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Lohnsteuerausgleich Kredit – Wie du dir dein Geld zurückholst
Als Arbeitnehmer in Deutschland zahlen wir Lohnsteuer, die auf unserem Gehalt direkt abgezogen wird. Aufgrund von Freibeträgen und Abzügen zahlen wir jedoch oft mehr Steuern als notwendig. Um sich dieses Geld zurückzuholen, gibt es den Lohnsteuerausgleich. Doch wie funktioniert das genau und was musst du beachten?
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf einen Lohnsteuerausgleich hat, unabhängig davon, ob er Vollzeit- oder Teilzeit arbeitet. Mit dem Lohnsteuerausgleich können nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner oder Personen mit geringen Einkommen ihre gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen.
Aber wie geht das genau? Hier folgen ein paar Schritte und Hinweise:
1. Fristen:
Für das Jahr 2020 hast du Zeit bis zum 31. Juli 2021, um deinen Lohnsteuerausgleich einzureichen. Wenn du diese Frist versäumst, wird es schwieriger, dein Geld zurückzubekommen. Beantragst du den Lohnsteuerausgleich über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, gilt eine verlängerte Frist bis zum 28. Februar 2022.
2. Unterlagen:
Bevor du den Lohnsteuerausgleich einreichst, solltest du alle nötigen Unterlagen zusammensuchen. Dazu zählen zum Beispiel die Lohnsteuerbescheinigung, Belege für Spenden oder Handwerkerleistungen sowie Nachweise für Sonderausgaben wie Versicherungen oder Altersvorsorge.
3. Antrag:
Den Lohnsteuerausgleich musst du schriftlich beim Finanzamt einreichen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel über das Elster-Portal der Finanzverwaltung oder über spezielle Software für den Lohnsteuerausgleich. Wenn du unsicher bist, welche Variante für dich die beste ist, kann dir ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater weiterhelfen.
4. Berechnung:
Das Finanzamt prüft deinen Antrag und erstellt eine Bescheinigung über den Lohnsteuerausgleich. Hierbei werden deine Einkünfte, Freibeträge und Abzüge berücksichtigt. Die Auszahlung des Rückstands erfolgt in der Regel innerhalb von sechs Wochen.
5. Tipps:
Wenn du ein höheres Einkommen hast und sich deine Einkommensverhältnisse ändern, lohnt es sich, während des Jahres eine Lohnsteuerermäßigung zu beantragen. So zahlst du von vornherein weniger Steuern und musst am Jahresende keinen großen Lohnsteuerausgleich durchführen.
Fazit:
Der Lohnsteuerausgleich ist eine tolle Möglichkeit, um sich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen. Allerdings solltest du dabei einige Fristen und Formalitäten beachten. Wenn du unsicher bist, ob du alles richtig machst, wende dich am besten an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.
FAQ:
1. Kann ich auch als Rentner einen Lohnsteuerausgleich machen?
Ja, auch Rentner haben die Möglichkeit, einen Lohnsteuerausgleich durchzuführen.
2. Wie hoch kann mein Rückstand beim Lohnsteuerausgleich sein?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von deinen Einkünften, Freibeträgen und Abzügen. Im Schnitt liegt der Rückstand bei etwa 1.000 Euro.
3. Kann ich den Lohnsteuerausgleich auch online machen?
Ja, das geht zum Beispiel über das Elster-Portal der Finanzverwaltung oder über spezielle Software für den Lohnsteuerausgleich.
4. Muss ich für den Lohnsteuerausgleich einen Steuerberater beauftragen?
Nein, in der Regel kannst du den Lohnsteuerausgleich auch selbst durchführen. Allerdings kann es sinnvoll sein, sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen.
5. Wann ist die Frist für den Lohnsteuerausgleich?
Für das Jahr 2020 hast du Zeit bis zum 31. Juli 2021, um deinen Lohnsteuerausgleich einzureichen.