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Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind bei Ermittlung des Einkommens unter
bestimmten Voraussetzungen abzuziehen. Der Abzug erfolgt nach Berücksichtigung
des bereits um die Sonderausgaben geminderten Gesamtbetrags der Einkünfte.
Mehr zu Außergewöhnliche
Belastungen in den Lohnsteuer – Richtlinien.
Suchbegriffe: Außergewöhnliche Belastungen, Krankheitskosten, Kurkosten,
Medikamente, Prozesskosten, Wohnkosten, Zahnbehandlungskosten, Auswärtige
Berufsausbildung von Kindern, Begräbniskosten, ...
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