|
| |
Einkommensteuer
Unbeschränkt steuerpflichtig (Einkommensteuer) sind alle natürlichen
Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit
ihrem Welteinkommen. Dieser uneingeschränkte Besteuerungsanspruch kann zB durch
zwischenstaatliche Vereinbarungen (Abkommen zur Vermeidung einer
Doppelbesteuerung) oder innerstaatliche Maßnahmen (§ 48 BAO)
eingeschränkt werden. Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht unabhängig
davon, ob steuerpflichtige Einkünfte vorliegen (Wohnsitzprinzip).
Das Einkommen setzt sich zusammen aus der Summe der einzelnen Einkünfte:
Diese lassen sich in folgende sieben Einkunftsarten unterteilen:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte auch selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. Angestellte, ArbeiterInnen)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere)
- sonstige Einkünfte
Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen
Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die
Berechnung der Einkommensteuer (ESt).
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen,
die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Steuerbemessungsgrundlage ist das Einkommen
Nähere Informationen finden Sie unter den Einkommensteuer Richtlinien auf www.steuerverein.at
oder auf www.bmf.gv.at
Suchbegriffe: Einkommen, Einkommensteuer, Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung,
Steuer, Steuern
zur Übersicht
| |
|