Wer kann einen Lohnsteuerausgleich beantragen?

Ein Lohnsteuerausgleich ist für Personen vorgesehen, die variierende monatliche Einkünfte hatten, beispielsweise durch Jobwechsel oder unregelmäßige Zahlungen. Er bietet die Chance, zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten – ein wichtiger Vorteil für viele in Österreich. Besonders Arbeitnehmer, die wechselnde oder schwankende Einkommen haben, profitieren von dieser Möglichkeit.

Wichtig ist, dass sowohl Einheimische als auch EU-Bürger, die in Österreich tätig sind, einen Lohnsteuerausgleich beantragen können. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, und in einigen Fällen kann der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückgezogen werden, um Nachzahlungen zu vermeiden, wenn Pflichtveranlagungsgründe nicht zutreffen.

Wesentliche Punkte:

  • Schon über 1.000 Euro Rückerstattung durch Steuer-Apps für Arbeitnehmer möglich.
  • Frist zur Einreichung des Jahreslohnzettels: Ende Februar des Folgejahres.
  • Rückwirkende Berechnung des Ausgleichs: max. 5 Jahre.
  • Antragslose Arbeitnehmerveranlagung seit 2017 automatisch.
  • Pflichtveranlagungsfristen: 30. April (Papier) und 30. Juni (online).
  • Steuersätze gemäß Lohnsteuertabelle 2025 basieren auf dem Jahreseinkommen.
  • Bearbeitungszeitraum eines Antrags: bis zu 6 Monate.

Was ist ein Lohnsteuerausgleich?

Der Lohnsteuerausgleich ist ein wichtiger Prozess in der Steuererklärung Österreich. Er ermöglicht es Arbeitnehmer:innen, die über das Jahr hinweg gezahlten Steuern anzupassen. Dies ist besonders relevant, um sicherzustellen, dass die Steuern basierend auf dem tatsächlichen Einkommen des Steuerzahlers korrekt berechnet werden.

Definition und Bedeutung

Unter der Lohnsteuerausgleich Definition versteht man die Veranlagung, bei der festgestellt wird, ob zu viel oder zu wenig Lohnsteuer gezahlt wurde. Dies kann dazu führen, dass Arbeitnehmer:innen entweder eine Steuerrückerstattung erhalten oder zusätzliche Steuern zahlen müssen. Der Jahreslohnzettel, der bis spätestens 28. Februar des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden muss, bildet die Grundlage für diese Berechnung. Für die Jahre 2014 bis 2018 konnte im Jahr 2019 ein Steuerausgleich beantragt werden, wobei Rückzahlungen in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen erfolgen.

Ziele des Lohnsteuerausgleichs

Die Ziele des Lohnsteuerausgleichs umfassen mehrere Aspekte:

  1. Sicherstellung der korrekten Besteuerung gemäß den tatsächlichen Jahresverdiensten.
  2. Rückzahlung von Überzahlungen an die Steuerpflichtigen.
  3. Berücksichtigung von Werbungskosten, die über den jährlichen Pauschale von 132 € hinausgehen, wie z.B. Gewerkschaftsbeiträge und Pendlerpauschalen.
  4. Automatische Berücksichtigung von Sonderausgaben seit 2017.

Ein weiterer Zweck ist die Vermeidung einer höheren Belastung durch die Lohnsteuer, da diese oft so berechnet wird, als hätten die Arbeitnehmer:innen das ganze Jahr über gleich viel verdient. Dies kann dazu führen, dass Arbeitnehmer:innen eine Lohnsteuergutschrift erhalten, wenn sie ihre Steuererklärung in Österreich abgeben.

Wer kann einen Lohnsteuerausgleich beantragen?

Jeder Arbeitnehmer, der im Laufe des Jahres unterschiedliche Gehälter erhalten hat, beispielsweise durch den Wechsel des Arbeitgebers oder Zeiten mit geringem Verdienst, hat das Recht, einen Lohnsteuerausgleich zu beantragen. Dieses Recht umfasst reguläre Beschäftigte, Beamte und Pensionisten. Eine wichtige Voraussetzungen Lohnsteuerausgleich ist, dass die Einkünfte steuerpflichtig sind und bestimmte Grenzen überschreiten.

Für eine Pflichtveranlagung muss das Gesamteinkommen im Jahr 2025 mehr als 14.517 Euro betragen. Diese Grenze lag im Jahr 2024 bei 13.981 Euro und 2023 bei 12.756 Euro. Arbeitnehmer, die ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte haben, können in bestimmten Fällen von einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung profitieren, sofern keine besonderen Ausgaben geltend gemacht werden.

Für die Antragveranlagung, also den freiwilligen Lohnsteuerausgleich, besteht eine Berechtigung Lohnsteuerausgleich auch bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Ende des Veranlagungszeitraumes. Dies bedeutet, dass Steueranträge für das Jahr 2024 bis zum 31. Dezember 2029 eingereicht werden können. Bei der Arbeitnehmerveranlagung können Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden. Über 80% der Arbeitnehmer:innen erhalten bei Beantragung der Veranlagung Geld zurück, auch wenn sie nicht verpflichtet sind.

Voraussetzungen für die Arbeitnehmerveranlagung

Um eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen der Pflichtveranlagung und der Antragsveranlagung.

Pflichtveranlagung

Die Pflichtveranlagung ist verpflichtend, wenn das Jahreseinkommen bestimmte Grenzen überschreitet oder mehrere Einkommensquellen gleichzeitig bestehen. Für das Jahr 2025 liegt die Einkommensgrenze bei 14.517 Euro (für das Jahr 2024 bei 13.981 Euro). Weitere Situationen, die eine Pflichtveranlagung auslösen, sind:

  • Wenn das Einkommen aus unselbstständiger Arbeit 730 Euro übersteigt und nicht der Lohnsteuer unterliegt.
  • Steuerfreie Kinderfreibeträge, die über den erlaubten Betrag hinausgehen.
  • Steuerfreie Bezüge für die öffentliche Verkehrsmittel, die den erlaubten Höchstbetrag überschreiten.
  • Ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen über 66.612 Euro, das den Klimabonus (Klimabonus) ungültig macht.
  • Der Überschuss oder die Gewährung von Home-Office-Pauschalen (Telearbeits-Pauschale) über die Freigrenze hinaus, gültig ab 2025.

Antragsveranlagung

Im Gegensatz zur Pflichtveranlagung ist die Antragsveranlagung freiwillig und kann vom Steuerpflichtigen eingereicht werden, wenn eine Rückzahlung erwartet wird. Steuerpflichtige haben bis zu fünf Jahre Zeit, eine Antragsveranlagung rückwirkend einzureichen. Diese Option wird insbesondere dann genutzt, wenn:

  • Es nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte im Vorjahr gab.
  • Die zu erwartende Steuergutschrift mindestens 300 Euro beträgt.
  • Keine Werbungskosten, nicht erfasste Sonderausgaben oder antragsgebundene Freibeträge geltend gemacht werden.

Durch die eingereichte Arbeitnehmerveranlagung können Arbeitnehmer eine Erhöhung der Steuerfreigrenze bis zu rund 17.900 Euro erzielen, sofern alle Bedingungen erfüllt werden. Ein korrektes und rechtzeitiges Einreichen der Steuererklärung über FinanzOnline bis zum 30. Juni des Folgejahres ist notwendig, um mögliche Erstattungen zu erhalten.

Welche Formulare werden benötigt?

Für die erfolgreiche Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung in Österreich werden spezielle Steuerformulare benötigt, die korrekt ausgefüllt und eingereicht werden müssen. Das zentrale Formular und verschiedene Zusatzformulare spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Das zentrale Formular L1

Das Formular L1 bildet die Basis jeder Arbeitnehmerveranlagung in Österreich. Es enthält die grundlegenden Informationen zur Person und zur steuerpflichtigen Tätigkeit. Dieses Formular wird immer benötigt und ist daher als zentrales Steuerformular besonders wichtig.

Ohne das Formular L1 ist eine Bearbeitung durch das Finanzamt nicht möglich. Original-Formulare müssen vom Finanzamt angefordert werden, da nur diese maschinell gelesen werden können. Elektronische Einreichung über FinanzOnline ist ebenfalls möglich, wodurch der Prozess vereinfacht wird.

Das Formular L1 ermöglicht es dem Steuerpflichtigen, alle notwendigen Informationen zu Einkommen und Abgaben korrekt zu deklarieren. Es handelt sich um ein unverzichtbares Instrument für die Steuerveranlagung.

Zusatzformulare und deren Zweck

Zusätzlich zum Formular L1 gibt es eine Reihe von speziellen Zusatzformularen, die bei bestimmten steuerlichen Situationen erforderlich sind:

  • Formular L1k: Dieses Formular wird für jede Kinderspezifische Absetzmöglichkeit benötigt. Für jedes Kind muss ein eigenes Formular L1k eingereicht werden.
  • Formular L1ab: Dieses Formular ist für außergewöhnliche Belastungen notwendig und hilft, spezifische finanzielle Belastungen geltend zu machen.
  • Formular L1i: Bei Auslandseinkünften ist dieses Formular erforderlich, um ausländische Einkünfte korrekt zu deklarieren.
  • Formular E1: Es wird benötigt, wenn die Einkünfte über 730 Euro im Jahr liegen.

Zusätzlich zu diesen Formularen bietet das Bundesministerium für Finanzen alle notwendigen Steuerformulare Österreich kostenlos zur Verfügung. Es ist wichtig, alle Formulare in maschinenlesbarer Form abzugeben, um eine reibungslose Verarbeitung sicherzustellen. Anhangsdokumente wie z.B. E1a, E30 oder E31 sind ebenfalls spezifische Beilagen zu den Hauptformularen und sollten bei Bedarf ausgefüllt werden.

Um sicherzugehen, dass Ihre Steuererklärung vollständig und korrekt ist, sollten Sie sich unbedingt über alle notwendigen Formulare informieren und diese rechtzeitig beschaffen. Nur so können Sie von den steuerlichen Vorteilen und Absetzmöglichkeiten profitieren.

Wie funktioniert die antragslose Arbeitnehmerveranlagung?

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung (ANV) erfolgt automatisch, wenn keine besonderen Abgaben geltend gemacht wurden und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen. Diese innovative Vorgehensweise vereinfacht den Prozess der Steuererklärung erheblich und ermöglicht es ArbeitnehmerInnen, eine automatische Steuergutschrift zu erhalten, ohne selbst aktiv werden zu müssen.

Automatische Gutschrift

Die automatische Steuergutschrift wird vom Finanzamt basierend auf den vorliegenden Daten berechnet. Beiträge wie Kirchenbeiträge, Spenden sowie bestimmte Öko-Sonderausgaben werden seit 2022 automatisch berücksichtigt. Zusätzlich wird die Homeoffice-Pauschale, je nach gemeldeten Homeoffice-Tagen, ab 2021 automatisch integriert. Mindestens fünf Euro Gutschrift sind für die automatische ANV notwendig.

Wann eine antragslose Veranlagung erfolgt

Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung tritt in Kraft, wenn bis zum 30. Juni des Folgejahres kein Antrag bei der Finanzbehörde eingereicht wurde. Das Finanzamt informiert die betroffenen Personen in der zweiten Jahreshälfte über die erfolgte Gutschrift. Sollten in der Vergangenheit Abschreibungen geltend gemacht worden sein, kann sich die automatische ANV um bis zu zwei Jahre verzögern. Insgesamt profitieren in Österreich seit dem 01. Juli 2024 jährlich etwa 1,8 Millionen Personen von der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung.

Möglichkeiten des Einspruchs

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, gegen den Steuerbescheid Einspruch zu erheben. Ein Einspruch Steuerbescheid ist innerhalb der gesetzlichen Fristen möglich. Ein selbstständiger Antrag kann zudem noch innerhalb von fünf Jahren ab der ursprünglichen Gutschrift erfolgen, insbesondere dann, wenn zusätzliche Abschreibungen geltend gemacht werden sollen.

Besondere Absetzbeträge und Freibeträge

Um die Steuerlast zu verringern, können Steuerpflichtige in Österreich verschiedene Absetzbeträge und Freibeträge geltend machen. Diese Entlastungen umfassen spezifische Beträge für Alleinverdiener, Familien sowie Pendler. Die korrekte Nutzung dieser Absetzbeträge Steuer kann zu beträchtlichen Einsparungen führen und sollte daher sorgfältig geprüft werden.

Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag

Der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag sind wertvolle Steuererleichterungen für Familien. Alleinverdiener erhalten 601 Euro für das erste Kind, 212 Euro für das zweite Kind (gesamt 813 Euro) und 268 Euro für das dritte Kind (gesamt 1.081 Euro). Weitere Erhöhungen sind für zusätzliche Kinder vorgesehen. Der Absetzbetrag für Alleinerziehende gilt für diejenigen, die mehr als sechs Monate im Jahr nicht in einer Lebensgemeinschaft leben.

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus stellt eine erhebliche Steuerentlastung für Familien mit Kindern dar. Ab 2023 können Eltern bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr in Anspruch nehmen. Ab Januar 2024 beträgt der Bonus für Kinder über 18 Jahren maximal 700 Euro, während für die Jahre 2022 bis 2023 ein Betrag von bis zu 650 Euro festgelegt wurde. Von 2020 bis 2021 lag der Betrag bei maximal 500 Euro. Der Familienbonus Plus ist ein bedeutender Bestandteil der Absetzbeträge Steuer und sollte von anspruchsberechtigten Familien unbedingt beansprucht werden.

Pendlerpauschale und andere Pauschalen

Für Berufspendler gibt es spezielle Pauschalen, die die täglichen Fahrtkosten mindern. Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt derzeit 487 Euro pro Jahr, wobei sich frühere Beträge zwischen 421 und 463 Euro bewegten. Für Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen gibt es zusätzliche Zuschläge zwischen 650 und 790 Euro pro Jahr, abhängig von der Einkommensgrenze. Ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag kann bis zu 838 Euro pro Jahr betragen. Diese Pendlerpauschale ist besonders wichtig für Pendler, da sie die Belastung durch tägliche Fahrten zur Arbeit erheblich verringern kann.

Tipps zur Durchführung der Steuererklärung

Eine sorgfältige Durchführung der Steuererklärung kann Ihnen helfen, erhebliche Einsparungen zu erzielen. Damit Sie von allen möglichen Abzügen und Freibeträgen profitieren, haben wir einige nützliche Steuererklärung Tipps zusammengefasst.

Welche Kosten können geltend gemacht werden?

Bei der Steuererklärung können viele Kosten als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dies umfasst:

  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Ausgaben für Home Office und Arbeitsmittel
  • Kosten für Krankheitsbehandlungen und Begräbnisse
  • Pendlerpauschale (großes und kleines Pendlerpauschale je nach Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel)

Die Steuererklärung Tipps umfassen auch die Besonderheiten wie Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten, die als abzugsfähig gelten.

Welche Belege sollten aufbewahrt werden?

Es ist ratsam, alle Belege Steuererklärung über Werbungskosten und Sonderausgaben sorgfältig aufzubewahren. Dazu zählen:

  1. Rechnungen und Quittungen für beruflich bedingte Ausgaben
  2. Unterlagen für Krankheitskosten und Kuraufenthalte
  3. Nachweise für Spenden und Mitgliedsbeiträge

Belege Steuererklärung sind wichtig, um im Fall einer Prüfung durch das Finanzamt alle Kosten transparent darlegen zu können.

Fristen und Verfahren

Die Einreichung der Steuererklärung hat fristgerecht zu erfolgen. Hier einige wichtige Fristen Steuern Österreich:

  • 30. April für schriftliche Einreichung
  • 30. Juni für Online-Einreichung über FinanzOnline

Verpassen Sie die Fristen Steuern Österreich nicht, um mögliche Säumniszuschläge von bis zu 10% des Abgabenbetrags zu vermeiden. Steuerberater:innen können die Frist bis längstens zum 31. März des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres verlängern, also für das Veranlagungsjahr 2022 bis spätestens 31. März 2024.

Elektronische Einreichung über FinanzOnline

Die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) kann sowohl über das Papierformular als auch elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden. Eine elektronische Steuererklärung beschleunigt den Prozess und ermöglicht eine sofortige Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung oder -nachzahlung.

Ein großer Vorteil der elektronischen Steuererklärung ist die Möglichkeit, den Steuerkonto-Kontostand jederzeit aktuell abzurufen und die Übermittlung aller Lohnzettel an das Finanzamt zu überprüfen. Bei fehlerhaften Angaben von „bezugsauszahlenden Stellen“ können jedoch Nachforderungen durch das Finanzamt drohen, falls dies nicht rechtzeitig korrigiert wird.

Alle Lohnzettel müssen bis spätestens März an das Finanzamt übermittelt sein, um Verzögerungen bei der Übermittlung der ANV zu vermeiden. Der elektronische Bescheid wird in der Nachrichtenfunktion von FinanzOnline zugestellt, sofern nicht auf die elektronische Zustellung verzichtet wird.

Für die Anmeldung zum Steuerausgleich benötigen Sie einen persönlichen Zugangs-Code, der online, persönlich oder per Brief beantragt werden kann. Bei persönlicher Antragstellung wird der Code sofort ausgehändigt. Für Erst-Anmeldungen erfolgt die Zustellung per RSa-Brief.

Ein weiterer Vorteil der Online Steuererstattung ist die Möglichkeit zur elektronischen Belegerfassung: Belege können schnell und laufend erfasst werden. Automatisch generierte Übersichten und Prognoseberechnungen helfen dabei, Fehler zu vermeiden und eine präzise Steuererklärung abzugeben.

Fazit

Ein Lohnsteuerausgleich bietet zahlreiche Vorteile, indem er eine faire Besteuerung gemäß tatsächlichem Jahreseinkommen ermöglicht. Mit einer durchschnittlichen Rückerstattung von über 1.000 Euro pro Person allein für das Jahr 2024, lohnt es sich auf jeden Fall, einen Antrag zu stellen. Dies ist besonders wichtig für Familien, die vom Familienbonus Plus profitieren können, welcher bis zu 2.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren und bis zu 700 Euro pro Kind über 18 Jahren jährlich bringt. Ein weiterer Vorteil ist der erhöhte Kindermehrbetrag von 700 Euro pro Kind.

Zusätzlich steigen die Absetzbeträge für Alleinverdiener und Alleinerzieher auf mindestens 572 Euro, was deren finanzielle Situation maßgeblich entlastet. Um die Steuererklärung bestmöglich durchzuführen, hilft es, alle relevanten Belege sorgfältig zu sammeln und die Fristen zu beachten. Auch eine elektronische Einreichung über FinanzOnline kann den Prozess erheblich vereinfachen und beschleunigen.

Steuerpflichtige in Österreich sollten sich auch der Möglichkeit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung bewusst sein, die ab Juli 2024 verfügbar ist und eine schnellere Rückerstattung innerhalb von 11 Tagen garantiert. Dabei werden etwa 1,7 Millionen Arbeitnehmer automatisch berücksichtigt. Nutzen Sie diese Steuer Tips abschließend, um alle möglichen Vorteile des Lohnsteuerausgleichs in Anspruch zu nehmen und eine faire steuerliche Behandlung zu gewährleisten.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale.

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