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Kredit von der Steuer absetzen Österreich – So geht das!
Die Möglichkeit, Kredite von der Steuer absetzen zu können, ist für viele ein wichtiges Thema in Österreich. Der Gedanke, dass man so möglicherweise eine Ersparnis erzielen kann, ist für viele verlockend. Doch wie funktioniert das genau und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Zunächst einmal sollte man wissen, dass es verschiedene Arten von Krediten gibt. Es gibt beispielsweise Konsumkredite, Baufinanzierungskredite oder auch Autokredite. Für jeden Kredit gilt dabei grundsätzlich das gleiche: Die Zinsen, die man für den Kredit zahlt, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden – sofern man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Wer kann Kredite von der Steuer absetzen?
Die Möglichkeit, Kredite von der Steuer absetzen zu können, besteht für alle, die ein Einkommen haben und somit eine Steuererklärung abgeben müssen. Dabei kann es sich um Arbeitnehmer, Freiberufler oder auch Selbstständige handeln. Wichtig ist nur, dass man eine korrekte Steuererklärung abgibt und die Zinsen als Werbungskosten angibt.
Doch Achtung: Nicht alle Kreditzinsen können abgesetzt werden. Nur die Zinsen, die für die Finanzierung von beruflich genutzten Anschaffungen oder Investitionen entstehen, können von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet also, dass man den Kredit wirklich für berufliche Zwecke aufgenommen haben muss. Wer einen Kredit beispielsweise für einen Urlaub oder eine neue Couch aufnimmt, kann die Zinsen nicht von der Steuer absetzen.
Wie hoch ist die Ersparnis durch das Absetzen von Krediten?
Die Ersparnis, die man durch das Absetzen von Krediten erzielen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen kommt es darauf an, wie hoch die Zinsen sind, die man für den Kredit zahlt. Je höher die Zinsen, desto höher auch die Ersparnis. Zum anderen spielt auch das persönliche Einkommen eine Rolle. Je höher das Einkommen, desto höher auch die Ersparnis durch das Absetzen der Kreditzinsen.
Als grober Richtwert kann man sagen, dass man durch das Absetzen von Kreditzinsen in der Regel eine Ersparnis von einigen Hundert Euro pro Jahr erzielen kann. Doch natürlich hängt das immer von der individuellen Situation ab.
Wie funktioniert das Absetzen von Krediten?
Um Kreditzinsen von der Steuer absetzen zu können, muss man diese in seiner Steuererklärung angeben. Hierfür gibt es ein spezielles Formular (Anlage N-AUS), auf dem man die Werbungskosten angeben kann. Dort trägt man dann einfach die Höhe der Kreditzinsen ein, die man im entsprechenden Jahr gezahlt hat.
Wichtig ist hierbei natürlich, dass man entsprechende Belege vorweisen kann. Das bedeutet, dass man sämtliche Kreditverträge sowie Belege über die Zinszahlungen aufbewahren sollte. Nur so kann man im Falle einer Steuerprüfung nachweisen, dass die Zinsen auch tatsächlich absetzbar sind.
Fazit: Kredit von der Steuer absetzen Österreich – lohnenswert oder nicht?
Wer einen Kredit für berufliche Zwecke aufnimmt, kann die Zinsen von der Steuer absetzen und somit eine Ersparnis erzielen. Doch natürlich lohnt sich das nicht immer. Wer lediglich geringe Zinszahlungen zu verzeichnen hat, wird nur eine geringe Ersparnis erzielen. Wer hingegen größere Kredite aufnimmt, kann durch das Absetzen der Zinsen eine deutlich höhere Ersparnis erzielen.
Abschließende FAQs zum Thema „Kredit von der Steuer absetzen“:
1. Kann ich Kreditzinsen von jedem Kredit von der Steuer absetzen?
Nein, nur Kredite, die für berufliche Zwecke aufgenommen wurden, können von der Steuer abgesetzt werden.
2. Wie hoch ist die Ersparnis durch das Absetzen von Kreditzinsen?
Die Höhe der Ersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise den Zinsen und dem eigenen Einkommen.
3. Wie kann ich Kreditzinsen von der Steuer absetzen?
Man muss die Zinsen in seiner Steuererklärung angeben und entsprechende Belege vorweisen können.
4. Lohnt sich das Absetzen von Kreditzinsen?
Das hängt von der individuellen Situation ab. Wer größere Kredite aufnimmt, kann durch das Absetzen der Zinsen eine deutliche Ersparnis erzielen.
5. Wo finde ich das Formular für die Angabe von Werbungskosten?
Das Formular heißt „Anlage N-AUS“ und muss der Steuererklärung beigefügt werden.