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Kreditkosten von der Steuer absetzen
Kreditkosten fallen bei vielen von uns im Alltag an, sei es für einen Auto- oder Hauskredit oder für eine Kreditkarte. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass man unter gewissen Umständen diese Kreditkosten von der Steuer absetzen kann. Doch wie funktioniert das genau und welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Zunächst einmal müssen die Kreditkosten beruflich bedingt sein. Das bedeutet, dass sie im direkten Zusammenhang mit der eigenen Arbeit stehen müssen. Beispielsweise kann dies der Fall sein, wenn man als Selbstständiger einen Kredit zur Anschaffung von Büromöbeln aufnimmt oder wenn man als Arbeitnehmer einen Kredit für ein beruflich genutztes Fahrzeug benötigt. Wichtig ist, dass die Kreditkosten in einem direkten Zusammenhang mit der eigenen Arbeit stehen, um diese von der Steuer absetzen zu können.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Kreditkosten tatsächlich entstanden sind. Dies bedeutet, dass man als Steuerzahler in der Lage sein muss, die Kreditkosten auch nachzuweisen. Dies kann durch Rechnungen, Kreditverträge oder Kontoauszüge geschehen. Ohne dies ist eine steuerliche Absetzung leider nicht möglich.
Des Weiteren sind die Kreditzinsen von der Steuer absetzbar. Dabei muss man beachten, dass nur die tatsächlich gezahlten Zinsen absetzbar sind und nicht etwaige Bearbeitungskosten oder Gebühren. Diese können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die Zinsen müssen in der Steuererklärung unter “Sonstige Ausgaben” eingetragen werden.
Nun stellt sich die Frage, wie hoch die absetzbaren Kreditkosten tatsächlich sind. Hier kommt es darauf an, ob der Kredit für eine Immobilie aufgenommen wurde oder für andere Zwecke. Im Falle einer Immobilie können die Kreditkosten innerhalb von zehn Jahren in gleichen Raten abgeschrieben werden. Schließt man beispielsweise einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro für eine Immobilie ab, so können pro Jahr 10.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Im Falle anderer Kredite können die Zinsen direkt in der Steuererklärung abgesetzt werden. Hier ist allerdings zu beachten, dass es eine Grenze für den absetzbaren Betrag gibt. Maximal können 2.000 Euro im Jahr für Kreditzinsen geltend gemacht werden.
Auch ist die Art des Kredits von Bedeutung für die steuerliche Absetzbarkeit. Handelt es sich um einen Privatkredit für private Zwecke ohne jeglichen beruflichen Zusammenhang, so sind die Kosten nicht absetzbar.
Um diese Regelungen auch optimal für sich nutzen zu können, ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen.
FAQs
1. Kann ich jeden privaten Kredit von der Steuer absetzen?
Nein, nur Kreditkosten, die beruflich bedingt sind, sind steuerlich absetzbar.
2. Wie lange kann ich die Kreditkosten für eine Immobilie steuerlich geltend machen?
Die Kreditkosten für eine Immobilie können innerhalb von zehn Jahren in gleichen Raten abgeschrieben werden.
3. Wie hoch ist der absetzbare Betrag für Kreditkosten?
Maximal können 2.000 Euro im Jahr für Kreditzinsen geltend gemacht werden.
4. Muss ich die Kreditkosten nachweisen können?
Ja, um Kreditkosten von der Steuer absetzen zu können, müssen diese nachgewiesen werden können.
5. Kann ich meine Kreditkosten auch ohne Hilfe von einem Steuerberater absetzen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings kann eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater ihre Vorteile haben und dazu beitragen, dass alle Möglichkeiten genutzt werden.