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Kredit Wohnraumschaffung Absetzen – So geht’s!
Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, der muss oft einiges an Geld in die Hand nehmen. Da ist es erfreulich zu hören, dass man einen Kredit für die Wohnraumschaffung absetzen kann! Aber wie funktioniert das genau und welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Wir klären Sie auf.
Was ist ein Kredit für die Wohnraumschaffung?
Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen oder bauen möchte, kann dafür einen Kredit aufnehmen. Ein solcher Kredit wird als Wohnraumkredit bezeichnet und dient dazu, die Kosten für die Wohnraumschaffung zu finanzieren. Dabei gibt es verschiedene Arten von Wohnraumkrediten, beispielsweise Hypothekendarlehen, Bauspardarlehen oder Darlehen von der KfW Bank.
Wie kann man einen Kredit für die Wohnraumschaffung absetzen?
Wer einen Wohnraumkredit abgeschlossen hat, kann unter bestimmten Bedingungen die Zinsen steuerlich geltend machen. Dafür muss die Wohnung, das Haus oder das Grundstück vermietet werden oder als Arbeitszimmer genutzt werden. Auch ein Selbstständiger kann die Zinsen absetzen, wenn er das Haus oder die Wohnung als Büro nutzt.
Wie hoch ist der steuerliche Abzug?
Der steuerliche Abzug ist begrenzt auf die Höhe der gezahlten Zinsen. Allerdings werden hier nur die Nettokosten berücksichtigt, also die Zinsen nach Abzug aller anderen Kosten. Außerdem gibt es eine Obergrenze von 2.000 Euro pro Jahr. Werden höhere Beträge gezahlt, können diese in das Folgejahr vortragen werden.
Welche Belege benötigt man?
Um die Zinsen steuerlich geltend machen zu können, müssen entsprechende Belege eingereicht werden. Hierzu zählen zum einen die Kreditverträge und zum anderen die Zinsabrechnungen. Zudem müssen alle weiteren Kosten wie Notarkosten und Grundbuchgebühren nachgewiesen werden.
Fazit
Ein Kredit für die Wohnraumschaffung kann eine gute Möglichkeit sein, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Wer diesen absetzen möchte, sollte jedoch einige Bedingungen erfüllen und entsprechende Belege vorlegen. Besonders attraktiv ist der Abzug der Zinsen für Vermieter und Selbständige.
FAQs
1. Können auch Sondertilgungen steuerlich geltend gemacht werden?
Nein, Sondertilgungen können nicht steuerlich geltend gemacht werden, da sie nicht zu den laufenden Zinsen gehören.
2. Muss das Arbeitszimmer vollständig gewerblich genutzt werden?
Nein, es reicht aus, wenn das Zimmer überwiegend gewerblich genutzt wird. Allerdings sollte man dies durch geeignete Aufzeichnungen nachweisen können.
3. Kann man auch einen Kredit für eine Renovierung absetzen?
Nein, dies ist nicht möglich. Nur Kredite, die der Wohnraumschaffung dienen, können steuerlich geltend gemacht werden.
4. Wie lange kann man die Zinsen vortragen?
Die Zinsen können in das Folgejahr vortragen werden, wenn sie die Obergrenze von 2.000 Euro überschreiten.
5. Muss man den Kredit bei einer deutschen Bank aufnehmen?
Nein, das ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings müssen alle Belege und Abrechnungen auf Deutsch vorliegen.