Können verheiratete Paare den Lohnsteuerausgleich gemeinsam machen?

In Österreich können verheiratete Paare unter bestimmten Voraussetzungen den Lohnsteuerausgleich gemeinsam machen, was als Zusammenveranlagung bezeichnet wird. Diese Möglichkeit ist besonders attraktiv, weil sie zu deutlichen Steuervorteilen führen kann, abhängig von den individuellen Einkünften und der Steuerklasse der Partner. In den meisten Fällen ist die Zusammenveranlagung steuerlich günstiger, insbesondere bei unterschiedlichen Einkommen der Partner.

Bei Einzelveranlagung erhält jeder Partner Freibeträge und Pauschbeträge, die bei Ledigen üblich sind, was zu einer möglichen nicht ausschöpfbaren Steuerrückgabe führen kann. Gemeinsame Einkünfte, wie aus einer gemeinsam vermieteten Immobilie, werden in der Regel zu 50% jedem Partner zugerechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden nur demjenigen Partner zugerechnet, der sie bezahlt hat. Die zumutbare Grenze für außergewöhnliche Belastungen wird individuell nach dem Einkommen jedes Partners ermittelt.

Wichtige Erkenntnisse

  • Verheiratete Paare dürfen die Steuererklärung gemeinsam abgeben, was als Zusammenveranlagung bezeichnet wird.
  • In den meisten Fällen ist die Zusammenveranlagung steuerlich günstiger, insbesondere bei unterschiedlichen Einkommen der Partner.
  • Bei Einzelveranlagung erhält jeder Partner Freibeträge und Pauschbeträge, die bei Ledigen üblich sind.
  • Gemeinsame Einkünfte werden in der Regel zu 50% jedem Partner zugerechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  • Die individuelle Entscheidung über die Veranlagungsart kann jedes Jahr neu getroffen werden.

Was ist der Lohnsteuerausgleich?

Der Lohnsteuerausgleich, auch bekannt als Arbeitnehmerveranlagung, ist ein Verfahren in Österreich, bei dem Arbeitnehmer ihre zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückerstattet bekommen können. Dies betrifft unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die im Laufe des Jahres angefallen sind.

Ein wesentlicher Bestandteil des Lohnsteuerausgleichs ist die korrekte Steuererklärung, in der alle relevanten Ausgaben und Einnahmen angegeben werden. Hierzu zählen:

  • Werbungskosten wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Pendlerpauschale)
  • Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaftsbeiträge)
  • Beruflich bedingte Umzugskosten

Zu den Sonderausgaben gehören u.a. Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Unfallversicherung, Ausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung, sowie Spenden an bestimmte gemeinnützige Organisationen. Es gibt Höchstbeträge für Sonderausgaben: ohne Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag sind dies 2.920 €, mit beträgt der Betrag 5.840 €. Topf-Sonderausgaben müssen 240 € im Jahr überschreiten, um absetzbar zu sein.

Die außergewöhnlichen Belastungen umfassen Kosten, die zwangsläufig und außergewöhnlich sind, z.B. Arztkosten für Implantate, wobei jedoch ein Selbstbehalt anfällt, der vom Einkommen abhängt. Pendlerpauschale und Steuererleichterungen variieren mit der Entfernung zur Arbeitsstätte.

Im Rahmen einer ordentlichen Steuererklärung können Arbeitnehmer in Österreich bis zu fünf Jahre rückwirkend einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich stellen. In der Regel erhalten die Antragsteller ihre zu viel gezahlte Steuererklärung innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Antragstellung zurückerstattet. Im Durchschnitt liegt die Steuerrückerstattung bei ArbeitnehmerInnen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bis zu 24.500 Euro jährlich höher, da sie einen erhöhten Verkehrsabsetzbetrag erhalten. Einkünfte von ArbeitnehmerInnen bleiben bis zu 17.900 Euro effektiv steuerfrei, sofern die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wird.

Voraussetzungen für den gemeinsamen Lohnsteuerausgleich

Um den gemeinsamen Lohnsteuerausgleich erfolgreich nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wesentlich ist dabei die Zusammenveranlagung, die es verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnern erlaubt, ihre Steuererklärungen gemeinsam einzureichen. Diese Zusammenarbeit bietet zahlreiche steuerliche Vorteile und führt oft zu einer niedrigeren Steuerlast.

Gültigkeit der Zusammenveranlagung

Für die Gültigkeit der Zusammenveranlagung müssen die betreffenden Paare dauerhaft zusammenleben und nachweislich ausreichend finanzielle Verflechtungen aufweisen. Hierbei spielt auch die richtige Wahl der Steuerklasse eine wichtige Rolle. Schon ab 2023 werden Steuerabsetzbeträge jährlich um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst, was für verheiratete Paare zu zusätzlichen Ersparnissen führen kann.

  • 2023: Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag für 1 Kind: 601 Euro
  • 2024: Absetzbetrag für 2 Kinder: 774 Euro
  • 2025: Absetzbetrag für 3 Kinder: 936 Euro

Zur gemeinschaftlichen Steueroptimierung tragen Ehegattensplitting sowie eine exakte gemeinsame Steuererklärung bei.

Wie Ehegattensplitting den Lohnsteuerausgleich beeinflusst

Das Ehegattensplitting wirkt sich erheblich auf den Lohnsteuerausgleich aus, indem das gemeinsame Einkommen der Ehepartner:innen halbiert und separat versteuert wird. Diese Methode der Steueroptimierung führt oft zu einer signifikanten Steuerersparnis, besonders wenn ein Partner ein deutlich höheres Einkommen als der andere hat.

Ein praktisches Beispiel zeigt die Einsparungen durch das Ehegattensplitting: Partner A verdient ein Bruttojahresgehalt von 70.000€, Partner B verdient 30.000€. Bei der Einzelveranlagung beträgt die Steuerlast 15.340€. Durch die gemeinsame Veranlagung wird das Gesamteinkommen von 100.000€ versteuert, was die Steuerlast auf 14.504€ reduziert. Das ergibt eine Ersparnis von 836€. Diese Vorteile bestätigen, dass das Ehegattensplitting ein effektives Werkzeug zur Reduzierung der Steuerlast ist.

Zudem ist die Wahl der Steuerklasse ebenfalls entscheidend für die Steueroptimierung. Ehepartner:innen können zwischen drei Steuerklassenkombinationen wählen: III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor. Bei einer Einkommensverteilung von 60/40 oder mehr ist die Kombination der Steuerklassen III und V besonders vorteilhaft.

Einfluss auf die Steuerlast haben auch Sonderleistungen wie Arbeitslosengeld. Diese können den Steuersatz erhöhen, was dazu führen kann, dass in einigen Fällen die Einzelveranlagung günstiger ist. Ein Steuerklassenwechsel ist grundsätzlich nur einmal pro Jahr möglich, außer bei erheblichen Lebensänderungen wie Trennung oder Tod eines Ehepartners.

Zusätzlich können Verluste eines selbstständigen Partners in die Steueroptimierung einfließen. Bei der Einzelveranlagung kann der Verlust in ein anderes Steuerjahr übertragen werden, was eine weitere Dimension der Steueroptimierung bietet.

Insgesamt bietet das Ehegattensplitting nicht nur eine spürbare Steuersenkung, sondern auch Flexibilität bei der Steuerklasse und der Nutzung von Verlustverrechnungen, was den Lohnsteuerausgleich effektiver und vorteilhafter für verheiratete Paare macht.

Steuerklasse und Zusammenveranlagung

Das deutsche Steuersystem bietet verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnern die Möglichkeit, durch die Wahl der richtigen Steuerklasse erhebliche finanzielle Vorteile zu erzielen. Besonders vorteilhaft ist hierbei die Kombination Steuerklasse III/V, die gezielt auf Paare mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen zugeschnitten ist.

Vorteile der Steuerklassenkombination III/V

Die Kombination Steuerklasse III/V bietet spezielle Steuervorteile für Paare, bei denen ein Partner mindestens 60% des gesamten gemeinsamen Einkommens verdient. In Steuerklasse III eingestuft, profitiert der höherverdienende Partner von verdoppelten Freibeträgen, was zu einem höheren Nettogehalt führt. Dies reduziert die monatliche Lohnsteuerbelastung signifikant. Dagegen hat der Partner in Steuerklasse V geringere Freibeträge, was einige Nachteile mit sich bringen kann, wie eine niedrigere Höhe von Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld.

Laut Statistik sind über 90% der Partner in Steuerklasse V Frauen, die oft ein geringeres Nettoeinkommen haben. Dennoch überwiegen die finanziellen Vorteile insgesamt durch die Steuerklassenkombination. Die Gesamtlohnsteuerbelastung im Jahr wird dadurch optimiert, was eine gemeinsame Steuererklärung am Ende des Jahres sehr attraktiv macht.

Zusätzlich haben Ehepaare und eingetragene Lebenspartner seit 2013 die Möglichkeit, von den Steuervorteilen der Zusammenveranlagung rückwirkend bis 2001 zu profitieren. Dies unterstreicht, dass eine gut durchdachte Steuerklassenwahl nicht nur kurzfristige, sondern auch langfristige finanzielle Vorteile bieten kann.

Das Elsterformular für den gemeinsamen Lohnsteuerausgleich nutzen

Das Elsterformular ist ein unverzichtbares Werkzeug für die digitale Steuererklärung in Österreich. Mit dieser Plattform können Steuerzahler, einschließlich verheirateter Paare, ihre Einkommensteuererklärung digital und effizient einreichen. Die Nutzung des Elsterformulars bietet zahlreiche Vorteile für Ehepaare, die ihren Lohnsteuerausgleich gemeinsam durchführen möchten.

Jedes Jahr können Ehepaare beim Finanzamt die Veranlagungsart neu wählen. Der Splittingtarif, der im Rahmen der Zusammenveranlagung genutzt wird, ist oft wesentlich günstiger als der Grundtarif. Diese Methode lohnt sich insbesondere, wenn einer der Ehepartner keine oder nur geringe Einkünfte erzielt, oder wenn die Einkünfte beider Partner deutlich unterschiedlich sind. Die Steuerbelastung steigt proportional mit höheren Einkommen, und durch die Zusammenveranlagung wird die Verantwortung für die Steuerlast gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilt.

Mit dem Elsterformular können Ehepaare alle relevanten Daten für die Online-Steuererklärung erfassen und gemeinsam einreichen. Wichtig ist dabei, dass beide Partner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Eingetragene Lebenspartnerschaften, die vor dem 1. Oktober 2017 geschlossen wurden, werden steuerlich wie Ehen behandelt.

In der Einkommensteuererklärung muss angegeben werden, ob der Splittingtarif (Zusammenveranlagung) oder der Grundtarif (Einzelveranlagung) gewählt wird. Wird keine Veranlagungsform angekreuzt, führt das Finanzamt automatisch eine Zusammenveranlagung durch. Für die Eintragungen im Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung ist die Reihenfolge klar geregelt: “Ehemann” an erster Stelle und “Ehefrau” an zweiter Stelle. Bei gleichgeschlechtlichen Paaren erfolgt die Reihenfolge alphabetisch nach Nachnamen, und falls erforderlich, nach Vornamen.

Durch die Nutzung des Elsterformulars für die digitale Steuererklärung werden die Einkünfte der Ehegatten getrennt ermittelt und zu einem Gesamtbetrag zusammengerechnet. Die Frei- und Pauschbeträge verdoppeln sich in der Zusammenveranlagung, was zu erheblichen Steuervorteilen führen kann. Bei der Einzelveranlagung hingegen muss jeder Partner eine eigene Steuererklärung abgeben und diese separat unterschreiben.

Können verheiratete Paare den Lohnsteuerausgleich gemeinsam machen?

Verheiratete Paare haben die Möglichkeit, den Lohnsteuerausgleich gemeinsam durchzuführen, was ihnen zahlreiche finanzielle Vorteile verschaffen kann. Eine gemeinsame Einkommenssteuererklärung bietet dabei besonders vorteilhafte Konditionen und kann zu erheblichen Steuerrückzahlungen führen. Die Steuerklassenkombination und bestimmte Absetzbeträge spielen hierbei eine entscheidende Rolle.

Gemeinsame Einkommenssteuererklärung

Eine gemeinsame Einkommenssteuererklärung ermöglicht es verheirateten Paaren, bestimmte Steuervorteile voll auszuschöpfen. Durch das Ehegattensplitting, bei dem das Einkommen beider Partner addiert und dann halbiert wird, kann die Steuerlast erheblich verringert werden. Dies führt in der Regel zu höheren Steuerrückzahlungen. Zudem können Paare von Absetzbeträgen wie dem Familienbonus Plus, dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Alleinverdienerabsetzbetrag profitieren. Der Familienbonus Plus etwa beträgt ab 2024 €2.000 jährlich pro Kind unter 18 Jahren, während der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag bis zu €838 jährlich betragen kann.

Rolle des Steuerberaters

Ein Steuerberater kann maßgeblich dazu beitragen, dass Ehepaare alle möglichen steuerlichen Vorteile und Absetzbeträge optimal nutzen. Die finanzielle Beratung durch einen Steuerberater ist besonders wertvoll, um die komplexen Regelungen der gemeinsamen Einkommenssteuererklärung zu verstehen und anzuwenden. Ein Steuerberater hilft nicht nur bei der Erstellung der Steuererklärung, sondern auch bei der langfristigen Steuerplanung, um maximale Vorteile zu erzielen. Im Kontext der steuerlichen Regelungen kann der Steuerberater sicherstellen, dass alle möglichen Absetzbeträge beansprucht werden, wie z.B. der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag oder specific allowances für Kinder.

Tipps zur Optimierung des Lohnsteuerausgleichs

Verheiratete Paare können durch gezielte Steuertipps eine erhebliche Steuerersparnis erzielen. Um den Lohnsteuerausgleich erfolgreich zu optimieren, sollte man verschiedene Absetzbeträge berücksichtigen. Zu den wichtigsten Absetzbeträgen gehören Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Durch die Berücksichtigung der verschiedenen steuerlichen Absetzmöglichkeiten lässt sich die Steuerersparnis maximieren. Es ist wichtig, alle notwendigen Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren und bei der Steuererklärung einzureichen, um die maximale Rückerstattung vom Finanzamt zu erhalten.

Ein wichtiger Faktor bei der Optimierung des Lohnsteuerausgleichs ist der Familienbonus Plus. Dieser Bonus reduziert die jährliche Steuerlast von Eltern um bis zu 2.000 Euro pro Kind. Während des Kalendermonats, in dem das Kind 18 Jahre alt wird, beträgt die monatliche Steuerentlastung 166,68 Euro. Nach dem 18. Geburtstag reduziert sich die Steuerlast auf 58,34 Euro monatlich.

Der Familienbonus Plus kann flexibel auf die Eltern aufgeteilt werden. Entweder beansprucht ein Elternteil den Bonus in voller Höhe, oder er wird im Verhältnis 50:50 aufgeteilt. Auch getrennt lebende Eltern haben die Möglichkeit, den Bonus zu teilen.

Ein zusätzlicher Vorteil ist der Kindermehrbetrag, der 700 Euro pro Kind beträgt und gewährt wird, wenn die ermittelte Einkommensteuer vor Abzug der Absetzbeträge sehr niedrig ist. Der Kindermehrbetrag muss nicht eigens beantragt werden und wird bei der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt.

Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, sollten Paare die Steuerklassenkombination III/V in Betracht ziehen, da dies oft zu einer höheren monatlichen Steuerentlastung führen kann. Insgesamt bietet die gezielte Nutzung dieser Steuertipps zahlreiche Möglichkeiten zur Optimierung des Lohnsteuerausgleichs und zur Maximierung der Steuerersparnis.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der gemeinsame Lohnsteuerausgleich für verheiratete Paare erhebliche finanzielle Vorteile bieten kann. Durch das Ehegattensplitting und die sorgfältige Auswahl der Steuerklassen lässt sich oft eine optimale Steuerlast erzielen, die zu einer höheren Steuerrückerstattung führt. Diese Methode der Zusammenveranlagung ist besonders vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Dadurch wird die Steuerprogression optimal genutzt.

Die Nutzung von Tools wie dem Elsterformular kann den Prozess vereinfachen und beschleunigen, wobei professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater Kosten entsprechend der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) verursacht, jedoch oftmals durch die höheren Erstattungen gerechtfertigt wird. Verheiratete Paare haben somit vielseitige Möglichkeiten, ihre Steuererklärung effizient zu gestalten, wobei die Entscheidung zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung je nach finanzieller Situation individuell getroffen werden sollte.

Für die meisten Paare ist die Zusammenveranlagung steuerlich günstiger, vor allem, wenn die Einkommen stark variieren. Abhängig von persönlichen Umständen wie Einkünften, kirchlichen Zugehörigkeiten oder speziellen Situationen wie einer Abfindung, kann auch eine Einzelveranlagung sinnvoll sein. Die zahlreichen Faktoren, die bei der Entscheidung eine Rolle spielen, betonen die Bedeutung einer sorgfältigen Steuerplanung und gegebenenfalls professionellem Rat, um die besten finanziellen Vorteile zu realisieren.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale.

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