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Kredit steuerlich absetzbar in Österreich 2016
Es ist für viele Menschen in Österreich eine finanzielle Herausforderung, ihre Kreditverpflichtungen zu erfüllen. Aus diesem Grund sind viele Kreditnehmer an der Frage interessiert, ob sie ihre Kreditzinsen und Rückzahlungen steuerlich absetzen können.
Die gute Nachricht ist, dass diese Möglichkeit für Privatpersonen in Österreich besteht. Sie können die Zinsen und die Tilgung ihrer Kredite steuerlich geltend machen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Welche Arten von Krediten sind steuerlich absetzbar?
Zunächst sollten Sie wissen, dass nicht alle Arten von Krediten für eine steuerliche Absetzbarkeit in Frage kommen. Es gibt einige besondere Regelungen, die beachtet werden müssen. Im Allgemeinen sind folgende Kreditarten steuerlich absetzbar:
– Wohnbaukredit: Wenn Sie einen Kredit für eine Immobilie aufgenommen haben, können Sie die Kreditzinsen und Tilgung als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben. Dies gilt sowohl für Erst- als auch für Zweithypotheken. Beachten Sie jedoch, dass die steuerliche Absetzbarkeit für Zweithypotheken beschränkt ist.
– Renovierungskredit: Wenn Sie einen Kredit für Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten an Ihrer Immobilie aufgenommen haben, können Sie die Zinsen und Tilgung ebenfalls als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das gilt sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Immobilien.
– Bildungskredit: Unter bestimmten Bedingungen sind auch Bildungskredite, die für die Finanzierung von Bildungsmaßnahmen wie Studium oder Ausbildung aufgenommen wurden, steuerlich absetzbar.
Beachten Sie jedoch, dass Kredite für den Konsum, wie z.B. ein Autokredit, nicht steuerlich absetzbar sind.
Wie hoch ist der steuerliche Absetzbetrag für Kredite?
Die Höhe des steuerlichen Absetzbetrags für Kredite hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der Höhe des Kredits, dem Verwendungszweck und dem Steuersatz. Eine genaue Berechnung ist daher nicht auf die Schnelle möglich.
Als grobe Orientierung können Sie jedoch folgende Faustregel verwenden: Pro Jahr können Sie die Zinsen und die Tilgung in Höhe von maximal 2.920 Euro pro Person und Jahr steuerlich geltend machen. Beachten Sie jedoch, dass dieses Limit für jedes Jahr neu berechnet wird und sich je nach Ihrer persönlichen Situation ändern kann.
Wie gebe ich meine Kredite in der Steuererklärung an?
Um Ihre Kredite in Ihrer Steuererklärung anzugeben, müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen. Hier müssen Sie angeben, welchen Kredit Sie aufgenommen haben, wie hoch die Zinsen und Tilgungen waren und wie hoch der steuerliche Absetzbetrag ist.
Beachten Sie jedoch, dass Sie nur die Zinsen und Tilgungen geltend machen können, die im betreffenden Jahr tatsächlich gezahlt wurden. Wenn Sie also einen Kredit über mehrere Jahre abzahlen, müssen Sie die Zinsen und Tilgungen jedes Jahr separat angeben.
Fazit: Kredit steuerlich absetzbar in Österreich
In Österreich ist es für Privatpersonen möglich, die Zinsen und Tilgungen ihrer Kredite steuerlich abzusetzen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Möglichkeit besteht vor allem für Wohnbaukredite und Renovierungskredite. Beachten Sie jedoch, dass es für Zweithypotheken besondere Regelungen gibt und dass Kredite für Konsumzwecke nicht steuerlich absetzbar sind.
Wenn Sie Ihre Kredite in Ihrer Steuererklärung angeben wollen, müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen und die Zinsen und Tilgungen als Sonderausgaben angeben. Beachten Sie jedoch, dass das steuerliche Absetzen von Krediten jedes Jahr neu berechnet wird und sich je nach Ihrer persönlichen Situation ändern kann.