Studierende in Österreich fragen sich oft: Können Studierende einen Lohnsteuerausgleich machen? Die Antwort ist eindeutig ja. Ein Lohnsteuerausgleich kann besonders vorteilhaft sein, da das Einkommen während des Studiums meist schwankt oder gering ist. Durch die Steuererklärung für Studierende können zu viel gezahlte Steuern zurückgeholt werden, was besonders entlastend wirken kann.
Ab einem Jahreseinkommen von 13.308 Euro (2025) oder 12.816 Euro (2024) aus nichtselbstständiger Arbeit beginnt die Steuerpflicht für Studierende. Für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gibt es spezielle Freibeträge und Regelungen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Insbesondere Studentenjobs und Ferialjobs bieten hier eine gute Möglichkeit, durch den Lohnsteuerausgleich entlastet zu werden.
Wichtigste Erkenntnisse
- Studierende können unter bestimmten Bedingungen einen Lohnsteuerausgleich beantragen.
- Die Steuerpflicht für Studierende beginnt ab einem Jahreseinkommen von 13.308 Euro (2025) bzw. 12.816 Euro (2024).
- Nebenjobs und Ferialjobs können steuerlich berücksichtigt werden.
- Durch einen Lohnsteuerausgleich können zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet werden.
- Der Verwaltungsaufwand für die Steuererklärung beläuft sich durchschnittlich auf 5 bis 10 Stunden.
- Studiengebühren können als Werbungskosten abgesetzt werden.
- Eine Rückerstattung von bis zu 1.000 Euro ist möglich.
Was ist ein Lohnsteuerausgleich?
Ein Lohnsteuerausgleich ist eine Möglichkeit, zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzufordern. Insbesondere für Studierende kann dies von großem Vorteil sein, da ihr Einkommen oft nicht während des gesamten Jahres konstant ist. Dadurch können Überzahlungen entstehen, die durch den Lohnsteuerausgleich ausgeglichen werden können.
Definition und Grundlagen
Der Lohnsteuerausgleich, auch bekannt als Arbeitnehmerveranlagung, ermöglicht Arbeitnehmern, ihre Steuerzahlungen zu überprüfen und potenzielle Erstattungen zu erhalten. In Österreich ist dies besonders relevant für Personen mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften, da seit 2016 eine automatische Steuergutschrift möglich ist. Ein Antrag kann innerhalb von fünf Jahren gestellt werden, zum Beispiel für das Jahr 2023 bis Ende Dezember 2028. Ab einem Einkommen von 12.756 Euro im Jahr 2023 – welches bis 2024 auf 13.981 Euro steigen wird – ist eine Veranlagung verpflichtend. Dies betrifft insbesondere Studierende, die möglicherweise höhere Einkünfte erzielen oder mehrere Jobs parallel haben.
Warum lohnt sich der Lohnsteuerausgleich für Studierende?
Der Lohnsteuerausgleich für Studierende bietet zahlreiche steuerliche Vorteile. Viele Studierende haben Einkünfte aus verschiedenen Jobs, Praktika oder als Werkstudenten, was zu einer unregelmäßigen Steuerbelastung führen kann. Durch den Lohnsteuerausgleich können diese Überzahlungen zurückgefordert werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass zahlreiche Werbungskosten, Studiengebühren und außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können, was die Steuerlast zusätzlich reduziert. Zudem sind Absetzposten wie der alleinerziehende Absetzbetrag relevant, selbst wenn dieser bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt wurde. Somit lohnt sich ein Lohnsteuerausgleich besonders für Studierende, um finanzielle Entlastungen zu erhalten und mögliche Steuererstattungen in Anspruch zu nehmen.
Wann müssen Studenten eine Steuererklärung machen?
Studierende sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ihr Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet. Abhängig von der Art der Einkünfte und der Höhe der Einnahmen gibt es mehrere Kriterien, die zu beachten sind.
Steuerpflichtige Einkommensgrenzen für Studierende
Generell gilt für Studierende, dass sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, wenn sie selbstständig arbeiten und ihre Einnahmen die Grenze von 12.000€ pro Jahr übersteigen. Bei Arbeitnehmern liegt die Einkommensgrenze für eine Steuererklärung bei einem Jahreseinkommen von 12.000€.
Für Studenten, die nebenbei arbeiten und weniger als 11.000€ im Jahr verdienen, besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, da hier keine Einkommensteuer anfällt. Jedoch kann eine Steuererklärung für Studierende auch freiwillig sinnvoll sein, um eine potenzielle Steuerrückzahlung für Studierende zu erhalten.
Ein Veranlagungsfreibetrag von 730€ gilt für nebenberufliche Einkünfte ohne Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung. Das bedeutet, dass Studierende eventuell keine Steuererklärung als Student abgeben müssen, wenn ihre Nebeneinkünfte unter diesem Freibetrag liegen.
Sonderregelungen bei Studentenjobs
Arbeiten Studierende in einem echten Dienstverhältnis, sind sie in der Regel von der Abgabepflicht einer Steuererklärung befreit, da der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt abführt. Zudem ist es möglich, dass selbstständig oder freiberuflich arbeitende Studierende eine Steuererklärung als Student abgeben müssen, sobald sie die Einkommensgrenze überschreiten. Besonders bei mehreren Jobs ist es ratsam, die Einkünfte genau zu überprüfen und die entsprechenden Regelungen zum Lohnsteuerausgleich zu beachten.
Zudem gibt es Sonderregelungen für geringfügig Beschäftigte und freie Dienstnehmer. Geringfügig Beschäftigte können beispielsweise ein geringfügiges Einkommen erzielen, ohne eine Steuererklärung abgeben zu müssen, während freie Dienstnehmer ab dem vierten Krankenstandstag Krankengeld erhalten.
Welche Ausgaben können Studierende steuerlich absetzen?
Studierende haben viele Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung, indem sie verschiedene Ausgaben geltend machen. Dazu gehören die Werbungskosten, Studiengebühren sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Alle diese steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten können die finanzielle Last erheblich mindern.
Werbungskosten
Unter Werbungskosten fallen Ausgaben, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen:
- Arbeitskleidung (z.B. Schlosseranzüge, Kochuniformen)
- Reinigungskosten für stark verschmutzte Arbeitskleidung
- Arbeitsmittel und Werkzeuge (bis 1.000 Euro können im Anschaffungsjahr abgesetzt werden)
- Fortbildungskosten zur Verbesserung der beruflichen Kenntnisse
- Umschulungskosten, wenn sie auf eine neue Tätigkeit abzielen
Zusätzliche Abzugsmöglichkeiten bestehen für das Arbeitszimmer, sofern es nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und der berufliche Mittelpunkt ist. Diese Kosten können Miet- und Betriebskosten sowie die Abschreibung (AfA) für Einrichtungsgegenstände umfassen.
Studiengebühren
Die Studiengebühren und andere direkte Kosten des Studiums können als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, sofern sie der Verbesserung der beruflichen Kenntnisse oder einer Umschulung dienen. Dies umfasst:
- Gebühren für Universitäten und Fachhochschulen
- Ausgaben für Studienmaterialien und Fachliteratur
- Reisekosten zu und von der Ausbildungseinrichtung
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Zusätzlich können Studierende auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen, zu denen beispielsweise zählen:
- Krankenversicherungskosten
- Beiträge zu beruflichen Interessensvertretungen
- Behandlungskosten im Krankheitsfall oder bei einer Behinderung
Um diese Absetzungen erfolgreich zu machen, ist ein Nachweis der Kosten erforderlich. Rechnungen und Quittungen sollten daher mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden.
So reichst du als Student die Steuererklärung ein
Die Online Steuererklärung für Studierende kann mithilfe von FINANZOnline schnell und unkompliziert erledigt werden. Besonders für Studierende stellt dies eine effiziente Möglichkeit dar, Steuerrückzahlungen zu erhalten und finanzielle Vorteile zu nutzen.
Schritte zur Einreichung deiner Steuererklärung
Um deine Steuererklärung erfolgreich einzureichen, befolge diese einfachen Schritte:
- Belege sammeln: Stelle sicher, dass du alle notwendigen Dokumente wie Lohnzettel, Studiengebührenbescheinigungen und Belege für Werbungskosten gesammelt hast.
- FINANZOnline Zugang: Registriere dich bei FINANZOnline, falls du noch keinen Zugang hast.
- Formulare ausfüllen: Logge dich bei FINANZOnline ein und fülle die vorgesehenen elektronischen Formulare aus. Achte darauf, keine relevanten Informationen auszulassen, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Überprüfen und einreichen: Kontrolliere deine Angaben sorgfältig und reiche die Online Steuererklärung für Studierende ein.
FINANZOnline: So funktioniert der Online-Antrag
FINANZOnline ist das E-Government-Portal des österreichischen Finanzministeriums und wird von etwa 5 Millionen Menschen zur Einreichung ihrer Steuererklärungen genutzt. Für Studierende bietet es eine einfache und schnelle Möglichkeit, Online Steuererklärung für Studierende abzuwickeln. Hier sind einige Vorteile:
- Zugänglichkeit: Der Zugang zu FINANZOnline ist jederzeit und von überall aus möglich, was den Prozess sehr flexibel gestaltet.
- Einfache Handhabung: Die benutzerfreundliche Oberfläche erleichtert das Ausfüllen der Formulare erheblich.
- Schnelle Bearbeitung: Anträge können in der Regel schneller bearbeitet werden als auf dem Papierweg. Dies bedeutet auch schnellere Rückerstattungen für Studierende.
Mit diesen Tipps für Studierende zur Steuererklärung wird es dir leicht fallen, deine Steuererklärung über FINANZOnline korrekt und rechtzeitig einzureichen, und von möglichen Rückzahlungen zu profitieren.
Können Studierende einen Lohnsteuerausgleich machen?
Ja, Studierende können tatsächlich einen Lohnsteuerausgleich machen. Dies bietet eine Reihe von steuerlichen Vorteilen für Studierende, insbesondere diejenigen, die während ihres Studiums in einem Dienstverhältnis arbeiten. Ein wesentlicher Vorteil ist die potenzielle Rückerstattung von zu viel gezahlten Steuern, wenn nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde.
Um einen Lohnsteuerausgleich erfolgreich durchzuführen, müssen Studierende einige Voraussetzungen erfüllen. Zum einen sollten sie Belege für alle relevanten Ausgaben, wie Studiengebühren, ÖH-Beiträge, Bücher, Skripten sowie Daten- und Computertechnik (unter Berücksichtigung einer 40% privaten Nutzung) sammeln und aufbewahren. Eventuell angefallene Aufwendungen für Bewerbungen, Weiterbildungskurse und Berufskleidung können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Für die Steuererklärung sollten Studierende sicherstellen, dass sie auch außergewöhnliche Belastungen geltend machen, beispielsweise Kosten im Zusammenhang mit Krankheiten oder Behinderungen. Wichtig ist es auch, einen Antrag auf Steuerausgleich rechtzeitig einzureichen, entweder online oder direkt beim Finanzamt.
Die Rückzahlungsgrenze für Lohnsteuer liegt für Studierende, deren Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze von 12.000 Euro pro Jahr bleibt. Zudem können Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet werden, auch wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Studierende profitieren von einem Veranlagungsfreibetrag für nebenberufliche Einkünfte bis zu 730 Euro und können maximal bis zu 400 Euro durch die sogenannte Negativsteuer im Jahr zurückholen.
Tipps für Studierende zur Steuererklärung
Sich als Studierende rechtzeitig und gut vorbereitet um die Steuererklärung zu kümmern, kann sich finanziell lohnen. Hier sind einige essenzielle Tipps, die Studierende beachten sollten.
Wichtige Dokumente sammeln
Um die Vorteile des Steuerrechts vollständig nutzen zu können, ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen ordnungsgemäß zu sammeln. Dazu gehören:
- Lohnabrechnungen
- Bescheinigungen über Studiengebühren
- Quittungen für Fachliteratur und Arbeitsmaterialien
- Nachweise über Werbungskosten und Sonderausgaben
Diese Dokumente sollten über das Jahr hinweg aufbewahrt werden, um bei der Steuererklärung eingereicht werden zu können.
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
Manchmal kann es sinnvoll sein, Steuerhilfe für Studierende in Anspruch zu nehmen. Professionelle Berater oder Steuerhilfsvereine können dabei unterstützen, die Steuererklärung effizient und korrekt auszufüllen. Dies stellt sicher, dass keine steuerlichen Vorteile übersehen werden.
Nicht nur können Experten dabei helfen, alle abzugsfähigen Posten zu identifizieren, sondern sie bieten auch Tipps für Studierende zur Steuererklärung, um maximale Rückerstattungen zu erhalten. Studierende können sich somit ganz auf ihr Studium konzentrieren und sicher sein, dass ihre Steuerangelegenheiten in guten Händen sind.
Steuerliche Vorteile für Studierende
Studierende können von verschiedenen steuerlichen Vorteilen profitieren. Diese reichen von der Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern bis hin zur Nutzung der Negativsteuer, was gerade bei geringfügigen Verdiensten sehr hilfreich sein kann.
Rückerstattung von zu viel gezahlten Steuern
Viele Studierende wissen nicht, dass sie eine Steuerrückerstattung für Studierende beantragen können, wenn sie während des Jahres Steuern gezahlt haben. Dies kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn sie nur geringfügig beschäftigt sind oder während des Jahres nur phasenweise gearbeitet haben. Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2025 beispielsweise 12.096 Euro, das heißt, bis zu diesem Einkommen muss keine Steuer gezahlt werden. Sollte trotzdem Steuer gezahlt worden sein, kann diese zurückgefordert werden. Die Steuererklärung kann sogar bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden, was bedeutet, dass die Erklärung für das Jahr 2021 noch bis zum 31.12.2025 abgegeben werden kann.
Die Negativsteuer
Ein weiterer Vorteil für Studierende ist die sogenannte Negativsteuer. Diese erhalten Personen, die zwar versicherungspflichtig arbeiten, aber so wenig verdienen, dass sie keine Einkommensteuer zahlen müssen. Wenn das Jahreseinkommen unter 11.000 Euro liegt (steuerfrei), können dennoch Sozialversicherungsbeiträge zurück erstattet werden, wenn beispielsweise nur geringfügige Einkünfte erzielt wurden. Voraussetzung hierfür ist, dass jährliche Einkünfte von mindestens 400 Euro vorliegen.
Auch Eltern von Studierenden profitieren von bestimmten Steuerfreibeträgen wie dem Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro jährlich. Insgesamt können diese steuerlichen Vorteile dazu beitragen, die finanzielle Belastung während des Studiums erheblich zu verringern.
Fazit
Die Steuererklärung für Studierende bietet zahlreiche Möglichkeiten, finanzielle Vorteile zu nutzen. Durch das richtige Einreichen der Steuerunterlagen können Studierende von verschiedenen steuerlichen Erleichterungen profitieren. Beispielsweise steht Arbeitnehmer:innen ein Werbungskostenpauschale von 132 Euro jährlich zu, und die Homeoffice-Pauschale beträgt 3 Euro pro Tag für maximal 100 Tage, was bis zu 300 Euro pro Jahr ergeben kann.
Ein weiterer Vorteil der Steuererklärung für Studierende ist die Möglichkeit, die Anschaffungskosten für Computer und Arbeitsmaterialien geltend zu machen. Wenn beispielsweise ein Computer für 1.500 Euro angeschafft wird, bleiben nach dem Abzug des Mindestanteils für den Privatgebrauch 900 Euro übrig, die auf drei Jahre verteilt werden können. Dies führt zu steuerlichen Abzügen von 300 Euro pro Jahr oder 150 Euro im ersten und vierten Jahr.
Darüber hinaus können auch Ausgaben für berufliche Weiterbildung und Studiengebühren steuerlich abgesetzt werden, sofern sie im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Auch Fahrt- und Reisekosten, die nicht von Arbeitgeber:innen ersetzt werden, sowie ergonomische Möbel und spezielle Arbeitskleidung gehören zu den absetzbaren Ausgaben. Die Möglichkeiten sind vielseitig, und eine gut vorbereitete Steuererklärung kann Studierenden helfen, ihre finanziellen Belastungen erheblich zu reduzieren.
Es ist daher ratsam, dass Studierende ihre Steuerangelegenheiten proaktiv verwalten, um die maximalen steuerlichen Vorteile für Studierende auszuschöpfen. So können sie nicht nur ihre finanziellen Mittel optimal nutzen, sondern auch wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Steuererklärungen sammeln, die ihnen später im Berufsleben zugutekommen werden.