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Kredit steuerlich absetzbar – So funktioniert es
Wer kennt es nicht? Am Ende des Monats steht manchmal eine größere Anschaffung an oder unerwartete Kosten müssen gedeckt werden. Um diese Situationen zu meistern, bieten sich Kredite als Alternative an. Doch nicht nur das: Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch die Zinsen und Gebühren steuerlich absetzbar. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen können und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
Kreditzinsen und Gebühren steuerlich absetzbar
Grundsätzlich gilt: Kreditzinsen und Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Kredit entstehen, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Das Finanzamt erkennt diese Ausgaben jedoch nur an, wenn Sie eine private Veranlassung dafür haben. Das bedeutet, dass Sie den Kredit beispielsweise für Renovierungsarbeiten am Eigenheim oder den Kauf eines Autos aufgenommen haben.
Wichtig zu beachten ist, dass Sie nur die Zinsen und Gebühren als Werbungskosten geltend machen können, die im Kalenderjahr tatsächlich angefallen sind. Sollten Sie den Kredit vorzeitig zurückzahlen, werden Ihnen in der Regel Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet. Diese können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Bedingungen für die Absetzbarkeit von Krediten
Damit Sie Ihren Kredit steuerlich absetzen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Der Kredit muss für eine private Veranlassung aufgenommen worden sein.
– Die Zinsen und Gebühren müssen im Kalenderjahr tatsächlich angefallen sein.
– Sie müssen die Zinsen und Gebühren mit Belegen nachweisen können.
– Ein Freibetrag von 801 Euro für Kapitalerträge ist bereits ausgeschöpft. Die Zinsen und Gebühren müssen über diesen Betrag hinausgehen.
Es ist wichtig, alle genannten Anforderungen zu erfüllen, um die Kosten erfolgreich steuerlich absetzen zu können. Ansonsten droht eine Ablehnung durch das Finanzamt.
Wie Sie Ihre Kreditkosten geltend machen
Um die Zinsen und Gebühren Ihrer Kredite steuerlich geltend zu machen, geben Sie diese als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung an. Dazu verwenden Sie das Formular „Anlage Vorsorgeaufwand“, in dem Sie den Punkt „Kapitalanlagen“ auswählen. Unter der Zeile „Haben Sie Kapitalerträge?“ tragen Sie die Summe der Zinsen und Gebühren ein.
Sollten Sie Ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen und Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt haben, können Sie diesen Betrag unter „Sonstige Angaben“ in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.
FAQs
1. Kann ich meine Zinsen und Gebühren auch absetzen, wenn ich das Darlehen für eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen habe?
Nein, in diesem Fall handelt es sich um betriebliche Ausgaben, die als Betriebsausgabe in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können.
2. Was ist, wenn ich das Darlehen gemeinsam mit meinem Ehe- oder Lebenspartner aufgenommen habe?
Die Kosten können bei der gemeinsamen Steuererklärung jeweils zur Hälfte aufgeführt werden.
3. Kann ich auch meine Kreditkarte steuerlich absetzen?
Ja, die Kosten Ihrer Kreditkarte können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, wenn Sie diese für private Veranlassungen nutzen.
4. Kann ich auch die Tilgung meines Kredits steuerlich geltend machen?
Nein, die Tilgung Ihres Kredits ist nicht steuerlich absetzbar.
5. Was passiert, wenn ich vergessen habe, meine Kreditkosten in der Steuererklärung anzugeben?
In diesem Fall sollten Sie eine Änderung Ihrer Steuererklärung einreichen und die Kosten nachträglich angeben. Es besteht die Gefahr einer Steuernachzahlung, wenn das Finanzamt die Kosten Ihrer Kredite nicht berücksichtigen konnte.
Fazit
Die Absetzbarkeit von Krediten kann sich für viele Verbraucher als lukrative Möglichkeit herausstellen, um ihre finanzielle Belastung zu reduzieren. Wichtig ist jedoch, alle Bedingungen und Voraussetzungen zu erfüllen und die nötigen Belege vorzuweisen. So steht einer erfolgreichen Steuererklärung nichts mehr im Wege.