Schon mit 1. Jänner sollte die Senkung der Lohnsteuer wirksam werden
Keine Zeit zu verlieren hat der neue Finanzminister Magnus Brunner. AK und ÖGB fordern, dass die geplante Senkung der Tarifstufen 2 und 3 vorgezogen wird und mit 1. Jänner 2022 bzw. 2023 (statt wie vorgesehen mit 1. Juli 2022 bzw. 2023) wirksam wird.
Stärkung der Kaufkraft
„Das ist gerade in den wirtschaftlich unsicheren Zeiten der Pandemie ein wichtiges Zeichen, stärkt die Kaufkraft und reduziert unnötige Bürokratie für die Lohnverrechnung, den eine unterjährige Tarifreform bedeutet“, sagt AK Steuerexperte Dominik Bernhofer.
Direkte Entlastung für ArbeitnehmerInnen
„Bei unterjährigen Aufrollungen werden die ArbeitnehmerInnen häufig auf die Veranlagung vertröstet. Ein Vorziehen auf 1. Jänner würde den ArbeitnehmerInnen direkt und unmittelbar die Entlastung bringen, die ihnen zusteht“, sagt ÖGB-Expertin Miriam Baghdady.
Ende der Begutachtungsfrist
Heute, am 6. Dezember 2021, endet die Begutachtungsfrist zu den Steuerreformgesetzen der Bundesregierung.
Nachhaltige „Geschenke“ für Unternehmen werden kritisiert
Weiterhin kritisieren AK und ÖGB, dass es für die großen Unternehmen durch die Senkung der Körperschaftsteuer nachhaltige Geschenke gibt.
Änderungen bei der Steuer-Reform 2022 in Österreich
Mit der Senkung der Körperschaftsteuer, der Anhebung des Gewinnfreibetrages und der Einführung des Investitionsfreibetrages für bestimmte Anlagegüter reduziert der Entwurf den Steuerbeitrag der Unternehmen um über 1 Milliarde Euro pro Jahr, ohne dass dieser Steuersenkung irgendwelche Kosten gegenüberstehen.
Verstärkung der Schieflage laut Arbeiterkammer
Die Schieflage im österreichischen Steuersystem, also die hohe Besteuerung von Arbeit im Verhältnis zu Vermögen und Unternehmensgewinnen, wird dadurch weiter verschärft.