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Kreditgebühren steuerlich absetzbar: Wie funktioniert das?
Wenn du schon einmal einen Kredit aufgenommen hast, weißt du vermutlich, dass hierfür Gebühren anfallen. Von der Bearbeitungsgebühr bis zur Kontoführungsgebühr ist vieles möglich. Aber wusstest du auch, dass einige dieser Kreditgebühren steuerlich absetzbar sind? Wie das genau funktioniert, erfährst du in diesem Artikel.
1. Welche Kreditgebühren sind steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich sind nur bestimmte Kreditgebühren steuerlich absetzbar. Dazu zählen zum Beispiel:
– Bearbeitungsgebühren: Diese fallen oft an, wenn du einen Kredit beantragst.
– Kontoführungsgebühren: Einige Banken verlangen regelmäßig eine Gebühr dafür, dass sie dein Kreditkonto führen.
– Vorfälligkeitsentschädigung: Diese Gebühr musst du zahlen, wenn du deinen Kredit vorzeitig zurückzahlst.
2. Wie hoch ist der steuerlich absetzbare Betrag?
Der steuerlich absetzbare Betrag hängt davon ab, wofür du den Kredit aufgenommen hast. Wenn es sich um einen beruflich bedingten Kredit handelt, beispielsweise um eine Investition in deinem Unternehmen, sind die Gebühren vollständig absetzbar. Bei einem privaten Kredit hingegen ist nur ein bestimmter Anteil absetzbar. Dieser beträgt 20 Prozent der Kreditzinsen und -gebühren, maximal jedoch 1.650 Euro pro Jahr.
3. Wie kann ich Kreditgebühren steuerlich absetzen?
Um Kreditgebühren steuerlich absetzen zu können, musst du den Kreditzinsen und -gebühren eine Rechnung deines Kreditinstituts beilegen. Auf dieser müssen sich die Gebühren einzeln aufgeführt und ausgewiesen sein. Darüber hinaus musst du nachvollziehbar darlegen können, wofür der Kredit verwendet wurde und welche beruflichen oder privaten Zwecke damit verfolgt wurden.
4. Kann ich Kreditgebühren auch rückwirkend absetzen?
Ja, du kannst Kreditgebühren auch rückwirkend absetzen. Hierzu musst du innerhalb der aktuellen Verjährungsfrist eine entsprechende Steuererklärung einreichen. Diese Frist beträgt vier Jahre ab Ablauf des betreffenden Jahres. Wenn du beispielsweise im Jahr 2018 einen Kredit aufgenommen hast, kannst du die Gebühren noch bis zum 31. Dezember 2022 absetzen.
5. Gibt es Ausnahmen von der Absetzbarkeit?
Ja, es gibt Ausnahmen von der Absetzbarkeit. Zum Beispiel können Kreditgebühren nicht abgesetzt werden, wenn es sich um einen Privatkredit handelt und dieser zur Tilgung von Schulden verwendet wurde, die nicht aus beruflichen Gründen entstanden sind. Darüber hinaus können auch Kosten für Wertpapierkredite oder ähnliche Kredite, die nicht der Verbesserung deiner Einkommenssituation dienen, nicht abgesetzt werden.
Insgesamt ist die steuerliche Absetzbarkeit von Kreditgebühren ein komplexes Thema. Wenn du Kreditgebühren steuerlich absetzen möchtest, solltest du dich daher unbedingt von einem Steuerberater beraten lassen, um keine Fehler zu machen. Mit der richtigen Vorbereitung und Nachweise kannst du jedoch einiges an Steuern sparen und von einer günstigeren Einkommenssituation profitieren.