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Kredit von der Steuer absetzen – Wie funktioniert das?
Das deutsche Steuersystem ist bekanntlich kompliziert und undurchsichtig – und beim Thema Kredite wird es nicht einfacher. Doch gerade in Zeiten von Niedrigzinsen und attraktiven Kreditangeboten stellt sich oft die Frage, ob man einen Kredit von der Steuer absetzen kann.
Im Folgenden wollen wir Ihnen die wichtigsten Fakten rund um das Thema Kredit und Steuern näherbringen und Ihnen zeigen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Kreditzinsen von der Steuer absetzen zu können.
Kreditzinsen als Werbungskosten – Wo liegt der Zusammenhang?
Grundsätzlich sind Kredite eine private Angelegenheit und in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Doch es gibt Fälle, in denen Kredite als Werbungskosten anerkannt und damit von der Steuer abgesetzt werden können.
Werbungskosten im steuerlichen Sinne sind alle Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder dem Erwerb von Einkommen stehen – also etwa Fahrtkosten, Berufskleidung oder Kosten für die Kontoführung.
Um Kreditzinsen als Werbungskosten absetzen zu können, müssen sie also in einem klaren Bezug zum Beruf stehen und als notwendige Ausgabe im Rahmen der Einkommenserzielung anzusehen sein.
Mögliche Fälle, in denen dies der Fall sein kann, sind z.B.:
– Kreditaufnahme zur Finanzierung einer berufsbedingten Fort- oder Weiterbildung
– Kreditaufnahme zur Anschaffung von beruflich notwendiger Ausrüstung oder Arbeitsmaterialien
– Kreditaufnahme zur Finanzierung einer beruflich bedingten Auslandsreise
Sofern die Kreditzinsen also in einem klaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, können sie als Werbungskosten geltend gemacht werden und mindern damit das zu versteuernde Einkommen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Kreditzinsen von der Steuer abzusetzen?
Damit Kreditzinsen von der Steuer abgesetzt werden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
– Kreditzinsen müssen als Werbungskosten anerkannt werden
– Der Kredit muss beruflich veranlasst sein
– Die Höhe der Kreditzinsen muss nachgewiesen werden können
Zunächst muss also geprüft werden, ob die Kreditzinsen als Werbungskosten anerkannt werden können. Hierbei gilt es, eindeutige Bezüge zur beruflichen Tätigkeit herzustellen und nachzuweisen, dass die Kreditaufnahme als notwendige Ausgabe im Rahmen der Einkommenserzielung anzusehen ist.
Ist dies der Fall, müssen die Zinsen als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Hierzu sollten alle notwendigen Belege und Nachweise vorliegen, die die Verwendung des Kredits und die Anfallen von Zinsen belegen.
Welche Angaben müssen in der Steuererklärung gemacht werden?
Wie bei allen Werbungskosten sind auch bei der Absetzung von Kreditzinsen Einzelheiten und Nachweise in der Steuererklärung anzugeben. Dazu gehören insbesondere:
– Der Verwendungszweck des Kredits und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
– Die Höhe der Zinsen und die Laufzeit des Kredits
– Belege und Nachweise über die Verwendung des Kredits und die Anfallen von Zinsen
In der Regel genügt es, diese Angaben in der Anlage N der Steuererklärung zu machen und die erforderlichen Belege beizufügen.
Was muss man bei der Absetzung von Kreditzinsen steuerlich beachten?
Bei der Absetzung von Kreditzinsen als Werbungskosten gelten die gleichen steuerlichen Regeln wie bei allen anderen Werbungskosten auch. So mindern die Kreditzinsen das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.
Allerdings gibt es auch steuerliche Begrenzungen, wie z.B. den sogenannten Höchstbetrag. Dieser liegt bei 4.000 Euro pro Jahr und gilt für alle Werbungskosten zusammen, also auch für Kreditzinsen.
Zudem müssen die Kreditzinsen in dem Jahr abgesetzt werden, in dem sie angefallen sind. Eine Aufteilung auf mehrere Jahre ist nicht möglich.
Fazit: Kreditzinsen absetzen – aber nur unter bestimmten Bedingungen
Kreditzinsen von der Steuer absetzen zu können, ist keine Selbstverständlichkeit. Vielmehr müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit sie als Werbungskosten anerkannt werden können.
Wer sich allerdings gut vorbereitet und alle notwendigen Nachweise erbringt, kann durchaus davon profitieren und seine Steuerlast mindern.
FAQs
1. Kann man Kreditzinsen als Privatperson von der Steuer absetzen?
Nein, grundsätzlich sind Kredite eine private Angelegenheit und in der Regel nicht steuerlich absetzbar.
2. Unter welchen Bedingungen können Kreditzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Kreditzinsen können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie in einem klaren Bezug zur beruflichen Tätigkeit stehen und als notwendige Ausgabe im Rahmen der Einkommenserzielung anzusehen sind.
3. Wie müssen Kreditzinsen steuerlich nachgewiesen werden?
Kreditzinsen müssen steuerlich nachgewiesen werden, indem alle notwendigen Belege und Nachweise über die Verwendung des Kredits und die Anfallen von Zinsen beigelegt werden.
4. Gibt es bei der Absetzung von Kreditzinsen eine Höchstgrenze?
Ja, die Höchstgrenze für Werbungskosten liegt bei 4.000 Euro pro Jahr und gilt für alle Werbungskosten zusammen, also auch für Kreditzinsen.
5. Sind Kreditzinsen aus einem Konsumentenkredit von der Steuer absetzbar?
Nein, Kreditzinsen aus einem Konsumentenkredit sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da sie nicht in einem klaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.