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P2P-Kredite und Steuern – Ein Leitfaden durch den Steuerdschungel

P2P-Kredite sind eine immer beliebter werdende Form der Finanzierung. Immer mehr Anleger nutzen diese Möglichkeit, um ihr Geld anzulegen und zu investieren. Doch wie sieht es mit den Steuern bei P2P-Krediten aus? In diesem Artikel werden wir uns ausführlich damit beschäftigen und alle wichtigen Fragen klären.

Was sind P2P-Kredite?

P2P-Kredite (Peer-to-Peer-Kredite) sind Darlehen, die über Online-Plattformen zwischen Privatpersonen vermittelt werden. Dabei wird die Plattform zum Vermittler zwischen den Kreditnehmern und den Anlegern. Anleger können also direkt in Darlehen investieren, ohne dass eine Bank als Zwischenhändler auftritt.

Wie funktionieren P2P-Kredite?

Kreditnehmer stellen auf den Plattformen ihren Kreditbedarf und ihre Kreditwürdigkeit dar und geben damit den Anlegern die Möglichkeit, in ihr Projekt zu investieren. Die Plattform übernimmt dabei die Bonitätsprüfung der Kreditnehmer und die Vermittlung zwischen Anlegern und Kreditnehmern. Nach erfolgreicher Kreditvergabe fließt das Geld vom Anleger direkt an den Kreditnehmer, während die Plattform als Vermittler-Aufschlag eine Gebühr erhält.

Wie werden P2P-Kredite in Deutschland besteuert?

In Deutschland gelten P2P-Kredite als Kapitalanlage und unterliegen somit der Abgeltungssteuer. Das bedeutet, dass Erträge aus den Krediten, insbesondere die Zinsen, mit 25% Abgeltungssteuer belastet werden. Eine Besonderheit gibt es hier jedoch: Werden die Zinsen unterhalb des Freibetrags von 801€ (bei Ledigen) / 1.602€ (bei Ehepaaren) jährlich gezahlt, müssen diese nicht versteuert werden.

Welche Freibeträge gibt es bei P2P-Krediten?

Der Freibetrag von 801€ (bei Ledigen) / 1.602€ (bei Ehepaaren) gilt für alle Kapitalerträge zusammen. Dazu zählen auch Zinsen aus P2P-Krediten. Wird dieser Betrag überschritten, greift die Abgeltungssteuer von 25%. Beachten Sie dabei, dass Ihnen bei Steuerfreistellung (durch Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung) nur der Grundfreibetrag zusteht und der Sparerpauschbetrag nicht berücksichtigt wird.

Welche Meldepflichten gibt es bei P2P-Krediten?

Wenn Sie in P2P-Kredite investieren, sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Dabei ist es wichtig, die Zinsen aus P2P-Krediten anzugeben und separat von anderen Kapitalerträgen zu erfassen. Achten Sie darauf, dass die ausgewiesenen Beträge auf den Kontoauszügen der Plattformen vom Finanzamt akzeptiert werden.

Fazit

P2P-Kredite bieten eine attraktive Möglichkeit, um in Darlehen zu investieren. Doch bei der Steuer müssen Anleger einiges beachten. Die Abgeltungssteuer greift ab einem Freibetrag von 801€ (bei Ledigen) / 1.602€ (bei Ehepaaren) und beträgt 25%. Wie bei allen Kapitalanlagen sollten auch bei P2P-Krediten ordnungsgemäße Meldepflichten eingehalten werden. Mit dieser Übersicht sind Sie nun bestens für die Besteuerung von P2P-Krediten gerüstet.

FAQs:

1. Muss ich P2P-Kredite in meiner Steuererklärung angeben?

Ja, alle Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

2. Welche Steuersätze gelten für P2P-Kredite?

P2P-Kredite unterliegen der Abgeltungssteuer von 25%.

3. Gibt es Freibeträge bei P2P-Krediten?

Ja, es gibt einen jährlichen Freibetrag von 801€ (bei Ledigen) / 1.602€ (bei Ehepaaren) für Kapitalerträge.

4. Muss ich P2P-Kredite separat von anderen Kapitalanlagen angeben?

Ja, es ist wichtig, die Einkünfte aus P2P-Krediten separat zu erfassen und anzugeben.

5. Was passiert, wenn ich meine Kapitalerträge nicht angebe?

Wenn Sie Ihre Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung angeben, kann dies zu Steuerhinterziehung und entsprechenden Strafen führen.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

Kurz und gut, hier findet ihr Tipps und Hinweise, um das alltägliche Steuerallerlei ohne großen Aufwand zu euren Gunsten zu meistern und dabei auch noch Geld zu sparen.

Für konkrete Einzelfragen zu individuellen Problemen & Lösungen empfehle ich jedoch trotzdem, sich an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerkanzlei bei Ihnen vor Ort zu wenden.