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Kreditkosten, die steuerlich absetzbar sind
Wenn Sie eine Kreditkarte besitzen, können damit verschiedene Ausgaben getätigt werden, z.B. Einkäufe, Rechnungen oder auch größere Investitionen wie ein Auto. Da bei jedem Kauf mit der Kreditkarte Zinsen anfallen, fragen sich viele Menschen, ob diese Kosten steuerlich absetzbar sind. In diesem Artikel werden wir diese Frage im Detail betrachten und klären, welche Kreditkosten tatsächlich von der Steuer absetzbar sind.
Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass von den Kreditkosten nur der Zinsbetrag steuerlich absetzbar ist. Andere Gebühren wie Jahresgebühren oder Überziehungszinsen können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Auch Abhebungen am Geldautomaten oder Barauszahlungen mit der Kreditkarte fallen nicht unter die absetzbaren Kosten.
Um die absetzbaren Kosten genau zu bestimmen, muss man zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben unterscheiden. Wenn die Kreditkartennutzung ausschließlich privat ist, können nur Zinszahlungen bis zu einer Höhe von 801 Euro pro Jahr als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der unabhängig von der Höhe der Kreditzinsen abgesetzt werden kann. Aber Achtung: es dürfen keine weiteren haushaltsnahen Dienstleistungen im gleichen Jahr geltend gemacht werden, wenn die Höchstgrenze von 801 Euro überschritten wird.
Sollte die Kreditkarte beruflich genutzt werden, ist die Lage etwas anders: Hier können alle Zinszahlungen, die als betriebliche Ausgaben gelten, vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei ist es jedoch essentiell, dass jede Dienstfahrt oder jede berufliche Reise genau dokumentiert wird. Am besten sollte man dafür eine getrennte Kreditkarte oder ein separates Konto nutzen.
Es ist auch möglich, dass man entweder privat oder geschäftlich genutzte Kreditzinsen selbst als Werbungskosten geltend machen kann. Jedoch ist die Meinung der Finanzämter hierzu unterschiedlich. Einige Finanzämter akzeptieren die Kreditzinsen als Werbungskosten, wenn die Investition langfristig getätigt wird und der Steuerzahler nur durch eine Kreditaufnahme das benötigte Geld beschafft. Zum Beispiel können Studenten, die sich für ihr Studium verschulden müssen, die Kreditzinsen für das Studiendarlehen als Werbungskosten geltend machen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man im Rahmen der Steuererklärung für alle Kreditzinszahlungen, die für betriebliche Zwecke getätigt werden oder als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten, eine Steuererstattung beantragen kann. Für private Kreditzinsen gibt es zwar auch eine Möglichkeit zur Entlastung, jedoch nur durch eine Pauschale und unter der Voraussetzung, dass keine weiteren haushaltsnahen Dienstleistungen angegeben werden.
FAQs
1. Was ist eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Antwort: Eine haushaltsnahe Dienstleistung ist eine Dienstleistung, die von einer privaten Person im eigenen Haushalt oder im Garten erbracht wird, z.B. eine Putz- oder Pflegekraft.
2. Kann ich Überziehungszinsen von der Steuer absetzen?
Antwort: Nein, Überziehungszinsen fallen nicht unter die absetzbaren Kosten.
3. Kann ich die Kreditzinsen für mein Studiendarlehen von der Steuer absetzen?
Antwort: Ja, Studenten können die Kreditzinsen für das Studiendarlehen als Werbungskosten geltend machen.
4. Was passiert, wenn ich sowohl geschäftliche als auch private Ausgaben von der Kreditkarte tätige?
Antwort: Hier muss genau differenziert werden: die geschäftlichen Ausgaben können vollständig von der Steuer abgesetzt werden, die privaten Kosten jedoch nur bis zur Höchstgrenze von 801 Euro im Jahr.
5. Kann ich die jährliche Jahresgebühr meiner Kreditkarte von der Steuer absetzen?
Antwort: Nein, Jahresgebühren fallen nicht unter die absetzbaren Kosten.