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Kredit bei Steuer absetzen – So geht’s!

Es gibt viele Gründe, warum man als Verbraucher einen Kredit aufnehmen muss. Egal, ob es sich um den Kauf eines neuen Autos, die Renovierung der eigenen vier Wände oder eine unvorhergesehene finanzielle Notlage handelt – in vielen Situationen kann ein Kredit die Lösung sein. Doch was passiert, wenn man den Kredit nicht mehr bedienen kann oder möchte? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie einen Kredit bei Steuer absetzen können.

Grundsätzlich gilt: Kreditzinsen können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Sie nur die Zinsen und keine Tilgungsraten absetzen können. Denn jede Tilgungsrate reduziert das zu versteuernde Einkommen und verringert somit die Steuerlast. Zinsen hingegen sind für Sie als Kreditnehmer eine Belastung und können somit als Ausgaben abgesetzt werden.

Wenn Sie einen Kredit für den Kauf einer Immobilie aufnehmen, können Sie die Zinsen als Werbungskosten geltend machen. Dies gilt sowohl für den Kauf als auch für den Bau einer Immobilie. Dabei können Sie die Zinsen für die Darlehen, die für den Kauf oder Bau eines Hauses aufgenommen wurden, für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren als Werbungskosten absetzen. Ab dem 11. Jahr müssen Sie die Finanzierungskosten dann über die AfA (Absetzung für Abnutzung) als Sonderabschreibung geltend machen.

Wenn Sie einen Kredit für den Kauf eines Autos aufnehmen, können Sie die Zinsen nicht als Werbungskosten, sondern als Betriebsausgaben absetzen. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug beruflich nutzen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Sie nur die Anteile der Zinsen absetzen dürfen, die auf die beruflich genutzten Kilometer entfallen. Wenn Sie das Fahrzeug also ausschließlich beruflich nutzen, können Sie die gesamten Zinsen absetzen. Nutzen Sie das Fahrzeug hingegen sowohl privat als auch beruflich, müssen Sie die Kosten entsprechend aufteilen.

Wenn Sie einen Kredit für andere Ausgaben aufnehmen, wie zum Beispiel für die Renovierung der eigenen vier Wände oder für die Bezahlung von Steuernachzahlungen, können Sie die Zinsen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Hierbei gibt es allerdings einige Einschränkungen. Zum einen müssen die Kosten unvermeidbar sein, das heißt, es darf keine andere Möglichkeit geben, die Kosten zu vermeiden. Zum anderen müssen die Kosten angemessen sein, das heißt, sie dürfen nicht übermäßig hoch sein.

Fazit: Ein Kredit kann eine große finanzielle Belastung sein, aber auch eine Lösung für unvorhergesehene Ausgaben bieten. Wenn Sie die Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen, können Sie Ihre Steuerlast reduzieren und somit bares Geld sparen. Beachten Sie allerdings die genannten Einschränkungen und informieren Sie sich am besten bei einem Steuerberater über Ihre individuellen Möglichkeiten.

FAQs:

1. Kann ich auch die Tilgungsraten meines Kredits bei der Steuer absetzen?
– Nein, nur die Zinsen können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

2. Wie lange kann ich die Zinsen meines Immobilienkredits als Werbungskosten absetzen?
– Für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.

3. Was muss ich beachten, wenn ich die Zinsen meines Autokredits als Betriebsausgaben absetzen möchte?
– Ich muss das Fahrzeug beruflich nutzen und nur die Anteile der Zinsen absetzen, die auf die beruflich genutzten Kilometer entfallen.

4. Was sind außergewöhnliche Belastungen?
– Kosten, die unvermeidbar und angemessen sind und bei denen es keine andere Möglichkeit gibt, die Kosten zu vermeiden.

5. Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Kredit bei Steuer absetzen?
– Bei einem Steuerberater oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

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