kreditkosten steuererklärung

Online Kredit Vergleich Österreich

Kreditkosten in der Steuererklärung: Wie können sie abgesetzt werden?

Kreditkosten zählen zu den Ausgaben, die man bei der Steuererklärung angeben und geltend machen kann. Doch wie können diese Kosten in der Steuererklärung abgesetzt werden und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? In diesem Artikel erfährst du alles, was du zum Thema Kreditkosten in der Steuererklärung wissen musst.

Was sind Kreditkosten?

Kreditkosten setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Dazu gehören Zinsen, Gebühren, Provisionen und Bearbeitungskosten. Sie entstehen bei der Aufnahme eines Kredits oder Darlehens und müssen in den meisten Fällen über die Laufzeit des Kredits abbezahlt werden. Kreditkosten fallen insbesondere bei langfristigen Finanzierungen wie Baufinanzierungen, Autokrediten oder Krediten zur Unternehmensgründung an.

Kreditkosten in der Steuererklärung absetzen

Grundsätzlich können die Kreditkosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung angegeben und steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Darlehen oder der Kredit beruflich oder betrieblich bedingt ist. Bei Verbraucherkrediten, die zur privaten Nutzung aufgenommen wurden, können die Kosten nicht abgesetzt werden.

Werbungskosten

Als Werbungskosten gelten sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. Dazu zählen auch Kreditkosten, die für die Finanzierung von Fortbildungen, Arbeitsmitteln oder Dienstreisen aufgenommen wurden. Voraussetzung für die Anerkennung als Werbungskosten ist, dass die Kreditkosten in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen und notwendig sind, um Einkünfte zu erzielen. Der Nachweis der beruflichen Veranlassung sollte dabei stets durch Belege wie Rechnungen, Kreditverträge oder Kontoauszüge erbracht werden.

Betriebsausgaben

Für Unternehmer gilt die gleiche Regelung wie für Arbeitnehmer bei Werbungskosten. Kreditkosten, die der Finanzierung des Geschäftsbetriebs dienen, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das betrifft zum Beispiel Kredite für Investitionen in das Unternehmen oder zur Finanzierung von Löhnen und Gehältern. Auch hier ist der Nachweis der betrieblichen Veranlassung durch Belege erforderlich.

Sonderregelungen

Für Immobilienkredite gibt es besondere steuerliche Regelungen. Bei einer Baufinanzierung können die Zinsen und Tilgungsraten über den Zeitraum der Finanzierung von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Wohnbauförderung“, die der Staat gewährt. Allerdings unterliegen solche Kredite auch bestimmten Bedingungen und müssen mit der Bank vorher abgestimmt werden.

FAQs:

1. Kann ich Kreditkosten auch ohne Rechnung absetzen?
Nein, um Kreditkosten steuerlich absetzen zu können, sollte stets ein Nachweis in Form von Rechnungen oder Kontoauszügen erbracht werden.

2. Kann ich Kreditkosten für einen privaten Kredit von der Steuer absetzen?
Nein, Verbraucherkredite zur privaten Nutzung können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

3. Kann ich Kreditkosten für meinen Autokredit absetzen?
Ja, wenn das Auto beruflich genutzt wird und die Kreditkosten in Zusammenhang mit der Arbeit stehen.

4. Kann ich Kreditkosten für eine private Immobilienfinanzierung absetzen?
Nein, nur bei einer beruflich bedingten Immobilienfinanzierung können die Kreditkosten steuerlich geltend gemacht werden.

5. Wie muss ich die Kreditkosten in der Steuererklärung angeben?
Kreditkosten sollten unter dem Punkt „Werbungskosten“ oder „Betriebsausgaben“ aufgeführt werden und durch die entsprechenden Belege belegt werden.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

Kurz und gut, hier findet ihr Tipps und Hinweise, um das alltägliche Steuerallerlei ohne großen Aufwand zu euren Gunsten zu meistern und dabei auch noch Geld zu sparen.

Für konkrete Einzelfragen zu individuellen Problemen & Lösungen empfehle ich jedoch trotzdem, sich an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerkanzlei bei Ihnen vor Ort zu wenden.