Online Kredit Vergleich Österreich
Kreditzinsen absetzen: Legal und Finanziell Clever in Österreich
Kreditzinsen sind ein wichtiges Thema für alle, die sich Geld von einem Kreditinstitut leihen. Viele Österreicher suchen nach Möglichkeiten, um Kreditzinsen abzusetzen und einen finanziellen Vorteil zu erlangen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie Kreditzinsen in Österreich legal und finanziell clever absetzen können.
Kreditzinsen als Sonderausgaben
Kreditzinsen können in Österreich als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet, dass Sie einen Teil der gezahlten Kreditzinsen von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können. Die Höhe des absetzbaren Betrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Kredits, der Höhe des Zinssatzes und der Laufzeit des Kredits.
Beachten Sie jedoch, dass nur Zinsen von Krediten, die zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum aufgenommen wurden, absetzbar sind. Wenn Sie jedoch eine Immobilie vermieten, können Sie auch die Kreditzinsen als Werbungskosten verrechnen.
Für Kreditverträge, die vor dem 1. April 2012 abgeschlossen wurden, beträgt der maximal absetzbare Betrag in der Regel 2.920 Euro pro Jahr. Für Kreditverträge, die nach dem 1. April 2012 abgeschlossen wurden, hängt der maximale absetzbare Betrag von der Höhe des Kredits ab. In der Regel können Sie bis zu 2.000 Euro in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Wie Sie Kreditzinsen absetzen können
Um Kreditzinsen absetzen zu können, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Sie können diese in der Anlage sonderausgaben auf Seite zwei der normalen Steuererklärung angeben. Hier müssen Sie angeben, um welchen Kredit es sich handelt und wie hoch die Zinsen waren.
Sie sollten jedoch beachten, dass Sie nur Zinsen absetzen können, die im aktuellen Jahr angefallen sind. Sie können jedoch auch noch nicht abgesetzte Zinsen aus den Vorjahren in Ihrer Steuererklärung in den folgenden Jahren geltend machen.
Kreditzinsen von der Steuer absetzen kann Ihnen dabei helfen, Ihre Steuerlast zu reduzieren. Sie sollten sich jedoch bewusst sein, dass Sie auch nur einen Teil der gezahlten Zinsen absetzen können. Zudem müssen Sie bei der Berechnung des absetzbaren Betrags die Höchstbeträge berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen
1. Können Sie auch Zinsen von anderen Krediten als Sonderausgaben absetzen?
Nein, nur Zinsen von Krediten, die zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum aufgenommen wurden, sind als Sonderausgaben absetzbar.
2. Wie hoch ist der maximale absetzbare Betrag?
Für Kreditverträge, die vor dem 1. April 2012 abgeschlossen wurden, beträgt der maximal absetzbare Betrag in der Regel 2.920 Euro pro Jahr. Für Kreditverträge, die nach dem 1. April 2012 abgeschlossen wurden, hängt der maximale absetzbare Betrag von der Höhe des Kredits ab. In der Regel können Sie bis zu 2.000 Euro in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
3. Welche Kredite sind absetzbar?
Nur Kredite, die zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum aufgenommen wurden, sind absetzbar.
4. Was passiert, wenn ich den absetzbaren Betrag überschreite?
Wenn der absetzbare Betrag höher ist als die tatsächlich gezahlten Zinsen, können Sie den Betrag nicht geltend machen.
5. Kann ich auch Zinsen aus anderen Jahren absetzen?
Ja, Sie können noch nicht abgesetzte Zinsen aus den Vorjahren in Ihrer Steuererklärung in den folgenden Jahren geltend machen.
Fazit
Kreditzinsen absetzen kann in Österreich sowohl legal als auch finanziell clever sein. Wenn Sie einen Kredit zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum aufgenommen haben, können Sie einen Teil der gezahlten Zinsen von der Steuer absetzen. Hierbei sollten Sie jedoch die Höchstbeträge berücksichtigen und nur Zinsen geltend machen, die im aktuellen Jahr angefallen sind.