Geringfügigkeitsgrenze 2026 in Österreich: 551,10 € – und jetzt?

2026 bleibt die Geringfügigkeitsgrenze in Österreich bei 551,10 € brutto pro Kalendermonat. Keine Erhöhung. Kein „Mitwachsen“.

Wer darüber liegt, ist in diesem Monat nicht mehr geringfügig. Und: Der Zuverdienst während Arbeitslosigkeit wird ab 01.01.2026 stark eingeschränkt.

 Fakten für die Geringfügigkeitsgrenze 2026

Thema Wert 2026 Bedeutung in der Praxis
Geringfügigkeitsgrenze (ASVG) 551,10 € / Monat Bis zu diesem Brutto-Entgelt gilt ein Dienstverhältnis grundsätzlich als geringfügig.
Aufwertung 2026 ausgesetzt Die Grenze bleibt 2026 auf dem Niveau von 2025.
Grenzwert Dienstgeberabgabe 826,65 € / Monat Wenn die Lohnsumme aller geringfügig Beschäftigten im Betrieb darüber liegt, wird es für Arbeitgeber deutlich teurer.
Dienstgeberabgabe (Satz) 19,40 % Fällt zusätzlich an, wenn der Grenzwert (826,65 €) überschritten wird.
Unfallversicherung (DG-Anteil) 1,10 % Bei geringfügiger Beschäftigung typischer Fix-Klassiker für Arbeitgeber.
Betriebliche Vorsorge (Abfertigung neu) 1,53 % Auch bei geringfügiger Beschäftigung relevant.
Mehrfachgeringfügigkeit: KV+PV-Beitrag (DN) 14,12 % Wenn mehrere geringfügige Jobs zusammen die Grenze überschreiten, entstehen KV+PV-Pflichten (Pauschalbetrag; inkl. Sonderzahlungen).
Nebenjob neben Vollversicherung: KV+PV-Beitrag (DN) 14,12 % Auch beim geringfügigen Nebenjob neben einem vollversicherten Hauptjob kann ein KV+PV-Pauschalbetrag vorgeschrieben werden (inkl. Sonderzahlungen).
Neue Selbständige: Versicherungsgrenze (jährlich) 6.613,20 € / Jahr Wichtige Orientierungsgröße, wenn es um „geringfügig selbständig“ und Pflichtversicherung geht.
AMS-Leistung + geringfügig arbeiten ab 01.01.2026 nur noch in wenigen Ausnahmen Ohne Ausnahme: während geringfügiger Beschäftigung grundsätzlich kein AMS-Geld; Übergangsregeln bis 31.01.2026 bzw. teils bis 01.07.2026.

Regeln, Pflichten und Tipps für 2026

1) Wann gilt man 2026 als „geringfügig beschäftigt“?

Wenn das Brutto-Entgelt aus einem Dienstverhältnis im Kalendermonat die 551,10 € nicht überschreitet, liegt grundsätzlich Geringfügigkeit vor.

Typisch: Man ist dann vor allem unfallversichert. Kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert ist man aus diesem Job allein meist nicht.

2) Was passiert, wenn ich die 551,10 € überschreite?

Dann ist das Dienstverhältnis in diesem Monat nicht mehr geringfügig. Es kann zu Pflichtversicherung (insbesondere KV/PV und je nach Konstellation auch AV) kommen.

Für Arbeitgeber heißt das: Lohnverrechnung prüfen. Meldungen korrekt setzen. Nachzahlungen vermeiden.

3) Mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig: „Mehrfachgeringfügigkeit“

Wenn mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammengezählt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, entsteht neben der Unfallversicherung auch eine Pflicht in Kranken- und Pensionsversicherung.

Die ÖGK nennt dafür einen Pauschalbetrag: 14,12 % pro Monat vom gesamten Entgelt aus allen geringfügigen Beschäftigungen (inkl. Sonderzahlungen). Zusätzlich kann die Arbeiterkammerumlage anfallen.

Wichtig: Diese Beiträge werden nicht „automatisch vom Arbeitgeber abgezogen“. Häufig kommt eine Vorschreibung (z. B. quartalsweise/jährlich – je nach Fall).

4) Geringfügiger Nebenjob neben einem vollversicherten Hauptjob

Auch hier gilt: Der Hauptjob ist ohnehin vollversichert. Aber für den geringfügigen Nebenjob kann die ÖGK einen KV+PV-Pauschalbetrag vorschreiben: 14,12 % vom Entgelt aus dem geringfügigen Job (inkl. Sonderzahlungen).

Praxis-Tipp: Wer „nur ein bisschen dazu“ arbeitet, sollte die Netto-Wirkung realistisch rechnen. Geringfügig heißt nicht automatisch „abgabenfrei“.

5) Arbeitgeber: Welche Kosten fallen bei geringfügiger Beschäftigung an?

Viele unterschätzen das. Der Bruttolohn ist nicht die ganze Wahrheit.

  • Unfallversicherung (DG): 1,10 %.
  • Betriebliche Vorsorge (DG): 1,53 %.
  • Dienstgeberabgabe (DG): 19,40 % – aber nur, wenn der Grenzwert im Betrieb überschritten wird (siehe nächster Punkt).

6) Arbeitgeber: Dienstgeberabgabe – wann wird’s teuer?

Die Dienstgeberabgabe wird fällig, wenn die monatliche Lohnsumme der geringfügig Beschäftigten im Betrieb 826,65 € überschreitet.

Das ist kein Zufall. Es sind 150 % der Geringfügigkeitsgrenze. Ein „Mini-Team“ kann also schnell in diese Abgabe kippen.

Praxis-Tipp: Dienstpläne so bauen, dass die Summe im Betrieb sauber nachvollziehbar bleibt. Und Sonderzahlungen im Blick behalten.

7) Unternehmer:innen & „geringfügig selbständig“

Bei Selbständigen geht es nicht um eine Monatsgrenze wie beim ASVG-Dienstverhältnis, sondern um Versicherungsgrenzen und Beitragsgrundlagen (SVS).

Für Neue Selbständige ist die Versicherungsgrenze 2026 als Richtwert mit 6.613,20 € pro Jahr ausgewiesen.

Wichtig: Das ist kein Ersatz für Steuer- oder SV-Beratung. Es ist die Orientierungsgröße, ab der Pflichtversicherung in der Praxis oft „anspringt“ bzw. Befreiungen enden.

8) Arbeitslosengeld/Notstandshilfe: Zuverdienst ab 01.01.2026

Ab 01.01.2026 ist geringfügig dazuverdienen während AMS-Bezug nur noch in wenigen gesetzlichen Ausnahmen möglich.

  • Wer am 01.01.2026 bereits AMS-Geld bezieht und geringfügig beschäftigt ist, muss ohne Ausnahme die geringfügige Beschäftigung spätestens bis 31.01.2026 beenden.
  • Eine wichtige Ausnahme: Ein geringfügiger Nebenjob, der mindestens 182 Tage (26 Wochen) lückenlos parallel zu einer vollversicherten Tätigkeit bestand, kann nach Ende des Hauptjobs unter Bedingungen weitergeführt werden.
  • Für bestimmte Langzeitarbeitslose gibt es Übergangsfenster (teils bis 01.07.2026).

Praxis-Tipp für Arbeitgeber: Wenn Bewerber:innen AMS-Leistungen beziehen, müssen die neuen Regeln im Onboarding klar sein. Sonst gibt es Streit, Abbrüche und Rückforderungen.

9) Schnell-Rechner: Wie viele Stunden sind „drin“?

Faustregel: 551,10 € pro Monat sind schnell erreicht.

Stundenlohn (brutto) Max. Stunden/Monat bis 551,10 € Hinweis
10 € 55,11 h Schon 2–3 zusätzliche Schichten können die Grenze sprengen.
12 € 45,93 h Bei KV-Erhöhungen sinkt das zulässige Stundenmaß.
13 € 42,39 h Monatswechsel und Feiertage sauber planen.
14 € 39,36 h Ein zusätzliches Wochenende reicht oft.
15 € 36,74 h Gut für sehr kleine Nebenjobs.

10) Checkliste: So vermeidest du Ärger in 2026

  1. Jeden Monat Brutto-Entgelt prüfen. Nicht „pi mal Daumen“.
  2. Bei mehreren Jobs: Gesamtsumme im Blick behalten.
  3. Bei Nebenjob + Hauptjob: Netto-Effekt inkl. KV/PV-Pauschalbetrag rechnen.
  4. Als Arbeitgeber: Dienstgeberabgabe-Schwelle 826,65 € überwachen.
  5. Bei AMS-Bezug: Regeln ab 01.01.2026 vor Aufnahme klären. Ausnahmen schriftlich prüfen lassen.

FAQ: Häufige Fragen zur Geringfügigkeitsgrenze 2026

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026 in Österreich?

Sie beträgt 551,10 € brutto pro Kalendermonat und wird 2026 nicht erhöht.

Gilt die Grenze pro Monat oder pro Jahr?

Die Grenze ist eine Monatsgrenze. Entscheidend ist das Entgelt im jeweiligen Kalendermonat.

Was passiert, wenn ich einmalig in einem Monat über 551,10 € komme?

Dann liegt in diesem Monat keine Geringfügigkeit mehr vor. Es kann Pflichtversicherung und damit Beitragspflicht entstehen.

Was bedeutet Mehrfachgeringfügigkeit?

Das sind mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig oder hintereinander. Wenn die Summe der Entgelte über 551,10 € liegt, entstehen KV- und PV-Pflichten.

Welche Beiträge fallen bei Mehrfachgeringfügigkeit typischerweise an?

Die ÖGK nennt dafür einen Pauschalbetrag von 14,12 % pro Monat vom gesamten Entgelt aus den geringfügigen Beschäftigungen (inklusive Sonderzahlungen). Zusätzlich kann eine Kammerumlage anfallen.

Muss ich Beiträge zahlen, wenn ich neben einem vollversicherten Job geringfügig dazuverdiene?

Ja, es kann für den geringfügigen Nebenjob ein KV+PV-Pauschalbetrag vorgeschrieben werden (z. B. 14,12 % vom Entgelt aus dem Nebenjob, inklusive Sonderzahlungen).

Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber bei geringfügiger Beschäftigung?

Typisch sind der Unfallversicherungsbeitrag (1,10 %) und der Beitrag zur betrieblichen Vorsorge (1,53 %). Zusätzlich kann die Dienstgeberabgabe anfallen.

Wann fällt die Dienstgeberabgabe an?

Wenn die Lohnsumme der geringfügig Beschäftigten im Betrieb im Monat 826,65 € überschreitet. Dann beträgt die Dienstgeberabgabe 19,40 %.

Darf ich 2026 neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe geringfügig arbeiten?

Ab 01.01.2026 ist das nur noch in wenigen gesetzlichen Ausnahmefällen möglich. Ohne Ausnahme gibt es während der geringfügigen Beschäftigung grundsätzlich kein AMS-Geld; bestehende Jobs müssen teils bis 31.01.2026 beendet werden.

Bin ich als „geringfügig Selbständige:r“ automatisch von der SV befreit?

Nein. Bei Selbständigen gelten eigene Versicherungsgrenzen und Regeln. Für Neue Selbständige ist die Versicherungsgrenze 2026 als jährliche Größe ausgewiesen (6.613,20 €).

Quellen

  • Arbeitsmarktservice Österreich. (o. D.). Arbeitslos und geringfügig beschäftigt? – Gültig ab 01.01.2026. URL: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/arbeitslos-geringfuegig-beschaeftigt (Abruf am 24.12.2025).
  • Arbeiterkammer. (o. D.). Ab 2026: Geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld eingeschränkt. URL: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitslosigkeit/Ab-2026-Geringfuegiger-Zuverdienst-zum-Arbeitslosengeld-e.html (Abruf am 24.12.2025).
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger. (2025, 5. Dezember). Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2026 [PDF]. URL: https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.800063&version=1765286532
  • Österreichische Gesundheitskasse. (o. D.). Geringfügigkeit (Dienstgeberportal). URL: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.904882&portal=oegkdgportal (Abruf am 24.12.2025).
  • Österreichische Gesundheitskasse. (o. D.). Mehrfache Beschäftigung. URL: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870436 (Abruf am 24.12.2025).
  • Österreichische Gesundheitskasse. (o. D.). Veränderliche Werte 2026. URL: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.908421&portal=oegkdgportal (Abruf am 24.12.2025).
  • Sozialversicherung der Selbständigen. (2025, 28. November). Aktuelles zum Jahreswechsel 2026. URL: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.908257&portal=svsportal
  • Wirtschaftskammer Österreich. (2025). Gesetzliche Änderungen Arbeits- und Sozialrecht ab 1.1.2026 [PDF]. URL: https://www.wko.at/oe/news/gesetzliche-aenderungen-arbeits-sozialrecht1.1.2026.pdf
  • Wirtschaftskammer Österreich, Vorarlberg. (2025, 3. Dezember). Sozialversicherungswerte 2026 – Übersicht. URL: https://www.wko.at/vlbg/arbeitsrecht-sozialrecht/sozialversicherungswerte-2026–uebersicht
  • Österreichisches Parlament. (2025). Budgetbegleitgesetz 2025 (69 und Zu 69 d.B.). URL: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/I/69 (Abruf am 24.12.2025).

Von David Reisner

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