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Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
Einem Alleinverdiener steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag von 364 €
jährlich zu, wenn
- ein Steuerpflichtiger mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet
ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd
getrennt lebt oder
ein Steuerpflichtiger mehr als sechs Monate im Kalenderjahr mit einem
Partner (§ 106 Abs. 3 EStG 1988) in einer eheähnlichen
Gemeinschaft lebt und mindestens ein Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988),
für das einer der Partner Familienbeihilfe bezieht, vorhanden ist.
Mehr zu Alleinverdienerabsetzbetrag
in den Lohnsteuer – Richtlinien.
Suchbegriffe: Alleinverdiener, Alleinverdienerin, Alleinverdienerabsetzbetrag,
Alleinverdienerabsetzbeträge, AVAB
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