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Kredit Arbeitnehmerveranlagung – Geld zurück vom Finanzamt

Als Arbeitnehmer bist du verpflichtet, jedes Jahr eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einzureichen. Viele wissen jedoch nicht, dass man dadurch unter Umständen Geld zurückbekommen kann. Vor allem dann, wenn man im Laufe des Jahres hohe Kosten hatte, kann man sich über eine Rückzahlung freuen. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff „Kredit Arbeitnehmerveranlagung“? In diesem Artikel erfährst du alles Wesentliche.

Was bedeutet der Begriff „Kredit Arbeitnehmerveranlagung“?

Der Begriff „Kredit Arbeitnehmerveranlagung“ ist nicht korrekt. Hierbei handelt es sich um ein Missverständnis. Es gibt keinen Kredit, den man aufgrund einer Arbeitnehmerveranlagung erhält oder beantragen kann. Vielmehr geht es darum, steuerliche Vorteile zu erlangen und dadurch eine Rückzahlung vom Finanzamt zu bekommen. Durch die Arbeitnehmerveranlagung können verschiedene Kosten und Ausgaben geltend gemacht werden, die sich steuermindernd auswirken und somit eine Rückzahlung ermöglichen.

Wie funktioniert die Arbeitnehmerveranlagung?

Für die Arbeitnehmerveranlagung muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Hierbei gibt man sämtliche Einkommens- und Ausgabenposten an, die im jeweiligen Steuerjahr entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Dienstreisen, Fortbildungen, Arbeitskleidung, Spenden oder Pendlerpauschale. Das Finanzamt überprüft dann, welche Ausgaben und Einnahmen steuermindernd sind und ermittelt die individuelle Steuerlast. Sollte sich durch die Veranlagung eine Rückzahlung ergeben, wird diese dem Antragsteller überwiesen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Grundsätzlich können Arbeitnehmer, die in Deutschland steuerpflichtig sind, eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Voraussetzung ist jedoch, dass man im betreffenden Jahr Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt hat. Wer hingegen selbstständig oder freiberuflich tätig war, ist nicht dazu berechtigt, eine Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Zudem muss der Antrag innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden, die in der Regel am 31. Juli des Folgejahres endet.

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Grundsätzlich können alle Ausgaben und Kosten, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, steuermindernd geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Fortbildungen, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Dienstreisen oder auch Umzugskosten bei einem Arbeitsplatzwechsel. Auch Spenden an gemeinnützige Organisationen können steuermindernd ausfallen.

Wie hoch kann die Rückzahlung ausfallen?

Die Höhe der Rückzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der eigenen Steuerlast oder den angefallenen Kosten. Generell gilt jedoch: Je mehr Kosten man im Laufe des Jahres hatte, desto höher kann die Rückzahlung ausfallen. Natürlich kann man aufgrund der individuellen Steuersituation keine genaue Prognose abgeben. Allerdings gibt es einige Rechner im Internet, die eine grobe Einschätzung ermöglichen.

Fazit

Wer als Arbeitnehmer Ausgaben und Kosten hatte, kann sich über eine mögliche Rückzahlung vom Finanzamt freuen. Mit der Arbeitnehmerveranlagung können sämtliche berufsbedingten Aufwendungen geltend gemacht werden, die sich steuermindernd auswirken. Eine genaue Übersicht über die eigenen Kosten kann einem somit bares Geld sparen.

FAQs

1. Kann ich eine Arbeitnehmerveranlagung auch rückwirkend beantragen?
Ja, man kann eine Arbeitnehmerveranlagung bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.

2. Wie hoch sind die Kosten für eine Arbeitnehmerveranlagung?
Eine Arbeitnehmerveranlagung ist für Arbeitnehmer kostenlos.

3. Wie lange dauert die Bearbeitung der Arbeitnehmerveranlagung?
Die Bearbeitungsdauer bei einer Arbeitnehmerveranlagung beträgt in der Regel einige Wochen bis Monate.

4. Kann ich als Arbeitnehmer auch einen Steuerberater beauftragen?
Ja, man kann einen Steuerberater beauftragen, um die Arbeitnehmerveranlagung durchführen zu lassen.

5. Was passiert, wenn ich vergesse eine Arbeitnehmerveranlagung einzureichen?
Wenn man vergisst eine Arbeitnehmerveranlagung einzureichen, verschenkt man unter Umständen Geld. Daher sollte man immer rechtzeitig an die Abgabe denken.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

Kurz und gut, hier findet ihr Tipps und Hinweise, um das alltägliche Steuerallerlei ohne großen Aufwand zu euren Gunsten zu meistern und dabei auch noch Geld zu sparen.

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