Gibt es steuerliche Vorteile für Alleinerziehende?

Alleinerziehende in Österreich können von verschiedenen steuerlichen Vorteilen und finanziellen Ermäßigungen profitieren. Dazu gehören unter anderem der Alleinerzieherabsetzbetrag und der Familienbonus Plus, die direkt darauf abzielen, die finanzielle Last zu vermindern und den Alltag mit Kindern zu erleichtern. Diese Steuerersparnis für Alleinerziehende kann in Form von monatlichen Lohnsteuerreduktionen oder durch die jährliche Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Ab 2023 werden die Steuerabsetzbeträge jährlich um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst, um den steigenden Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. So wurden für das Kalenderjahr 2023 die Absetzbeträge um die volle Inflationsrate von 5,2 % erhöht. Im Jahr 2024 erfolgt eine noch höhere Anpassung von 9,9 %, und für 2025 sind es 5 %.

Die konkrete Höhe der Absetzbeträge variiert dabei je nach Anzahl der Kinder. Zum Beispiel beträgt der Alleinerzieherabsetzbetrag für ein Kind 601 Euro, für zwei Kinder 813 Euro und für drei Kinder 1.081 Euro. Ab 2024 liegt die Einkommensgrenze für den (Ehe-)Partner bei 6.937 Euro, zu dessen Überschreiten kein Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag besteht.

Wichtige Erkenntnisse:

  • Der Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbonus Plus bieten finanzielle Entlastung für Alleinerziehende in Österreich.
  • Die Absetzbeträge werden jährlich an die Inflation angepasst, um den Lebenshaltungskosten gerecht zu werden.
  • Für 2023 wurden die Absetzbeträge um 5,2 % und für 2024 um 9,9 % erhöht.
  • Die konkrete Höhe der Absetzbeträge hängt von der Anzahl der Kinder ab, z.B., 601 Euro für ein Kind.
  • Die Einkommensgrenze für den (Ehe-)Partner, um Anspruch auf den Absetzbetrag zu haben, liegt 2024 bei 6.937 Euro.

Der Alleinerzieherabsetzbetrag: Voraussetzungen und Höhe

Der Alleinerzieherabsetzbetrag bietet Alleinerziehenden finanzielle Erleichterung und zählt zu den wichtigen Alleinerziehende Steuertipps. Um den Absetzbetrag zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Anspruchsvoraussetzungen

Alleinerziehende haben Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag, wenn sie mehr als die Hälfte des Jahres ohne Ehe- oder Lebensgemeinschaft leben und für mindestens ein Kind sorgen, für das sie Familienbeihilfe erhalten. Der Kinderfreibetrag Alleinerziehende ist eine zusätzliche Voraussetzung für den Absetzbetrag.

Höhe des Absetzbetrags

Der Absetzbetrag ist gestaffelt und hängt von der Anzahl der Kinder ab:

  • Für ein Kind beträgt der Absetzbetrag im Jahr 2023: €520
  • Für zwei Kinder: €704
  • Für drei Kinder: €936
  • Erhöhung für jedes weitere Kind: €232

Im Jahr 2024 erhöht sich der Absetzbetrag auf:

  • Für ein Kind: €572
  • Für zwei Kinder: €774
  • Für drei Kinder: €1.029
  • Erhöhung für jedes weitere Kind: €255

Die Anpassungen der Beträge sollen der kalten Progression entgegenwirken und somit für mehr finanzielle Gerechtigkeit sorgen.

Familienbonus Plus für Alleinerziehende

Der Familienbonus Plus bietet wesentliche Steuervergünstigungen alleinerziehender Eltern und entlastet finanziell. Diese Steuererleichterung wird für kinderbeihilfeberechtigte Kinder gewährt und hilft dabei, die monatlichen Ausgaben zu reduzieren. Auch getrennt lebende Alleinerziehende können diesen Bonus beanspruchen, was die finanzielle Belastung erheblich mindert.

Was ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus ist eine Steuervergünstigung, die Eltern für jedes kindergeldberechtigte Kind zusteht. Seit Januar 2022 beträgt der Bonus 166,68 Euro monatlich (2.000 Euro jährlich) pro Kind unter 18 Jahren.

Nach dem 18. Geburtstag reduziert sich der Bonus auf 54,18 Euro monatlich (650 Euro jährlich), sofern weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird. Ab Januar 2024 beträgt der reduzierte Familienbonus Plus 58,34 Euro monatlich (700 Euro jährlich) für Kinder über 18 Jahre mit Familienbeihilfe.

Für Alleinerziehende kann dieser Betrag je nach Einkünften als Negativsteuer ausbezahlt werden. Mit diesem Bonus können Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen Alleinerziehende, wodurch finanzielle Belastungen direkt gemindert werden.

Beantragung und Höhe

Die Beantragung des Familienbonus Plus erfolgt entweder direkt über die Lohnverrechnung beim Arbeitgeber oder nachträglich über die ArbeitnehmerInnenveranlagung. Wichtig ist, dass für getrennt lebende Eltern der gesamte Familienbonus Plus nicht überschritten wird. Der Antrag sollte gegebenenfalls mit der Beilage L1k-bF eingereicht werden, um die monatliche Betrachtung des Bonus zu gewährleisten.

Zusammenfassend gilt, dass der Familienbonus Plus eine signifikante Entlastung für Alleinerziehende darstellt. Steuervergünstigungen alleinerziehender Eltern können je nach Einkommenssituation und Anzahl der Kinder optimal ausgenutzt werden. Ein Beispiel zeigt, dass jemand mit zwei Kindern unter 18 Jahren und einer Lohnsteuer von 3.000 Euro die Steuerlast vollständig reduzieren kann. Für Alleinerziehende bedeutet dies eine willkommene Unterstützung und eine spürbare finanzielle Erleichterung.

Unterhaltsabsetzbetrag bei Alleinerziehenden

Der Unterhaltsabsetzbetrag ist eine wertvolle steuerliche Entlastung für Alleinerziehende in Österreich. Dieser Absetzbetrag wird gewährt, wenn der Alleinerziehende den gesetzlich festgelegten Unterhalt für ein Kind zahlt. Ein Blick auf die Voraussetzungen und die Höhe des Absetzbetrages kann Ihnen dabei helfen, die Vorteile besser zu verstehen und zu nutzen.

Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag

Um den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich steht dieser Absetzbetrag jenen Alleinerziehenden zu, die den vollen gesetzlichen Unterhalt zur Gänze an ihr Kind leisten. Der volle Unterhalt ist entscheidend dafür, dass diese steuerliche Entlastung in Anspruch genommen werden kann. Es muss nachweisbar sein, dass die Unterhaltszahlungen regelmäßig und in der erforderlichen Höhe erfolgen.

Höhe des Absetzbetrags

Die Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags richtet sich nach der Anzahl der Kinder und der Höhe der Unterhaltszahlungen. Für ein Kind beträgt der Absetzbetrag im Jahr 2023 monatlich €31. Bei zwei Kindern erhöht sich der Betrag auf €78 pro Monat. Diese Beträge gelten jedoch nur unter der Bedingung, dass der volle gesetzliche Unterhalt geleistet wird. Ab dem dritten Kind gibt es zusätzliche Entlastungen: Der Absetzbetrag steigt ab 2025 für ein Kind auf €37 und für zwei Kinder auf €92.

Die Möglichkeit, Unterhaltskosten steuerlich abzusetzen, stellt eine enorme Unterstützung für Alleinerziehende dar. Diese Steuererleichterung hilft nicht nur bei der finanziellen Entlastung, sondern auch bei der Sicherstellung der nötigen Mittel für die Kindererziehung und -versorgung.

Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

Alleinerziehende können in Österreich eine bedeutende steuerliche Entlastung erfahren, wenn sie ihre Kinderbetreuungskosten absetzen. Diese Möglichkeit besteht bis zur Beendigung der Schulpflicht des Kindes, unter bestimmten Voraussetzungen sogar darüber hinaus.

Absetzung außergewöhnlicher Belastungen

Um Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung absetzen zu können, muss das Kind unter 10 Jahre alt sein. Der maximale absetzbare Betrag pro Kind beträgt 2.300 Euro jährlich, einschließlich Verpflegung. Für erheblich behinderte Kinder verlängert sich die Altersgrenze auf 16 Jahre. Wichtig ist, dass die Betreuungskosten mehr als die Selbstbeteiligungsschwelle überschreiten.

Geltendmachung

Betreuungskosten können geltend gemacht werden, wenn der Alleinerziehende im Jahr über 1.000 Euro für Kinderbetreuung ausgibt. Dabei müssen Belege über die Ausgaben beim Finanzamt eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass sowohl der Anspruch auf Familienbeihilfe als auch der Unterhaltsabsetzbetrag für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr bestehen müssen.

Für Alleinerziehende ist der steuerliche Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr relevant. Jede weitere Entlastungssumme steigt um 240 Euro pro Kind. Mit einem Kinderfreibetrag von 3.336 Euro und dem hälftigen Freibetrag für Betreuung und Erziehung von 1.464 Euro, können sich bedeutende Vorteile ergeben.

Die Günstigerprüfung des Finanzamts bestimmt schließlich, ob der Kindergeldanspruch oder die kinderbezogenen Freibeträge finanziell bevorzugt werden.

Gibt es steuerliche Vorteile für Alleinerziehende?

Alleinerziehende in Österreich können von einer Reihe von steuerlichen Vorteilen profitieren, die ihnen erhebliche finanzielle Entlastung verschaffen können. Zunächst gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der sich auf 1.908 Euro pro Jahr beläuft und für jedes weitere Kind um 240 Euro erhöht wird. Dieser Betrag kann ab dem Monat der Trennung beantragt werden, falls die Trennung am Jahresanfang stattfand, und gilt nur, wenn keine andere volljährige Person im Haushalt lebt.

Ein weiterer wichtiger steuerlicher Vorteil ist der Familienbonus Plus, der bis zu 1.500 Euro pro Jahr für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr und 500 Euro für ältere Kinder, die Familienbeihilfe erhalten, beträgt. Der Kinderfreibetrag liegt bei 440 Euro jährlich, wenn er allein geltend gemacht wird, oder bei 300 Euro pro Person, wenn zwei Steuerpflichtige diesen Freibetrag für dasselbe Kind in Anspruch nehmen.

Der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt jährlich:

  • Mit einem Kind: 494 Euro
  • Mit zwei Kindern: 669 Euro
  • Mit drei Kindern: 889 Euro
  • Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 220 Euro

Zusätzlich gibt es denKinderabsetzbetrag, der 58,40 Euro pro Kind und Monat umfasst.

Für Unterhaltsleistungen gibt es ebenfalls den Unterhaltsabsetzbetrag:

  • Erstes Kind: 29,20 Euro
  • Zweites Kind: 43,80 Euro
  • Drittes und weitere Kinder: 58,40 Euro

Darüber hinaus können Kosten für die Kinderbetreuung bis zu maximal 2.300 Euro pro Kalenderjahr und Kind abgesetzt werden.

Insgesamt gibt es also zahlreiche Möglichkeiten für Alleinerziehende, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren und ihre finanzielle Belastung zu mindern.

Fazit

In Österreich gibt es umfangreiche steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende, um finanzielle Herausforderungen zu mindern und den Alltag mit Kindern leichter zu gestalten. Der Alleinerzieherabsetzbetrag hat sich 2023 auf 4.260 Euro erhöht und wächst für jedes weitere Kind um 240 Euro jährlich. Durch den Wechsel in Steuerklasse II können Alleinerziehende monatlich bis zu 355 Euro steuerfrei erhalten, plus 20 Euro für jedes zusätzliche Kind.

Der Familienbonus Plus bietet eine zusätzliche Entlastung, die beantragt werden kann, um die Steuerlast zu senken. Auch die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bietet erhebliche Erleichterungen: Maximal 4.000 Euro können pro Kind und Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Kinderfreibetrag ist auf 3.192 Euro pro Kind festgelegt, und es besteht zusätzlich die Möglichkeit, bis zu 250 Euro pro Monat und Kind als Kinderzuschlag zu erhalten.

Es ist essenziell, sich über die verschiedenen steuerlichen Vorteile für Alleinerziehende zu informieren und diese zu nutzen. Die zahlreichen Entlastungen, vom Unterhaltsabsetzbetrag bis hin zur Befreiung von der Umsatzsteuer für Betreuungskosten, tragen dazu bei, das verfügbare Einkommen zu maximieren. Fachkundige Beratung kann hierbei helfen, alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen und somit die finanzielle Situation zu verbessern.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale.

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