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Archiv SteuerNews ...
Mittwoch, 30. Juni 2010 - ASoK
- EWR und Arbeitslosenversicherung
Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung (EG) Nr.
987/2009 haben die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 samt Durchführungsbestimmungen
mit 1. 5. 2010 abgelöst. Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 regelt unter anderem
die Ansprüche der Wanderarbeitnehmer auf Leistungen aus der
Arbeitslosenversicherung. Diese stellt Mag. Andreas Gerhartl, Mitarbeiter des Büros
der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich und Verfasser des im
Linde Verlag 2008 erschienenen Kommentars zum AlVG, in einem Aufsatz in der
Juni-Ausgabe der ASoK vor. In die überblicksweise Darstellung der neuen
Rechtslage wird dabei auch die (vorläufige) Durchführungsweisung des BMASK
(BMASK-435.005/0020-VI/1/2010) miteinbezogen.
Mittwoch, 30. Juni 2010 - SWK
- Abgabenänderungsgesetz 2010
Ab sofort sind auf Lindeonline die durch das Abgabenänderungsgesetz 2010 –
AbgÄG 2010 (BGBl. I Nr. 34/2010) nötigen Änderungen im EStG, KStG, UStG, BAO,
UmgrStG, AVOG, GebG, GrStG und NoVAG verfügbar.
Außerdem sind im WTBG und BibuG die Änderungen aus BGBl. I Nr. 39/2010
eingearbeitet.
Dienstag, 29. Juni 2010 - PV-Info
- Neue Lehrlingsprämien nach dem Bau-KV sind beitragspflichtiger laufender
Bezug
Der Kollektivvertrag für Baugewerbe/Bauindustrie sieht seit 1. 5. 2010 für
Lehrlinge bei positiver Absolvierung des Praxistests zur Mitte der Lehrzeit
sowie bei Lehrabschlussprüfungen mit gutem bzw. ausgezeichnetem Erfolg die Gewährung
von Prämien vor. Diese zusätzlich zur Lehrlingsentschädigung erfolgenden
Zahlungen stellen – wie die Sozialversicherung auf Anfrage klargestellt hat
– keine beitragsfreien „freiwilligen soziale Zuwendungen“ dar, sondern
sind (als laufender Bezug) beitragspflichtig abzurechnen. Durch deren
Verankerung im Kollektivvertrag hat der Lehrling bei Erfüllung der vorgesehenen
Bedingungen einen durchsetzbaren bzw. einklagbaren Rechtsanspruch auf den Erhalt
dieser Prämien. Schon aus diesem Grund liegen hier keine freiwilligen sozialen
Zuwendungen vor. Freiwilligkeit bedeutet, dass der Dienstgeber weder durch
Gesetz, Kollektivvertrag etc. verpflichtet ist, dem Dienstnehmer diese
Zuwendungen zu gewähren. Darüber hinaus können als soziale Zuwendungen nur
solche Leistungen anerkannt werden, die aus der Fürsorgepflicht des
Dienstgebers resultieren, der persönlichen bzw. familiären Sphäre des
Dienstnehmers zuzuordnen sind und eindeutig einen sozialen Charakter aufweisen
(Quelle: NÖDIS Nr. 8/Juli 2010).
Dienstag, 29. Juni 2010 - SWK
- Gewerberechts-Novelle mit Änderungen beim Rauchfangkehrergewerbe sowie im
Betriebsanlagenrecht
Eine zurzeit in parlamentarischer Behandlung befindliche Regierungsvorlage
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (780
BlgNR 24. GP) trägt dem Umstand Rechnung, dass das Erfordernis der österreichischen
Staatsbürgerschaft für den Zugang zum Rauchfangkehrergewerbe aus Sicht der
Europäischen Integration nicht mehr angemessen ist. Im Sinne der
Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit wird nunmehr auf die Staatsbürgerschaft
eines EWR-Vertragsstaates abgestellt, was de facto einer Öffnung für EU-Bürger
gleichkommt. Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die Gastgartenregelung,
die ins gewerbliche Betriebsanlagenrecht übertragen wird und auf dem Grundsatz
der Genehmigungsfreistellung aufbaut. Erfüllt der Betreiber die vom Gesetz
vorgeschriebenen Voraussetzungen (maximal 75 Verabreichungsplätze, Erwartung
der Einhaltung der Anrainerinteressen insb. hinsichtlich des Lärmpegels), dann
kann der Gastgartenbetrieb durch Anzeige aufgenommen werden. Die Behörde
wiederum trifft die Verpflichtung, bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen den
Betrieb binnen drei Monaten zu untersagen. Eine Einschränkung rechtskräftiger
Betriebsanlagengenehmigungsbescheide für Gastgärten ist mit dem Entwurf nicht
verbunden.
Montag, 28. Juni 2010 - UFSjournal
- Spendenbegünstigung und Betätigungszeitraum
Für die Erlangung der Spendenbegünstigung ist eine der Voraussetzungen,
dass die beantragende Körperschaft im Zeitraum von „mindestens drei Jahren“
bereits begünstigten Zwecken gedient haben muss. Um einen für alle
Antragsteller gleich langen Mindestzeitraum für die bisher tatsächliche Betätigung
auf begünstigtem Gebiet festzulegen, ist dem Begriff „Jahr“ nach dem
einfachen Wortsinn ein Zeitraum von zwölf Monaten zuzuordnen. Dadurch wird
sichergestellt, dass jeder Antragsteller den gleichen Mindestzeitraum von 36
Monaten (drei Jahren) zu erfüllen hat. Sowohl die Annahme von Kalenderjahren
als auch Wirtschaftsjahren würde im Einzelfall zu unterschiedlich langen Zeiträumen
und damit zu sachlich nicht gerechtfertigten gleichheitswidrigen Ergebnissen führen
(UFS 27. 5. 2010, RV/0956-W/10).
Montag, 28. Juni 2010 - SWI
- Rumänien erhöht Mehrwertsteuer von 19 auf 24 Prozent
Die rumänische Regierung hat nach einer Dringlichkeitssitzung am 26. 6. 2010
die Anhebung der Mehrwertsteuer von derzeit 19 auf 24 Prozent angekündigt. Die
Maßnahme greift ab 1. Juli 2010. Durch die fünfprozentige Mehrwertsteuer-Erhöhung
sollen laut Finanzminister Sebastian Vladescu Budgeteinsparungen von bis zu
einer Milliarde Euro erzielt werden, um das mit den internationalen Kreditgebern
Rumäniens vereinbarte Defizitziel von 6,8 Prozent des BIP zu erreichen. Ursprünglich
hatte die Regierung allein im öffentlichen Sektor ein Sparpaket angekündigt,
im Zuge dessen Beamtengehälter um 25 Prozent und Pensionen um 15 Prozent gekürzt
werden sollten. Nachdem der Verfassungsgerichtshof jedoch am 25. 6. die geplante
Pensionskürzung für verfassungswidrig erklärte, wurde auf die nun angekündigte
Steuererhöhung ausgewichen. Die Reduzierung der Gehälter um ein Viertel wird
ab 1. Juli implementiert. Die Einheitssteuer von 16 Prozent bleibt unverändert.
-(APA)
Montag, 28. Juni 2010 - ASoK
- Beamtendienstrecht: Neuregelung der Anrechnung von Vordienstzeiten
Mit einer als Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebrachten
Gesetzesnovelle reagiert die Bundesregierung auf ein EuGH-Urteil betreffend die
Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Gehaltseinstufung von öffentlich
Bediensteten (781 BlgNR 24. GP). Der EuGH hatte es im vergangenen Jahr als unzulässige
Altersdiskriminierung qualifiziert, Dienstzeiten, die vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegt
wurden, bei der Festlegung des Vorrückungsstichtags generell nicht zu berücksichtigen
(EuGH 18. 6. 2009, Rs. C-88/08, Hütter; dazu Gerhartl, Altersdiskriminierung
durch Vordienstzeitenanrechnung, ASoK 2010, 25). Nunmehr sollen die
entsprechenden Bestimmungen im Gehaltsgesetz adaptiert und das Kriterium des
Lebensalters durch das Kriterium der Erfüllung der Schulpflicht ersetzt werden.
Gleichzeitig wird der für die Vorrückung von der jeweils ersten in die jeweils
zweite Gehaltsstufe maßgebliche Zeitraum von zwei Jahren auf fünf Jahre –
bei entsprechender Anrechnung etwaiger Schulzeiten – verlängert. Damit soll
eine für den Bund kostenneutrale Regelung sichergestellt werden. Das gilt auch
für die Jubiläumszuwendungen, die für neu eintretende Bedienstete nun i. d.
R. künftig zwar früher anfallen, aber entsprechend reduziert werden. Ab 2011
neu ist außerdem, dass Beamten die sechste Urlaubswoche nicht mehr nach
Erreichen von 25 Dienstjahren, sondern ab dem 43. Lebensjahr gebührt.
Freitag, 25. Juni 2010 - PV-Info
- Auswirkungen einer Rechtsformänderung auf die SV-Abrechnung
Die NÖ Gebietskrankenkasse macht darauf aufmerksam, dass sich die Änderung
der Rechtsform eines Unternehmens – abgesehen von steuer- und
haftungsrechtlichen Folgen – auch auf die Meldungserstattung und
Beitragsabrechnung mit der Sozialversicherung auswirken kann. Eine neue
Beitragskontonummer (BKNR) ist jedenfalls anzufordern, wenn das
Firmenbuchgericht infolge der Umgründung eine neue Firmenbuchnummer und/oder
das zuständige Finanzamt eine neue Steuernummer vergibt. Bleibt im Zuge der
Umgründung ein Unternehmen im Firmenbuch bestehen, für das bereits eine BKNR
existiert, kann diese weiter verwendet werden. Ist eine andere BKNR zu
verwenden, wird im nächsten Schritt der Zeitpunkt des Kontowechsels festgelegt.
Aus praktischen Gründen wird empfohlen, die Umstellung auf ein anderes
Beitragskonto mit einem Monatsersten (entweder Monatserster des laufenden
Beitragszeitraumes oder Monatserster nach der Eintragung ins Firmenbuch)
durchzuführen. Dadurch wird eine untermonatige Trennung der Beitragsabrechnung
vermieden. Achtung: Im Gegensatz zum Steuerrecht kann die Vergabe einer BKNR
nicht rückwirkend erfolgen (Quelle: NÖDIS Nr. 8/Juli 2010).
Freitag, 25. Juni 2010 - SWI
- Steht die Steuerbefreiung für begünstigte Auslandstätigkeit vor dem Aus?
Aufgrund der seit 30 Jahren dem österreichischen Rechtsbestand angehörenden
Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG sind Einkünfte, die Arbeitnehmer inländischer
Betriebe für eine begünstigte Auslandstätigkeit von ihren Arbeitgebern
beziehen steuerfrei, wenn die Auslandstätigkeit ununterbrochen über einen
Zeitraum von einem Monat hinausgeht. Aufgrund der Rechtsprechung von des UFS
gebietet jedoch die unionsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit, dass die
Steuerbefreiung auch jenen Arbeitnehmern zugestanden wird, die bei Arbeitgebern
beschäftigt sind, die innerhalb der EU, des EWR-Raumes bzw. der Schweiz ansässig
sind. Gegen die Entscheidungen des UFS wurden Amtsbeschwerden beim VwGH
eingebracht, der auf Grundlage des Art. 140 Abs. 1 B-VG den Antrag gestellt hat,
§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG als verfassungswidrig aufzuheben. Begründet damit, dass
durch die notwendige Ausweitung der Befreiungsbestimmung auf in Österreich
grundsätzlich steuerpflichtige Arbeitnehmer ausländischer Arbeitgeber, das
Ziel des mit § 3 Abs. 1 Z 10 EStG verfolgten Zwecks der Exportförderung als
Rechtfertigungsgrund nicht mehr hinreichend sei. Außerdem gäbe es keine
sachliche Rechtfertigung für die Beschränkung der Steuerbefreiung auf
bestimmte anlagenbauspezifische Auslandstätigkeiten. Der VfGH hat ein
Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Sollte der VfGH § 3 Abs. 1 Z 10 EStG
zur Gänze aufheben, darf aufgrund der massiven Auswirkungen auf das
internationale Projektgeschäft österreichischer Unternehmer die Reaktion des
Gesetzgebers mit Spannung erwartet werden. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr.
Stefan Bendlinger in der Juni-Ausgabe der SWI.
Freitag, 25. Juni 2010 - SWK
- EU-Kommission mahnt Österreich wegen MwSt-Befreiung für Luftfahrzeuge
Die EU-Kommission hat Österreich wegen der Mehrwertsteuer-Befreiung für
Luftfahrzeuge, die im staatlichen Besitz sind, gemahnt. In der zweiten Stufe des
Vertragsverletzungsverfahrens wurde Österreich aufgefordert, seine
Rechtsvorschriften in diesem Bereich innerhalb von zwei Monaten zu ändern. Nach
heimischem Recht sind Lieferung, Umbau, Reparatur, Wartung, Vercharterung und
Vermietung von Luftfahrzeugen, die von staatlichen Einrichtungen verwendet
werden, von der Umsatzsteuer befreit, ebenso der innergemeinschaftliche Erwerb
und die Einfuhr von Gegenständen im Zusammenhang mit derartigen Umsätzen.
Diese Bestimmung steht laut EU-Kommission nicht im Einklang mit den EU-Kriterien
für MwSt-Befreiungen für Luftfahrzeuge, die von den Mitgliedstaaten
einzuhalten sind. Eine ähnliche Aufforderung erging an Polen. - (APA)
Freitag, 25. Juni 2010 - ASoK
- Das Arbeitsmarktpaket 2009 und der Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer
Vor mittlerweile fast einem Jahr – mit 31. 8. 2009 – wurden die
Bestimmungen zum Bonus-Malus-System in der Arbeitslosenversicherung (§§ 5a bis
5c AMPFG) aufgehoben. Der Wegfall dieser an sich sozialversicherungsrechtlichen
Bestimmungen hat unmittelbare Auswirkung auf den allgemeinen Kündigungsschutz
nach § 105 ArbVG. Arbeitnehmer, die gem. § 5a AMPFG eingestellt wurden,
konnten sich erst nach Vollendung des zweiten Beschäftigungsjahres bei der Kündigungsanfechtung
wegen Sozialwidrigkeit auf den erhöhten Bestandschutz für ältere Beschäftigte
berufen. Infolge der Aufhebung des § 5a AMPFG ist diese Einschränkung für
Arbeitnehmer über 50, die seit 1. 9. 2009 neu eingestellt wurden, weggefallen,
womit sich auch deren Möglichkeit, eine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit
erfolgreich anzufechten, verbessert hat. Nähere Einzelheiten erfahren Sie in
einem Beitrag von Mag. Dr. Werner Wagnest, Rechtsreferent der Kammer für
Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, in der Juni-Ausgabe der ASoK.
Donnerstag, 24. Juni 2010 - SWK
- Rechnungshof soll künftig auch kleinere Gemeinden prüfen
Die Regierungsparteien haben sich auf eine Ausweitung der Prüfungsbefugnisse
des Rechnungshofes in Bezug auf die Gemeindeprüfung geeinigt. Ein
entsprechender Initiativantrag wurde in den Nationalrat eingebracht. Dessen
Kernpunkt ist die Herabsetzung des festgelegten Grenzwerts für Rechnungshofprüfungen
von 20.000 auf 10.000 Einwohner. Gleichzeitig soll dem Rechnungshof eine
fallweise Gebarungsüberprüfung von Kleingemeinden mit weniger als 10.000
Einwohnern ermöglicht werden. Voraussetzung dafür ist laut vorliegendem Antrag
allerdings ein entsprechendes Ersuchen einer Landesregierung oder eines
Landtages, wobei pro Jahr nicht mehr als je zwei solcher Gebarungsüberprüfungen
gleichzeitig anhängig gemacht werden dürfen. Damit will man den Erläuterungen
zufolge eine Überlastung des Rechnungshofes vermeiden. Vice versa können die Länder
die Landesrechnungshöfe in Hinkunft beauftragen, fallweise größere Gemeinden
mit über 10.000 Einwohnern zu prüfen. Für Gemeindeverbände sind analoge
Bestimmungen vorgesehen. Begründet wird die Initiative mit der Umsetzung einer
Vereinbarung im Regierungsprogramm.
Donnerstag, 24. Juni 2010 - PV-Info
- Kein Vertreterpauschale bei angestellter Immobilienmaklerin
Erbringt eine angestellte Immobilienmaklerin keinerlei Beweis dafür, dass
bei ihrer Tätigkeit im Rahmen des (den Innendienst überwiegenden) Außendienstes
der Kundenverkehr in Form des Abschlusses von Geschäften im Namen und für
Rechnung des Arbeitgebers eindeutig im Vordergrund gestanden wäre (vgl. VwGH
24. 2. 2005, 2003/14/0044), ist sie nicht Vertreter im Sinne der
Pauschalierungsverordnung. Die Pauschalierung dient der
Verwaltungsvereinfachung, entbindet aber den Steuerpflichtigen nicht davon, das
Vorliegen der Pauschalierungsvoraussetzungen bezogen auf die konkret von ihm
ausgeübte Tätigkeit nachzuweisen (UFS 12. 4. 2010, RV/0112-F/09).
Mittwoch, 23. Juni 2010 - SWK
- Getränkesteuerguthaben aus Bewirtungsumsätzen
Aufgrund der Tatbestandsstruktur der landesgesetzlichen Rückzahlungssperren
unterbleibt in Wien und in der Steiermark die Rückzahlung der Getränkesteuerguthaben
aus Bewirtungsumsätzen. In den übrigen Bundesländern sind dagegen derartige
Guthaben ungekürzt, ohne Hinterfragung von Überwälzungsaspekten,
auszubezahlen. Letzteres soll durch das Abgabenänderungsgesetz 2010, BGBl. I
Nr. 34/2010, in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise unterbunden werden. Mehr
dazu in einem Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Otto Taucher in SWK-Heft 18/2010.
Mittwoch, 23. Juni 2010 - SWI
- Doppelbesteuerungsgesetz für Gebiete ohne Völkerrechtssubjektivität
Im Verhältnis zu ausländischen Gebieten mit Steuerjurisdiktion, denen keine
anerkannte Völkerrechtssubjektivität zukommt (beispielsweise Taiwan),
erscheint der Abschluss von Staatsverträgen zur Vermeidung der internationalen
Doppelbesteuerung völkerrechtlich verwehrt. Da der Abschluss von
Doppelbesteuerungsabkommen mit solchen Gebieten rechtlich nicht möglich ist,
initiiert die Regierung ein Bundesgesetz über die Vermeidung einer
Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität
(Doppelbesteuerungsgesetz – DBG), das eine rechtliche Grundlage für die
Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung auf der Grundlage der
Gegenseitigkeit schafft (RV 778 BlgNR 24. GP). Vorgesehen ist eine
Verordnungsermächtigung an den Finanzminister zur Beseitigung der
internationalen Doppelbesteuerung nach den üblichen Grundsätzen des
internationalen Steuerrechts samt Verankerung eines Informationsaustausches gemäß
neuem OECD-Standard für steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.
Mittwoch, 23. Juni 2010 - UFSjournal
- Pendlerpauschale und Gleitzeit
Ermöglichen sowohl die rechtliche Ausgestaltung einer für den Arbeitnehmer
geltenden Gleitzeitregelung als auch die tatsächlichen Verhältnisse im
Wesentlichen eine an die Fahrzeiten des öffentlichen Verkehrs angepasste
Dienstzeit, ist für die Prüfung der Zumutbarkeit der Verwendung von
Massenverkehrsmitteln für die Frage, ob das kleine oder das große
Pendlerpauschale zusteht, von einer optimalen Arbeitszeitwahl im Rahmen der
rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszugehen (UFS 28. 4. 2010,
RV/0702-W/10).
Mittwoch, 23. Juni 2010 - ASoK
- Neue Kriterien für die Einstufung der Behinderung
Künftig wird es neue Kriterien für die Einschätzung des Grades der
Behinderung bei Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung geben. Der
Sozialminister hat – wie berichtet – eine neue Verordnung erarbeitet, die
bei der Beurteilung der Schwere der Behinderung in verschiedenen Bereichen die
auf dem Kriegsopferversorgungsgesetz basierende Richtsatzverordnung aus dem Jahr
1965 ersetzen und mit 1. 9. 2010 in Kraft treten soll (siehe ASoK-News vom 12.
2. 2010). Berücksichtigung finden soll diese neue Einschätzungsverordnung laut
einem Gesetzentwurf der Regierung betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert
werden (770 BlgNR 24. GP) insb. bei der Ausstellung eines Behindertenpasses, bei
der etwaigen Gewährung einer erhöhten Familienbeihilfe, bei der Festsetzung
des Freibetrags nach dem EStG und bei Anträgen auf Zugehörigkeit zum
Personenkreis der begünstigten Behinderten gem. BEinstG. Für bereits laufende
Verfahren sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Zudem soll, um Eingriffe in
bestehende Rechte zu vermeiden, ein rechtskräftig festgestellter
Behinderungsgrad weiter gelten.
Dienstag, 22. Juni 2010 - SWI
- Haushaltssanierung: Großbritannien will 20 Mrd. Euro einsparen
Die neue konservativ-liberale Koalitionsregierung unter Premier David Cameron
hat ein massives Sparpaket in der Höhe von 17 Mrd. Pfund (20,4 Mrd. Euro) bis
zum Budgetjahr 2014/2015 angekündigt. Ziel sei ein nahezu ausgeglichener
Haushalt in fünf Jahren, so Finanzminister George Osborne. Unter anderem wird
die Mehrwertsteuer mit Jahresanfang 2011 von 17,5 % auf 20 % erhöht. Die Gehälter
für Angestellte im öffentlichen Sektor werden für zwei Jahre eingefroren. Außerdem
ist eine Bankenabgabe vorgesehen. Großbritannien leidet derzeit unter einem
Defizit von 155 Mrd. Pfund (186 Mrd. Euro). Das sind rund 10 % des
Bruttoinlandsprodukts.
Dienstag, 22. Juni 2010 - SWK
- Strengere Regeln für das Krisen- und Risikomanagement bei Banken
Dem Finanzausschuss des Nationalrats liegt eine Regierungsvorlage betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz
2007 und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert
werden (RV 754 BlgNR 24. GP), zur Beschlussfassung vor: Im Zuge einer
umfassenden Reform des Regelwerks für Kreditinstitute auf EU-Ebene wird den
Mitgliedstaaten in Form neuer und geänderter Richtlinien den Mitgliedstaaten
vorgeschrieben, zusätzliche kapitalmarktstärkende Maßnahmen einzuführen. Überwachung
und Kontrolle von Großveranlagungsrisiken sollen sichergestellt und
harmonisierte Regelungen zur Behandlung von hybriden Eigenmittelinstrumenten
eingeführt werden. Die Einrichtung neuer Aufsichtskollegien dient der besseren
Kontrolle der Institute, vor allem ihres Krisenmanagements. Zudem bedarf es
strengerer Regeln für das Risikomanagement von Verbriefungen und eines besseren
Liquiditätsrisikomanagements, um den Schutz der Gläubigerinteressen und die
Finanzstabilität zu stärken.
Dienstag, 22. Juni 2010 - ASoK
- BUAG-Novelle: Entfall der Regelung für Samstagsfeiertage geplant
Die Regierungsvorlage zur Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und
Abfertigungsgesetzes (RV 774 BlgNR 24. GP) sieht unter anderem Adaptierungen im
Urlaubsrecht, etwa was die Anwartschaft sowie den Entfall der
„Samstagfeiertagsregelung“ betrifft, die Auszahlung der ersatzweisen
Winterfeiertagsvergütung an den Arbeitnehmer auch ohne Antragstellung und die
Herausnahme von Doppellehrlingen Spengler/Dachdecker aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes vor. Zudem sollen die Informationspflichten der Arbeitgeber gegenüber
der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse erweitert werden, um Sozialbetrug
zu erschweren.
Montag, 21. Juni 2010 - SWI
- Österreich 2009 viertreichster EU-Mitgliedstaat
Auf Grundlage der ersten vorläufigen Eurostat-Schätzungen für 2009
variierte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf in Kaufkraftstandards von 41 %
bis 268 % des EU-27-Durchschnitts zwischen den Mitgliedstaaten. In Finnland
(110), Frankreich (107), Spanien (103), Italien (102), Zypern (98) und
Griechenland (95) lag das BIP pro Kopf innerhalb von 10 % um den
EU-27-Durchschnitt. Irland (131), die Niederlande (130), Österreich (124),
Schweden (120), Dänemark, das Vereinigte Königreich (beide 117), Deutschland
(116) und Belgien (115) lagen zwischen 15 % und 35 % über dem Durchschnitt, während
Luxemburg mit 268 den höchsten BIP-Wert pro Kopf verzeichnete. Slowenien (86),
die Tschechische Republik (80), Malta, Portugal (beide 78) und die Slowakei (72)
lagen zwischen 10 % und 30 % unter dem EU-27-Durchschnitt. Ungarn (63), Estland
(62), Polen (61) und Litauen (53) lagen zwischen 30 % und 50 % darunter, während
Lettland (49), Rumänien (45) und Bulgarien (41) zwischen 50 % und 60 % unter
dem Durchschnitt lagen.
Montag, 21. Juni 2010 - SWK
- Zuständigkeit österreichischer Gerichte bei Gesellschafterausschluss
Der Zuständigkeitstatbestand des Art. 22 Z 2 EuGVVO ist auf Anträge der
ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafter auf Überprüfung der Barabfindung
nach § 6 Abs. 2 Gesellschafter-Ausschlussgesetz anzuwenden. Ein solches
Rechtsschutzbegehren betrifft die Gültigkeit eines Bestandteils des
Gesellschafterbeschlusses, der nicht nur den Ausschluss der
Minderheitsgesellschafter selbst, sondern auch die Höhe der Barabfindung
umfasst. Für das Verfahren auf Überprüfung der Barabfindung, das sich auf ein
Squeeze-out durch einen EU-ausländischen Hauptaktionär bei einer österreichischen
Gesellschaft bezieht, besteht daher die internationale Zuständigkeit Österreichs.
(OGH 18. 2. 2010, 6 Ob 221/09g).
Montag, 21. Juni 2010 - UFSjournal
- Sonderklassegebühren als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die eigene medizinische
Betreuung erwachsen, können u. U. auch dann zwangsläufig i. S. d. § 34 Abs. 3
EStG sein, wenn sie die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten
Kosten übersteigen. Eine pauschale A-priori-Ablehnung geltend gemachter Kosten
für eine Sonderklassebehandlung ist daher verfehlt; vielmehr ist in jedem
Einzelfall zu prüfen, ob die höheren Aufwendungen aus triftigen medizinischen
Gründen angefallen sind. Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Gerhild
Fellner vom UFS Feldkirch in der Juniausgabe des UFSjournals.
Montag, 21. Juni 2010 - ASoK
- Unfallversicherungsschutz bei kurzer Unterbrechung der geschützten Tätigkeit
Der Kläger, ein Außendienstmitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft,
vereinbarte mit einem Kunden ein dienstliches Gespräch in einem Café. Während
dieser Besprechung ging eine Bekannte des Klägers, die in einem Uhrengeschäft
arbeitet, vor dem Café vorbei. Der Kläger wollte ihr seine defekte Armbanduhr
aushändigen, stürzte jedoch auf dem Weg zum Ausgang des Kaffeehauses, etwa 4 m
vom Tisch im Café entfernt, und verletzte sich schwer. Nach Ansicht des OGH führt
die hier vorliegende eigenwirtschaftliche (private) Tätigkeit hinsichtlich
ihrer Dauer und Art nur zu einer geringfügigen Unterbrechung der versicherten Tätigkeit.
Eine – zeit- und wegmäßig – nur ganz kurze Entfernung von einer
dienstlichen Besprechung zu privaten Zwecken unterbreche aber den
Unfallversicherungsschutz nicht, sodass hier von einem Arbeitsunfall auszugehen
sei (OGH 16. 6. 2009, 10 ObS 98/09y).
Freitag, 18. Juni 2010 - SWK
- Glücksspielgesetz-Novellen 2008 und 2010
Das Plenum des Nationalrates hat am 16. Juni 2010 die Regierungsvorlage
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz, das
Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz und das
Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2008
(GSpG-Novelle 2008) und die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden
– Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GSpG-Novelle 2010 unter Berücksichtigung
eines Abänderungsantrages, eines Entschließungsantrages sowie der
Ausschussfeststellungen des Finanzausschusses beschlossen. Mehr dazu auf der
Parlaments- Homepage.
Freitag, 18. Juni 2010 - ASoK
- Ärztegesellschaften im Zentrum einer großen Strukturreform des
Gesundheitswesens
Der Ministerrat hat am 15. 6. 2010 eine Regierungsvorlage betreffend ein
Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung
(779 BlgNR 24. GP) beschlossen. Für Ärzte und Angehörige des zahnärztlichen
Berufs bringt dies im Rahmen der Neupositionierung der ambulanten öffentlichen
Gesundheitsversorgung die Möglichkeit der Gründung einer Gruppenpraxis auch in
der Rechtsform der GmbH. Für Gruppenpraxen wird ein – mit den Regelungen für
selbständige Ambulatorien harmonisiertes – Zulassungsverfahren etabliert, um
der Forderung des EuGH nach Gleichbehandlung dieser beiden Bereiche
nachzukommen. Das im ÄrzteG 1998 bestehende Regelungsgebilde im Bereich der ärztlichen
Qualitätssicherung soll Änderungen mit dem Ziel der Installierung eins
partnerschaftlichen Modells zwischen Ärzteschaft und Sozialversicherung
erfahren. Die begleitend vorgesehenen Änderungen im Sozialversicherungsrecht
sollen hierzu die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit
der (Zahn-)Ärzte in Form von Gruppenpraxen als Gesellschaft (mit beschränkter
Haftung) mit den Träger der Krankenversicherung im Vertragspartnerbereich
schaffen bzw. bei bereits bestehenden Regelungen Anpassungen und Ergänzungen an
die neuen Gesellschaftskonstruktionen vornehmen.
Donnerstag, 17. Juni 2010 - SWK
- Bonusmeilen aus einem „Vielfliegerprogramm“
„Vielflieger“ können einen Anspruch auf Prämien, wie etwa
„Bonusmeilen“ erwerben. Wird der Bonus auf Dienstreisen angesammelt, stellt
sich die Frage nach einer allfälligen Lohnsteuerpflicht bzw. nach dem Zeitpunkt
des Zuflusses dieser Einkünfte. Der VwGH hat im Erkenntnis vom 29. 4. 2010,
2007/15/0293 klargestellt, dass die Einkünfte zwar einkommensteuerpflichtig
sind, aber nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen und der Zufluss erst bei der
tatsächlichen Verwertung der Bonusmeilen stattfindet. Mehr dazu in einem
Beitrag von Mag. Bernhard Renner in SWK-Heft 18/2010.
Mittwoch, 16. Juni 2010 - PV-Info - Sachbezugsbewertung bei Gebrauchtfahrzeugen
Nach § 4 Abs. 4 Sachbezugswerteverordnung i. V. m. der
Euro-Steuerumstellungsverordnung ist bei Gebrauchtfahrzeugen für die
Sachbezugsbewertung der Listenpreis im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des
Fahrzeugs maßgebend. Sonderausstattungen bleiben dabei unberücksichtigt.
Anstelle dieses Betrags können die nachgewiesenen tatsächlichen
Anschaffungskosten (einschließlich allfälliger Sonderausstattungen und
Rabatte) des ersten Erwerbs des Kraftfahrzeugs zugrunde gelegt werden. Mit dem
Ansatz eines entsprechenden Sachbezugswerts wird der (geldwerte) Vorteil
erfasst, der darin besteht, dass sich der Arbeitnehmer jenen Aufwand erspart,
der ihm erwachsen würde, wenn er für die Kosten eines vergleichbaren
Kraftfahrzeugs aus Eigenem aufkommen müsste. Im Hinblick auf den klaren
Wortlaut der Verordnung ist hinsichtlich der Höhe des Sachbezugs vom ursprünglichen
Neuwert des Fahrzeugs auszugehen. Den Ansatz der (tatsächlichen)
Anschaffungskosten des Kraftfahrzeugs im gebrauchten Zustand sieht die
Sachbezugswerteverordnung nicht vor (VwGH 22. 3. 2010, 2008/15/0078).
Mittwoch, 16. Juni 2010 - SWK
- Begutachtungsentwurf zur Finanzstrafgesetz-Novelle 2010
Am 15. 6. 2010 hat das BMF den Begutachtungsentwurf zu einem Bundesgesetz,
mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 –
FinStrG-Novelle 2010), versendet. Mit der Novellierung des FinStrG soll
insbesondere folgenden Zielen Rechnung getragen werden: Nach einer umfassenden
Anpassung des Finanzstrafgesetzes an die Reform des strafprozessualen
Vorverfahrens sollen in einem weiteren Schritt Interessen von Betroffenen
gesichert sowie die Treffsicherheit und Effektivität des Finanzstrafrechts
verbessert werden. Maßnahmen der Verfahrensbeschleunigung sollen durch
verantwortungsbewusste Erleichterungen erzielt werden. Eine zeitnahe und rasche
Verfahrensabwicklung unter Wahrung der Beschuldigtenrechte soll auch in einer
Zeit knapper werdender personeller Ressourcen bei gleichzeitig steigenden
rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen durch eine effizientere
Verfahrensgestaltung gewährleistet werden. Durch ein klares Sanktionssystem und
Tatbestände, die Sanktionsdefizite schließen, soll die Rechtssicherheit gestärkt
werden. Die Begutachtungsfrist läuft bis 2. 7. 2010.
Mittwoch, 16. Juni 2010 - ASoK
- Testbetrieb für „e-Medikation“ beginnt
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat den
Startschuss für das Projekt „e-Medikation“ gesetzt. Zunächst werden in
einem Pilotbetrieb in drei Regionen (Reutte/Zams, Wels-Grieskirchen,
Wien-Donaustadt) Ärzte, Apotheken, Spitäler und Patienten freiwillig
teilnehmen: Dabei wird erprobt, wie der Online-Check von verschriebenen
Arzneimitteln auf Wechselwirkungen mit rezeptfreien Arzneimitteln, die der
betroffene Patient einnimmt, in der Praxis funktioniert. Ziel ist es, nach
erfolgreichem Testbetrieb das System auf ganz Österreich auszudehnen und
mittelfristig die Zahl von gesundheitlichen Schäden durch unerkannte
Wechselwirkungen spürbar zu vermindern. Die technische Basis dafür bildet das
e-card-System, wobei die persönlichen Arzneimitteldaten nicht auf der e-card
selbst, sondern in einem Arzneimittelkonto gespeichert werden. Die e-card dient
dabei als Zugangs-Schlüssel zu den Arzneimitteldaten des Patienten.
Dienstag, 15. Juni 2010 - SWK
- BMF versendet Entwurf zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2010
Am 15. 6. 2010 wurde der Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die
Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das
EU-Polizeikooperationsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden
(Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 – BBKG 2010), zur Begutachtung versendet.
Hauptgesichtspunkte des Gesetzes sind: Einführung einer Haftungsbestimmung für
Bauunternehmer (Auftraggeberhaftung) für Lohnabgaben des Auftragnehmers
(alternativ zur Haftung kann das auftraggebende Unternehmen 10 % des Werklohns
an das Finanzamt des beauftragten Unternehmens überweisen); Schaffung der Möglichkeit
der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für Lohnabgaben in Betrugsfällen; Datenübermittlung
der Sozialversicherungsträger über gemeldete Dienstnehmer zur Sicherstellung
einer laufenden Überwachung der Lohnabgaben; Verpflichtung zum Steuerabzug bei
ausgezahlten Beträgen für bestimmte selbständige Leistungen; Meldepflicht für
Zahlungen über 100.000 Euro ins Ausland; Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen in
Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung von gewissen Kapitalanteilen zur
Vermeidung von Steuerumgehungsmodellen; Zuschlag auf die Körperschaftsteuer bei
unterlassener Empfängernennung; Erweiterung der Aufsichts-, Kontroll- und
Beweissicherungsbefugnisse der Organe der Abgabenbehörden; Sicherstellung, dass
das Bankgeheimnis nicht als Deckmantel missbraucht werden kann, um schweren
Steuerbetrug und daran anschließende Geldwäsche zu verschleiern. Die
Begutachtungsfrist endet am 2. 7. 2010.
Dienstag, 15. Juni 2010 - SWI
- EuGH bestätigt: Roamingverordnung ist gültig
Die Roamingverordnung legt Obergrenzen für die Entgelte fest, welche die
Mobilfunkbetreiber für Sprachanrufe berechnen dürfen, die ein Nutzer außerhalb
ihres Netzes annimmt oder tätigt, und schreibt außerdem eine Obergrenze für
Großkundenentgelte vor. Die Verordnung bezweckt, die Bedingungen für das
Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, und konnte somit auf der Grundlage
von Art. 95 EG erlassen werden. Die Höchstentgelte auf Endkundenebene können
als zum Schutz der Verbraucher gegen überhöhte Entgelte geeignet und
erforderlich angesehen werden. Ein Eingriff auf einem dem Wettbewerb
unterliegenden Markt, der zeitlich begrenzt ist und die Verbraucher unverzüglich
vor überhöhten Entgelten schützt, steht in einem angemessenen Verhältnis zum
verfolgten Ziel, selbst wenn er möglicherweise negative wirtschaftliche Folgen
für einzelne Betreiber hat. Überdies durfte der Gemeinschaftsgesetzgeber
aufgrund der Wechselwirkungen zwischen den Großkunden- und den
Endkundenentgelten berechtigterweise annehmen, dass ein gemeinsamer Ansatz auf
Gemeinschaftsebene erforderlich ist, um das reibungslose Funktionieren des
Binnenmarkts sicherzustellen und es dadurch den Betreibern zu ermöglichen, in
einem einheitlichen und kohärenten Rechtsrahmen tätig zu werden (EuGH 8. 6.
2010, Rs. 58/08, Vodafone u. a.).
Dienstag, 15. Juni 2010 - UFSjournal
- Großes Pendlerpauschale bei unregelmäßigen Arbeitszeiten?
Nach dem Gesetzeswortlaut des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 besteht dann
Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale, wenn überwiegend die Benützung
eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest
hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist. Der reine
Gesetzeswortlaut stellt somit auf das objektive Ergebnis einer tatsächlich
bestehenden überwiegenden Unzumutbarkeit ab, die für jeden
Lohnzahlungszeitraum vorliegen und daher auch mittels einer Ex-post-Betrachtung
feststellbar sein muss. Entscheidend ist daher nicht die an jedem Arbeitstag
bestehende abstrakte Möglichkeit, wegen verpflichtender Überstundenleistungen
nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln heimfahren zu können, sondern die
Tatsache, dass diese Unmöglichkeit (Unzumutbarkeit) in einem Monat überwiegend
besteht (bzw. bestanden hat) (UFS 8. 4. 2010, RV/2591-W/08; siehe dazu auch die
Besprechung von Mag. Martin Kuprian, UFS Innsbruck, in der Juniausgabe des
UFSjournals).
Montag, 14. Juni 2010 - SWK
- Achtung: Unzulässigkeit von Zahlscheingebühren
In einem Verbandsverfahren gegen Vertragsklauseln einer Kung-Fu-Schule hat
das OLG Wien erstmals zur Frage der (Un-)Zulässigkeit sog. Zahlscheingebühren
nach der neuen Rechtslage entsprechend dem Zahlungsdienstegesetz Stellung
genommen (OLG Wien 7. 5. 2010, 2 R 18/10x). Der eindeutige Gesetzeswortlaut des
§ 27 Abs. 6 ZaDiG verbiete – so das OLG – die Verrechnung sog.
Zahlscheingebühren. Nach jener – im November 2009 in Kraft getretenen –
Bestimmung ist die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle
der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments unzulässig. Dieses Verbot
bedeutet nach Ansicht des OLG Wien jedenfalls, dass keine Mehrgebühren für
Zahlungen mittels Bankomat oder Kreditkarte gegenüber Barzahlungen verlangt
werden dürfe. Es umfasse dem Wortlaut nach aber auch die Überweisungen mittels
Zahlschein. Diese werden, so das Gericht, „zweifellos“ von der
Legaldefinition des Zahlungsinstrumentes in § 3 Z 21 ZaDiG umfasst. Das OLG
verweist dabei auch auf die mittlerweile überwiegend vertretene Auffassung in
der Literatur, dass das Verbot des § 27 Abs. 6 ZaDiG auch die bislang üblichen
„Erlagscheingebühren“ miteinbeziehe. Das Handelsgericht Wien hat diese
Rechtsprechung inzwischen fortgesetzt und Zahlscheingebühren eines
Mobilfunkbetreibers untersagt (HG Wien 1. 6. 2010, 18 CG 14/10p). Beide
Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Montag, 14. Juni 2010 - ASoK
- Keine Geltung des BAGS-KV für einen Tagesmütterverein
Die Mitgliedschaft eines Tagesmüttervereins bei einem Tagesmütterverband,
der wiederum Mitglied der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits-
und Sozialberufe (BAGS) war, führt nicht zur Kollektivvertragsunterworfenheit
des Tagesmuttervereins und seiner Arbeitnehmerinnen. Nach den
Verfahrensergebnissen steht nämlich fest, dass der beklagte Verein zu keinem
Zeitpunkt selbst eine Erklärung des Beitritts zur BAGS abgegeben hat. Auch die
Voraussetzungen für die Annahme einer durch den Tagesmütterverband
vermittelten „mittelbaren Mitgliedschaft“ bei der BAGS liegen nicht vor. Dafür
wären mangels ausdrücklicher Erklärungen der Beteiligten Grundlagen in den
Statuten des Tagesmütterverbands erforderlich, die hier fehlen. Nach dem
Wortlaut der Beitrittserklärung trat im Übrigen lediglich der Tagesmütterverband
der BAGS bei, der gleichzeitig darüber informierte, dass ihm verschiedene
Vereine angehören. Es mag zutreffen, dass seinerzeit die Meinung bestand, alle
dem Tagesmütterverband angehörenden Vereine seien Mitglieder des BAGS; dies
kann aber an der Tatsache, dass eine solche Mitgliedschaft nie rechtswirksam
begründet wurde, nichts ändern (OGH 22. 4. 2010, 8 ObA 59/09y).
Freitag, 11. Juni 2010 - SWK
- Tätigkeitsbericht des VwGH für 2009
Laut Tätigkeitsbericht des VwGH fielen im Jahr 2009 5.358 Beschwerdefälle
und 1.940 Anträge auf aufschiebende Wirkung neu an. Gegenüber dem Vorjahr
bedeutet dies einen Rückgang bei den Beschwerdefällen um 2.976 (35,71 %) und
bei den Anträgen auf aufschiebende Wirkung um 2.386 (55,15 %). Die
durchschnittliche Erledigungsdauer der 3.718 mit Sachentscheidung (Erkenntnis)
erledigten Bescheidbeschwerden betrug (vom Tag des Einlangens bis zum Tag der
Beschlussfassung im Senat) etwa 19 Monate (2008: rund 20 Monate), bei den 12 mit
Sachentscheidung erledigten Säumnisbeschwerden rund 12 Monate (2008: etwa 20
Monate). Von den im Jahr 2009 erledigten Beschwerdesachen betrafen 533 den
Bereich Abgaben, 44 Gebühren und Verkehrsteuern, 154 das Gewerberecht, 223 den
Bereich Sozialversicherung, 353 das Arbeitsrecht, 387 das Baurecht und 3.596 das
Sicherheitswesen.
Freitag, 11. Juni 2010 - UFSjounal
- Zur Parteistellung eines Unternehmers im Umsatzsteuerverfahren einer anderen
Person
Die Bestimmung des § 78 Abs. 3 letzter Halbsatz BAO ist nicht so auszulegen,
dass es einem Unternehmer zukäme, in das Umsatzsteuerverfahren einer anderen
Person, mit der er bloß Leistungsbeziehungen im Sinne des UStG 1994 unterhält,
als Partei einzugreifen. Dieser Unternehmer ist daher auch nicht berechtigt, gemäß
§ 299 BAO die Aufhebung eines an diese Person ergangenen Umsatzsteuerbescheids
zu beantragen. Ein solcher Antrag ist durch das Finanzamt zurückzuweisen (UFS
12. 5. 2010, RV/0054-G/10).
Freitag, 11. Juni 2010 - ASoK
- Abfertigung bei Mutterschaftskarenz
Für die Beurteilung des Anspruchs auf Abfertigung alt sind durch
Karenzurlaube unterbrochene Beschäftigungszeiten zusammenzurechnen. Im
konkreten Fall hatte eine angestellte Pflegehelferin den Mutterschaftsaustritt
aus ihrem Arbeitsverhältnis erklärt, nachdem sie i. Z. m. der Geburt ihrer
beiden Kinder zweimal Karenzurlaub in Anspruch genommen hatte. Bei
Zusammenrechnung der aktiven Beschäftigungszeiten der Klägerin (ohne
Karenzzeiten) betrug die Dauer des Dienstverhältnisses mehr als fünf Jahre,
weshalb sie die erhöhte Abfertigung geltend machte. Der OGH kam zusammengefasst
zum Ergebnis, dass trotz grundsätzlicher Nichtberücksichtigung der Zeiten
einer Mutterschaftskarenz bei der Ermittlung der Dauer der dienstzeitabhängigen
Ansprüche bei Inanspruchnahme eines Karenzurlaubs weiterhin vom aufrechten
Bestand des Dienstverhältnisses auszugehen sei, weshalb die Zeiten der tatsächlichen
(aktiven) Beschäftigung bei der Ermittlung der Beschäftigungsdauer für den
Abfertigungsanspruch zusammenzurechnen seien (OGH 23. 3. 2010, 8 ObA 9/10x).
Donnerstag, 10. Juni 2010 - PV-Info
- KV-Abschluss für Angestellte in Bauindustrie und Baugewerbe
Die Gewerkschaft der Privatangestellten berichtet vom erfolgreichen Abschluss
der Kollektivvertragsverhandlungen für die Bauindustrie und das Baugewerbe mit
folgenden Ergebnissen: Erhöhung der KV-Gehälter um durchschnittlich 1,37 % bei
Aufrundung auf volle Euro-Beträge; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
sowie der kollektivvertraglichen Zulagen um jeweils 1,3 %; verbesserte
Anpassungen im Urlaubsrecht; dynamische Anpassung des Kilometergeldes an den
Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten; Prämiensystem für Lehrlinge,
die erfolgreich ihre Zwischenprüfungen ablegen. Der neue Kollektivvertrag gilt
ab 1. 6. 2010 und hat eine Laufzeit von 11 Monaten.
Donnerstag, 10. Juni 2010 - SWK
- Steuertermine im Juli
Am 15. Juli 2010 sind folgende Abgaben fällig:
•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Mai 2010;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat Mai 2010;
•Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Mai 2010;
•Werbeabgabe für den Monat Mai 2010;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für
den Monat Mai 2010;
•Lohnsteuer für den Monat Juni 2010;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat
Juni 2010;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Juni 2010;
•Kommunalsteuer für den Monat Juni 2010.
Donnerstag, 10. Juni 2010 - SWI
- Italien: Steueramnestie brachte 5,6 Mrd. Euro
Eine weitreichende Amnestie für Steuerflüchtlinge hat in Italien die
Legalisierung von 104,5 Mrd. Euro ermöglicht. In den Staatskassen seien damit
5,6 Mrd. Euro gelandet, teilte das Wirtschaftsministerium in einer
Presseaussendung mit. Die italienische Regierung hatte im vergangenen September
eine Aktion zur Rückführung des illegal ins Ausland gebrachten Kapitals
eingeleitet: Vom 15. 9. bis zum 15. 12. 2009 galt eine Amnestieregelung, nach
der für neu gemeldete Vermögen eine pauschale Strafsteuer von 5 % zu
entrichten war. Dieser Satz erhöhte sich für die zweite Phase bis Ende Februar
2010 auf 6 % und stieg dann nochmals bis Ende April 2010 auf 7 %. Schon vor
einigen Jahren hatte die Regierung unter Ministerpräsident Silvio Berlusconi
eine andere Steueramnestie beschlossen, die damals zur Anmeldung von Vermögen
im Wert von mehr als 70 Mrd. Euro führte.
Mittwoch, 9. Juni 2010 - SWK
- Keine Rundfunkgebühren ohne Empfang sämtlicher ORF-Programme
Versorgungsauftrag des ORF und Programmentgelt stehen miteinander verknüpft
in der (gesetzlichen) Fiktion eines Synallagmas. Der Gesetzgeber geht dabei
davon aus, dass entsprechend dem Versorgungsauftrag sämtliche davon erfassten
Programme des ORF empfangen werden. Die Normierung einer Verpflichtung zur
Leistung des (vollen) Programmentgelts bei nur teilweiser Empfangsmöglichkeit
kann im Hinblick auf das vom Gesetzgeber intendierte Synallagma nicht angenommen
werden. Eine Verpflichtung zur Entrichtung des Programmentgelts liegt demnach
nur dann vor, wenn eine betriebsbereite Rundfunkempfangsanlage vorhanden ist;
„betriebsbereit“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass mit ihr der Empfang sämtlicher
vom Versorgungsauftrag umfasster Programme des ORF möglich sein muss. Die Möglichkeit,
die Programme ORF 2 Europe und ORF Sport Plus zu empfangen, reicht somit mangels
Vorliegens einer betriebsbereiten Rundfunkempfangsanlage hinsichtlich sämtlicher
vom Versorgungsauftrag umfasster Programme nicht aus, eine
Programmentgeltpflicht auszulösen (VwGH 10. 5. 2010, 2009/17/0084).
Mittwoch, 9. Juni 2010 - SWI
- Deutschland kauft Steuerdaten-CD
Wie das deutsche Finanzministerium am 9. 6. 2010 bestätigte, hat der Bund
gemeinsam mit dem Bundesland Niedersachsen die umstrittene Steuerdaten-CD
gekauft. Die CD mit Daten über deutsche Steuerhinterzieher in der Schweiz war
ursprünglich Baden-Württemberg angeboten worden. Nachdem die Landesregierung
in Stuttgart den Kauf abgelehnt hatte, erklärte sich der Bund bereit, mit einem
anderen Bundesland das von einem unbekannten Informanten angebotene brisante
Material zu kaufen. Die Steuerbehörden rechnen mit zusätzlichen Einnahmen in
Millionenhöhe. Auch könnte es erneut eine Welle von Selbstanzeigen geben.
Mittwoch, 9. Juni 2010 - ASoK
- Erlöschen einer Arztbefugnis wegen Berufspflichtverletzung
Einem Frauenarzt wurde die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes
mangels Vorliegens der für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen
Vertrauenswürdigkeit entzogen und der Arzt aus der Ärzteliste gestrichen.
Ausschlaggebend waren hygienische Mängel beim Betrieb der Ordination sowie die
Beziehung unausgebildeter Hilfskräfte zu ärztlichen Tätigkeiten. Die Wertung
des Arztes, es habe sich nur um „geringe Mängel und Missstände“ gehandelt,
konnte der VwGH in Anbetracht der Feststellung, Leben und Gesundheit von
Patientinnen seien gefährdet gewesen, nicht nachvollziehen. Die Vertrauenswürdigkeit
ist auch mehr als ein Jahr nach Aufhebung der Sperre der Ordinationsstätte bzw.
nach Beendigung der vorläufigen Untersagung der Berufsausübung noch nicht
gegeben. Die Verstöße des Arztes gegen ärztliche Berufspflichten haben sich
nicht auf Hygienemängel beschränkt. Er hat zudem in einem Beobachtungszeitraum
von mehr als 10 Jahren keine nachhaltige Beseitigung der Hygienemissstände
vorgenommen, vielmehr trotz laufender sanitätspolizeilicher Überprüfungen
aufgezeigte Mängel nur teilweise behoben und es hingenommen, dass noch weitere
hinzutreten. Er behauptete auch gar nicht, dass die festgestellten Missstände
tatsächlich dauerhaft beseitigt worden wären. Unter diesen Umständen konnte
der VwGH die Beschwerde ohne weiteres Verfahren als unbegründet abweisen (VwGH
20. 4. 2010, 2010/11/0047).
Mittwoch, 9. Juni 2010 - UFSjournal
- Außerordentliches Studium ist keine Berufsausbildung
Die Absolvierung eines Studiums als außerordentlich Studierende (nach einem
nicht schädlichen Studienwechsel) an einer Universität stellt keine
Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG dar, weil die Studierende
zu keinem speziellen Beruf ausgebildet wird. Wenn die abgelegten Prüfungen im nächsten
ordentlichen Studium mit Bescheid (§ 78 UG) anerkannt werden, kann es bei
Erreichen der acht Semesterwochenstunden zu einer früheren Gewährung von
Familienbeihilfe kommen (UFS 14. 5. 2010, RV/0649-G/09).
Dienstag, 8. Juni 2010 - SWK
- Verzögerungen bei der Arbeitnehmerveranlagung
Die Arbeitnehmerveranlagung wird heuer langsamer als üblich abgewickelt,
berichtet der Österreichische Rundfunk. Die Ursache für diese Verzögerung sei
die nunmehr mögliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Durch diese neue
Absetzbarkeit komme es beim Finanzamt zu einem höheren Prüfaufwand. Die Verzögerung
bei der Arbeitnehmerveranlagung soll sich laut Finanzministerium aber auf
Einzelfälle beschränken, im Durchschnitt betrage die Abwicklungsdauer weniger
als drei Wochen. Für das Jahr 2009 haben 2 Mio. Steuerpflichtige ihren Antrag
auf Steuerausgleich gestellt, darunter wurden 45.000 Mal auch
Kinderbetreuungskosten geltend gemacht.
Dienstag, 8. Juni 2010 - SWI
- Deutschland: Erste Einzelheiten zur Budgetkonsolidierung sind bekannt
Das deutsche Bundeskabinett hat in seiner Klausurtagung am 6. und 7. 6. 2010
die Grundlagen für die Haushaltskonsolidierung bis 2014 festgelegt. Vorgesehen
ist, den Haushalt bis 2014 um insgesamt rund 80 Mrd. Euro zu entlasten.
Gleichzeitig investiert die Bundesregierung zusätzlich 12 Mrd. Euro in Bildung
und Forschung. Finanzhilfen und Steuervergünstigungen stehen hingegen auf dem
Prüfstand. In erster Linie reduziert die Bundesregierung zunächst die
Ausnahmeregelungen der sog. Ökosteuer 2011 um 1 Mrd. und ab 2012 um 1,5 Mrd.
Euro. Sie erhebt eine nationale ökologische Luftverkehrsabgabe für alle
Passagiere, die Einnahmen von jährlich 1 Mrd. Euro bringen soll. Die
Kernenergiewirtschaft zahlt ab 2011 einen steuerlichen Ausgleich von 2,3 Mrd.
Euro. In dieser Legislaturperiode wird es weder neue Subventionen geben noch
werden bestehende erhöht. Die Bundesregierung beteiligt die Finanzwirtschaft ab
2012 mit rund 2 Mrd. Euro jährlich. Gleichzeitig setzt man auf Bürokratieabbau
durch Steuervereinfachung. Die Einkommensteuersätze werden nicht verändert,
der Katalog der vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % erfassten Waren und
Dienstleistungen wird jedoch noch überprüft.
Montag, 7. Juni 2010 - PV-Info
- Verantwortlichkeit für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften i.
Z. m. Arbeitskräfteüberlassung
Nach § 9 Abs. 1 ASchG liegt eine Überlassung im Sinne dieses Bundesgesetzes
vor, wenn Arbeitnehmer Dritten zur Verfügung gestellt werden, um für sie und
unter deren Kontrolle zu arbeiten. Überlasser ist, wer als Arbeitgeber
Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an Dritte verpflichtet. Beschäftiger ist, wer
diese Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung einsetzt. Gemäß § 9 Abs. 2 ASchG
gelten für die Dauer der Überlassung die Beschäftiger als Arbeitgeber im
Sinne dieses Bundesgesetzes. Nach den Erläuterungen erfasst § 9 Abs. 1 ASchG
neben der Überlassung von Arbeitskräften nach dem AÜG auch die vom
Geltungsbereich des AÜG ausgenommene Überlassung von Arbeitskräften. § 9
ASchG enthält nämlich keine der Bestimmung des § 1 Abs. 2 AÜG vergleichbare
Ausnahmeregelung. Es kann daher keine Rede davon sein, dass durch die Behörde
eine unzulässige Ausweitung der Strafbarkeit entgegen dem Grundsatz „keine
Strafe ohne Gesetz“ erfolgt wäre (VwGH 26. 2. 2010, 2009/020302).
Montag, 7. Juni 2010 - UFSjournal
- Zustellung von Abgaben- und Haftungsbescheiden im Konkursverfahren
Während des Konkursverfahrens dürfen weder Abgabenbescheide noch
Haftungsbescheide, mit denen der Gemeinschuldner zur Haftung (hier für
Lohnsteuer) herangezogen werden soll, an den Gemeinschuldner gerichtet werden.
Eine nach Konkurseröffnung an den Gemeinschuldner gerichtete Erledigung geht
daher ins Leere; sie entfaltet weder eine Wirkung für den Gemeinschuldner noch
für den Masseverwalter (UFS 29. 4. 2010, RV/0794-G/06).
Montag, 7. Juni 2010 - ASoK
- VfGH behandelt Kinderbetreuungsgeld-Zuschuss und Rücklagenauflösung der GKK
Der VfGH beschäftigt sich in der heute beginnenden Juni-Session unter
anderem mit der Rückforderung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld. Die
beanstandete Regelung sieht vor, dass bei getrennt lebenden Eltern nicht der
Elternteil, der den Zuschuss bezogen hat, zur Rückzahlung verpflichtet wird,
sondern der jeweils andere Elternteil des Kindes. Konkret haben sich Väter, die
(mittlerweile) von der Mutter des Kindes getrennt leben und jetzt zur Rückzahlung
des Kindergeldzuschusses verpflichtet werden, mit Beschwerden an den VfGH
gewendet. Diese Rückzahlungsverpflichtung würde nämlich ihrer Auffassung nach
in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte eingreifen. So seien sie etwa
zur Rückzahlung verpflichtet worden, ohne dass sie im Verfahren über die Gewährung
angehört worden wären. Dies, so wird behauptet, sei unsachlich und daher
verfassungswidrig. Die Landesregierungen von Vorarlberg, Oberösterreich und
Salzburg wiederum haben an den VfGH Anträge gestellt, mit denen sie sich gegen
die Auflösung von Rücklagen der Gebietskrankenkassen wehren. Per Gesetz sei
festgelegt worden, dass die WGKK unverhältnismäßig mehr Mittel aus diesen Rücklagen
erhält als die anderen Gebietskrankenkassen. Die Landesregierungen sehen darin
eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Wiener Kasse, einen Verstoß gegen den
Gleichheitssatz sowie einen verfassungswidrigen Eingriff in das Eigentumsrecht.
Montag, 7. Juni 2010 - SWK
- Juni-Session des VfGH beginnt
Am Montag, 7. Juni, beginnen im Verfassungsgerichtshof die Beratungswochen
der diesjährigen Juni-Session, die bis 26. Juni dauern wird. Auf der
Tagesordnung der 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter steht unter
anderem eine Beschwerde wegen Vorschreibung der Grundsteuer. Die Berechnung der
Grundsteuer sei nach Ansicht des Beschwerdeführers verfassungswidrig, weil sie
ebenfalls auf Basis der Einheitswerte erfolge. Nachdem der
Verfassungsgerichtshof diese Art der Bemessung bei Erbschafts- und
Schenkungssteuer als verfassungswidrig aufgehoben habe, müsste dies, so die
Beschwerde, auch für die Grundsteuer so gelten: Auch hier sei die
Berechnungsmethode unsachlich, weil die Einheitswerte über Jahrzehnte hinweg
nicht angepasst wurden. Aufgrund mehrerer VfGH-Beschwerden beschäftigt sich der
Verfassungsgerichtshof erneut mit dem Thema Kinderbetreuungsgeld. Diesmal geht
es konkret um die Rückforderung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld. Ein
weiteres Thema der Juni-Session ist die Auflösung von Rücklagen der
Gebietskrankenkassen.
Freitag, 4. Juni 2010 - SWK
- EU klagt Österreich wegen Hürden für ausländische Fonds und Banken
Die EU-Kommission hat gegen Österreich eine Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof wegen der heimischen Regeln für Fonds und Kreditinstitute zur
Ernennung von Steuervertretern eingebracht. Die Bestimmungen, wonach ausländische
Investmentfonds, Immobilienfonds und Kreditinstitute einen Steuervertreter
ernennen müssen, führten zu diskriminierender Behandlung, kritisierte die Brüsseler
Behörde am 2. Juni. Die EU-Kommission hält es auch für diskriminierend, dass
ausländische Kreditinstitute und Wirtschaftsprüfer in Österreich nicht als
Steuervertreter von Investoren in Investment- oder Immobilienfonds ernannt
werden dürften. Dies sei unvereinbar mit der in der EU geltenden
Dienstleistungsfreiheit. Nach Angaben der Kommission sind nach österreichischem
Recht einheimische Kreditinstitute, die einheimische Investment- oder
Immobilienfonds verwalten, von der Verpflichtung zur Ernennung eines
Steuervertreters befreit. Ausländische Investment- und Immobilienfonds, die in
Österreich tätig sind, müssten auf jeden Fall einen Steuervertreter ernennen.
Darüber hinaus müssten diese stets in Österreich ansässig sein. - (APA)
Freitag, 4. Juni 2010 - ASoK
- Gleichbehandlung: Gesetzliche Verankerung von Einkommenstransparenz
Die Regierung plant nach einer Einigung der Sozialpartner, eine Regelung zur
Herstellung erhöhter Einkommenstransparenz zwischen männlichen und weiblichen
Beschäftigten im Gleichbehandlungsgesetz zu verankern. Die Maßnahme soll in
Anlehnung an ein schwedisches Modell einen Beitrag leisten,
Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verkleinern. Die
Unternehmen werden den durchschnittlichen Verdienst von Männern und Frauen in
vergleichbaren Positionen betriebsintern anonymisiert veröffentlichen. Bis 2014
wird in einem Stufenplan fast die Hälfte aller österreichischen Arbeitnehmer
erfasst sein; den Anfang machen ab 2011 Großbetriebe mit mehr als 1.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Jahr 2014 werden dann mittelständische
Betriebe mit mehr als 150 Beschäftigten Einkommensberichte erstellen. Die
Gehaltsinformationen stehen der Belegschaftsvertretung zur Verfügung und gelten
vor Gericht auch als Beweismittel. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Mittwoch, 2. Juni 2010 - SWI - Wegzugsbesteuerung auf Grund eines nachträglichen
DBA
Hat ein Albaner, der an einer österreichischen AG mehrheitlich beteiligt
ist, im Herbst 2006 seinen Familienwohnsitz und damit seine Ansässigkeit von
Wien nach Tirana verlegt und in Österreich noch einen Zweitwohnsitz
beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung
nach § 31 EStG zur Folge, weil hierdurch keine österreichischen
Besteuerungsrechte am Wertzuwachs der Beteiligung verloren gegangen sind.
Allerdings sind mit dem Wirksamwerden des österreichisch-albanischen
Doppelbesteuerungsabkommens am 1. Jänner 2009 “Umstände” eingetreten, die
gemäß Art. 13 Abs. 4 des Abkommens zum Verlust des Besteuerungsrechtes der
Republik Österreich im Verhältnis zu Albanien geführt und damit gemäß § 31
Abs. 2 Z. 2 EStG die zur Wegzugsbesteuerung Anlass gebende Veräußerungsfiktion
ausgelöst haben. Die Wegzugsbesteuerung hat daher nicht im Jahr des Wegzuges,
sondern bei der Veranlagung 2009 zu erfolgen (EAS 3157 vom 26.5.2010)
Mittwoch, 2. Juni 2010 - SWK - Führt die Teilnahme an einer
Auslandsgruppenreise zu Werbungskosten?
Reisekosten sind nur dann in Werbungskosten und Aufwendungen für die private
Lebensführung aufzuteilen, wenn die beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge
objektiv voneinander abgegrenzt werden können. Als sachgerechter Aufteilungsmaßstab
kommt dafür vor allem das Verhältnis der beruflich und privat veranlassten
Zeitanteile in Betracht. Im Streitfall ging es um eine achttägige
Fortbildungsreise für Englischlehrer nach Dublin. Die Reise lief nach einem
festen Programm ab, das kulturelle Vortragsveranstaltungen und
Besichtigungstermine sowie einen Tagesausflug umfasste. Zur Klärung der
Veranlassungsbeiträge bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise gelten nach
Auffassung des BFH auch nach der geänderten Rechtsprechung des Großen Senats
die früher entwickelten Abgrenzungsmerkmale grundsätzlich weiter. Haben nicht
nur berufliche Gründe den Steuerpflichtigen bewogen, die Reisekosten zu tragen,
so ist zu prüfen, ob die beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge
objektiv voneinander abgrenzbar sind. Reisekosten sind nur dann als
Werbungskosten steuerlich abziehbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Sind
diese Aufwendungen sowohl beruflich als auch privat veranlasst (sog. gemischte
Aufwendungen), so können sie nach der geänderten Rechtsprechung des Großen
Senats des BFH (21. 9. 2009, GrS 1/06) grundsätzlich in abziehbare
Werbungskosten und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung
nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise
aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und
nicht von untergeordneter Bedeutung sind (BFH 21. 4. 2010, VI R 5/07).
Dienstag, 1. Juni 2010 - SWK
- Verbraucherkreditgesetz
Ab sofort sind auf Lindeonline die durch das Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz
– DaKRÄG (BGBl. I Nr. 28/2010) nötigen Änderungen im ABGB, der GewO, im
VAG, im KSchG und in weiteren Normen verfügbar. Zusätzlich ist nun auch das
neue VKrG online.
Mit dem DaKRÄG wurde die Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge
in nationales Recht umgesetzt. Die geänderten Bestimmungen bringen (unter
anderem) neue Rahmenbedingungen für:
Verbraucherinformation und die Werbung
Rücktrittsrecht des Verbrauchers
Vorzeitige Tilgung und Kündigung von Kreditverträgen
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