Welche Freibeträge gibt es für Kinder?

Familien in Österreich können von verschiedenen steuerlichen Entlastungen profitieren, die speziell für Kinder vorgesehen sind. Diese Freibeträge bieten finanzielle Vorteile, indem sie die Steuerlast der Familien senken. Ein wichtiger Bestandteil dieser Entlastungen ist der Kinderfreibetrag. Diese Einführung beleuchtet die Bedeutung und verschiedene Arten von Freibeträgen, die für Familien mit Kindern verfügbar sind.

Die steuerliche Entlastung für Familien umfasst nicht nur den Kinderfreibetrag, sondern auch zusätzliche Abzüge und Boni, die je nach Einkommen und Familienkonstellation variieren. Welche Freibeträge gibt es für Kinder? Die Vielfalt und Höhe dieser Entlastungen können ein erhebliches Sparpotenzial bieten.

Wichtige Erkenntnisse

  • Der Kinderfreibetrag beträgt seit 2016 jährlich 440,00 Euro pro Kind.
  • Der Kinderabsetzbetrag beträgt 67,80 Euro pro Kind und Monat im Jahr 2024.
  • Unterhaltsabsetzbetrag variiert, für ein Kind sind es 35 Euro im Jahr 2024.
  • Der Familienbonus Plus bietet bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr.
  • Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag erhöht sich 2024 auf bis zu 1.029 Euro bei drei Kindern.

Kinderfreibetrag: Was du wissen musst

Der Kinderfreibetrag ist eine wichtige steuerliche Erleichterung für Eltern in Österreich. Er wird oft neben dem Kindergeld betrachtet und dient dazu, das Einkommen der Eltern steuerlich zu entlasten. Gefragt sind hierbei häufig Informationen über die detaillierten Regelungen, die Höhe und die Aufteilung des Freibetrags.

Die Entwicklung des Kinderfreibetrags

Der Kinderfreibetrag hat sich seit seiner Einführung signifikant verändert. Ursprünglich lag der Betrag bei 220,00 Euro pro Kind und Jahr, der bis 2016 auf 440,00 Euro verdoppelt wurde. 2019 wurde er durch den Familienbonus Plus ersetzt, welcher den Freibetrag seitdem beinhaltet. Mit fortschreitender Zeit stiegen die Beträge und passten sich an die wirtschaftlichen Gegebenheiten an.

Höhe und Aufteilung des Kinderfreibetrags

Ab 2025 beträgt der Kinderfreibetrag insgesamt 6.672 Euro pro Jahr, was jeweils 3.336 Euro pro Elternteil ausmacht. Eltern können diesen Betrag beanspruchen, indem sie einen Antrag auf Kinderfreibetrag stellen. Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf, welcher ebenfalls pro Elternteil halbiert werden kann.

Normalerweise steht dieser Freibetrag bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu. Es gibt jedoch Bedingungen, unter denen der Freibetrag auch über diesen Zeitraum hinaus bis zum 21. oder sogar 25. Lebensjahr beansprucht werden kann, beispielsweise wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet oder ein Freiwilliges Soziales Jahr leistet.

Kinderfreibetrag für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende gelten spezifische Regelungen. Diese sahen 2024 beispielsweise wie folgt aus:

  • Kinderfreibetrag für 1 Kind: 572 Euro
  • Kinderfreibetrag für 2 Kinder: 774 Euro
  • Zusätzlich für jedes weitere Kind: 255 Euro

Ab 2025 wird der Kinderfreibetrag 2021 und die folgenden Jahre weiter angepasst, um den steigenden Lebensunterhaltskosten Rechnung zu tragen. Es lohnt sich also, den Antrag auf Kinderfreibetrag stets aktuell zu halten, um die Vorteile maximal auszuschöpfen.

Um diese Steuererleichterungen nutzen zu können, ist es unabdinglich, dass Eltern regelmäßig den Antrag auf den Kindergeld Freibetrag stellen und die notwendigen Nachweise, wie die Meldebescheinigung des Kindes, bei ihrem Finanzamt vorlegen.

Kindergeld und Familienbeihilfe in Österreich

In Österreich unterstützt das staatliche System Familien finanziell durch Kindergeld und Familienbeihilfe. Diese Unterstützung garantiert eine gewisse Entlastung für Familien, insbesondere in Bezug auf die Ausgaben für das Wohl der Kinder. Während das deutsche Kindergeld eine direkte Auszahlung an die Eltern darstellt, funktioniert die Familienbeihilfe in Österreich etwas anders.

Wie funktioniert die Familienbeihilfe?

Die Familienbeihilfe wird automatisch gewährt und hängt vom Alter des Kindes ab. Sie beginnt ab der Geburt bei 138,4 Euro monatlich, erhöht sich ab dem 3. Lebensjahr auf 148 Euro, ab dem 10. Jahr auf 171,8 Euro und ab dem 19. Jahr auf 200,4 Euro. Zusätzlich gibt es eine Erhöhung durch Geschwisterstaffelung, die ab dem zweiten Kind bei +8,6 Euro pro Kind beginnt und bei sieben oder mehr Kindern auf +63,1 Euro pro Kind steigt. Erheblich behinderte Kinder erhalten einen Zuschlag von 189,2 Euro pro Monat.

Unterschiede zwischen Kindergeld und Familienbeihilfe

Der primäre Unterschied zwischen deutschem Kindergeld und österreichischer Familienbeihilfe liegt in der Art der Gewährung. Das deutsche Kindergeld muss beantragt werden und wird direkt an die Eltern ausgezahlt, während die Familienbeihilfe in Österreich ohne Antrag automatisch gewährt wird. Der Familienentlastungsgesetz sieht vor, dass Familien mit mehreren Kindern durch eine Staffelung der Beihilfe höhere Summen erhalten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass Kinder steuerlich berücksichtigt werden und die finanzielle Belastung für Familien reduziert wird.

Welche Freibeträge gibt es für Kinder?

In Österreich gibt es verschiedene Freibeträge, um Familien mit Kindern finanziell zu entlasten. Hier sind drei wesentliche Freibeträge:

Kinderabsetzbetrag

Der Kinderabsetzbetrag beträgt aktuell monatlich 67,80 Euro pro Kind und wird zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Dieser Betrag ist von der Steuerpflicht ausgenommen und bietet daher direkte Steuervorteile für Kinder.

Unterhaltsabsetzbetrag

Wer gesetzlichen Unterhalt für ein Kind zahlt, das nicht im selben Haushalt lebt, kann monatlich einen Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass auch erziehende Elternteile außerhalb des gemeinsamen Haushalts steuerliche Entlastungen erhalten.

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist ein jährlicher Steuerabsetzbetrag von bis zu 2.000 Euro pro Kind bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder über 18, sofern sie weiterhin Familienbeihilfe beziehen, reduziert sich der Betrag auf 700 Euro. Dieser Bonus bietet signifikante Steuervorteile für Kinder und hilft Familien bei der Bewältigung der finanziellen Belastungen des Alltags.

Diese Freibeträge helfen Familien und tragen dazu bei, dass Kinder in einem finanziell stabilen Umfeld aufwachsen. Durch die Inanspruchnahme des Familienbonus Plus und anderer Steuererleichterungen können erhebliche finanzielle Vorteile erzielt werden.

Steuervorteile für Familien mit behinderten Kindern

Familien mit behinderten Kindern haben Anspruch auf spezielle Steuervorteile. Ein Kind gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt. Diese Steuervorteile für behinderte Kinder umfassen verschiedene jährliche Freibeträge, die je nach dem Grad der Behinderung des Kindes variiert:

  • Grad der Behinderung 25 % bis 34 %: Jahresfreibetrag von 124 Euro
  • Grad der Behinderung 35 % bis 44 %: Jahresfreibetrag von 164 Euro
  • Grad der Behinderung 45 % bis 49 %: Jahresfreibetrag von 401 Euro
  • Ab einem Grad der Behinderung von 50 % ohne Pflegegeldbezug: monatlicher Pauschalbetrag von 262 Euro
  • Freibeträge bei höheren Behinderungsgraden:
    • 50% bis 64%: 486 Euro jährlich
    • 65% bis 74%: 599 Euro jährlich
    • 75% bis 84%: 718 Euro jährlich
    • 85% bis 94%: 837 Euro jährlich
    • 95% und mehr: 1.198 Euro jährlich

Zusätzlich zur jährlichen Freibeträge gibt es noch einen weiteren großen Vorteil: Mit dem Mehrkindzuschlag erhalten Familien pro weiterem Kind eine finanzielle Unterstützung, wenn sie schon mehrere Kinder haben.

Spezielle Absetzbeträge können für behindertengerechte Bedarfsgüter wie Spezialbrillen und notwendige Heilbehandlungen beansprucht werden. Auch Transportkosten, die notwendigerweise wegen der Behinderung anfallen, können, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist, steuermindernd angerechnet werden.

Seit dem Kalenderjahr 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag. Dies bietet zusätzlich eine erhebliche Entlastung, da er direkt vom Steuerbetrag abgezogen wird.

Fazit

Die Vielfalt der Freibeträge für minderjährige Kinder und die verschiedenen steuerlichen Erleichterungen stellen eine bedeutende Unterstützung für Familien in Österreich dar. Der Kinderfreibetrag kann Eltern merkliche finanzielle Vorteile bieten, sei es durch Verminderung der Steuerlast oder durch direkte Hilfen, wie das Kindergeld oder den Familienbonus Plus. Für viele Alleinerziehende spielt der volle Kinderfreibetrag eine entscheidende Rolle, um die finanzielle Last zu mindern.

Berücksichtigt man die aktuellen Zahlen, wie beispielsweise den jährlich möglichen Gesamtbetrag von 4.800 € pro Kind beim Kinderfreibetrag, so wird schnell klar, dass es sich lohnt, sich umfassend beim Finanzamt zu informieren und die eigenen Ansprüche geltend zu machen. Selbst bei einem geringen Einkommen können Freibeträge einen nicht zu unterschätzenden Anteil des Netto-Gehalt ausmachen. In Zukunft, etwa im Jahr 2025, wird das Kindergeld auf 255 € pro Monat erhöht, was zusätzliche Entlastung verspricht.

Zusätzlich können Familien mit Kindern, die eine Behinderung haben, nochmals spezielle steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, welche die finanzielle Belastung weiter reduzieren. Wichtig ist, sich rechtzeitig und umfassend zu informieren, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Die finanzielle Sicherheit und die Förderung der Kinder sollten stets im Vordergrund stehen, und die vielfältigen Freibeträge für minderjährige Kinder und weiteren Hilfen bieten dafür eine solide Basis.

Von David Reisner

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