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Tägliche SteuerNews ...In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m. Mittwoch, 19. Juni 2013 - OGH zur Ermittlung des Invaliditätsgrades in der UnfallversicherungI. Z. m. der Ermittlung des Invaliditätsgrades bei einer Bewegungseinschränkung eines Knies sind in der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Daher ist die Beweglichkeit des verletzten mit jener des unverletzten Beins zu vergleichen, auch wenn die Beugefähigkeit der Kniegelenke des Versicherungsnehmers größer sein sollte als beim Durchschnitt der Versicherungsnehmer. Auf individuelle Erfordernisse des Berufs oder besondere Fähigkeiten des Versicherungsnehmers, soweit sie medizinisch keine Bedeutung haben, kommt es dabei nicht an. Insoweit ist von einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer auszugehen. Anders ist es jedoch bei der Beurteilung der Bewegungseinschränkung eines Beins. Hier ist nach medizinischen Gesichtspunkten sehr wohl vom konkreten Versicherungsnehmer und seiner individuellen Körpergestaltung auszugehen (OGH 23. 5. 2013, 7 Ob 47/13g). Dienstag, 18. Juni 2013 - Was bedeuten die Neuerungen im Korruptionsstrafrecht für Unternehmer, Geschäftsleiter und Aufsichtsräte?Mit 1. 1. 2013 sind die Neuerungen zum österreichischen Korruptionsstrafrecht durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 in Kraft getreten. Damit ist dieses Rechtsgebiet zum dritten Mal innerhalb der letzten fünf Jahre angepasst und überarbeitet worden. Aktuell werden die erneute Ausweitung des Begriffs „Amtsträger“ sowie Anpassungen des Straftatbestands „Anfüttern“ am intensivsten diskutiert. Welcher Einfluss und welche konkreten Auswirkungen sich durch die geänderte Rechtslage für Organe und Mitarbeiter privatwirtschaftlicher Unternehmen ergeben, beleuchtet MMag. Roland Strauss, Experte für die Bereiche Risk Management, Compliance und interne Kontrollsysteme bei einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, in der Juni-Ausgabe der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift „Aufsichtsrat aktuell“. Dienstag, 18. Juni 2013 - Krankheit bricht Urlaub, aber nicht ZeitausgleichErkrankungen während des Verbrauchs von Zeitausgleich haben einer aktuellen OGH-Entscheidung zufolge keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Der OGH hielt fest, dass Zeitausgleich eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht sei. Die Vereinbarung, dass Zeitguthaben erwirtschaftet werden können und durch Zeitausgleich abzubauen seien, führe daher letztlich nur zu einer anderen Verteilung der Arbeitszeit. Der Zeitausgleich verfolge durchaus ähnliche Zwecke wie der Urlaub, der Erholungszweck beim Zeitausgleich sei aber weniger von Bedeutung als beim Urlaub. Beim Zeitausgleich werde eine weitgehende Annäherung der durchschnittlichen Arbeitszeit an die Normalarbeitszeit bezweckt. Wie bereits in einer Vorentscheidung zur Erkrankung während der „Freizeitphase“ bei geblockter Altersteilzeit ausgesprochen, seien Erkrankungen in der Zeitausgleichsphase ohne rechtliche Relevanz. Arbeitnehmer können nämlich in diesem Zeitraum zwar faktisch krank sein, nicht aber arbeitsunfähig im Rechtssinne, weil keine Arbeitspflicht mehr bestehe, so das Höchstgericht (OGH 29. 5. 2013, 9 ObA 11/13b). Montag, 17. Juni 2013 - Sozialrechtliche Ansprüche in der Entwicklungszusammenarbeit sollen ausgeweitet werdenDie Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Entwicklungshelfergesetzes und des ASVG in den Nationalrat eingebracht (RV 2375 BlgNR 24. GP). Die Novelle zielt auf die Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Situation von Fachkräften in der Entwicklungszusammenarbeit ab. Konkret betreffen die Änderungen eine Festschreibung des Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie die Bereiche Reiseversicherung, Reisekosten, Reintegration, staatliche Familienleistungen und eine Anpassung der Pensionsregelung. Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass mitreisenden Partner die Aufnahme einer eigenen Arbeit gestattet ist. Weiters gewährleisten die novellierten Bestimmungen die rechtliche Gleichstellung von EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörigen. Montag, 17. Juni 2013 - Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten mit DienstwagenB. R.) Aufwendungen für Familienheimfahrten des Arbeitnehmers mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen berechtigen nicht zum Werbungskostenabzug. Trägt der Arbeitgeber durch Überlassung eines Dienstwagens im Ergebnis die Aufwendungen des Arbeitnehmers für dessen Familienheimfahrten, ist ein Werbungskostenabzug nicht geboten (BFH 28. 2. 2013, VI R 33/11). Freitag, 14. Juni 2013 - Schuldenfalle Fremdwährungskredit: OGH verschärft Haftung der BankenIn Zusammenhang mit einer Kreditvergabe an Verbraucher treffen die Bank grundsätzlich vorvertragliche Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten, deren Umfang von der Art des jeweiligen Rechtsgeschäfts abhängt; maßgebend ist, ob für die Bank erkennbar ist, dass der Kunde Aufklärung und Beratung braucht. Ein Kreditinstitut, das selbst nur als Finanzierer und nicht als Berater auftritt, haftet nach herrschender Ansicht nicht für Mängel der von einem qualifizierten Berater vermittelten Anlagen. Eine Bank darf sich auf die Beratung ihrer Kunden durch den vermittelnden Vermögensberater allerdings dann nicht verlassen, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür hatte oder sogar positiv wusste, dass das kundennähere Unternehmen seine Pflichten nicht erfüllt hat. Für die Bankmitarbeiterin bestand ein konkreter Anhaltspunkt dafür, dass die Kläger unsicher waren und noch Erklärungsbedarf bestand. Zumindest eine kurze Erklärung, welche konkreten Folgen Änderungen des Wechselkurses oder des ausländischen Zinsniveaus bei einer so hohen Kreditsumme haben würden, wäre angesichts der expliziten Bedenken der Erstklägerin geboten und ohne besonderen Zeitaufwand vor Unterfertigung möglich gewesen. Es steht fest, dass sich die Kläger auf den Fremdwährungskredit nicht eingelassen hätten, wenn sie über das mögliche Risiko informiert gewesen wären. Die Unterlassung jedweder Risikoaufklärung begründet nach den konkreten Umständen die Haftung der Bank für allfällige künftige Schäden aus der Umschuldung (OGH 5. 4. 2013, 8 Ob 66/12g). Freitag, 14. Juni 2013 - Neue HeimarbeitstarifeIm Bundesgesetzblatt wurden folgende Heimarbeitstarife kundgemacht: Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren aller Art durch Heimarbeiter, BGBl. II Nr. 157/2013; Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiter, BGBl. II Nr. 158/2013; Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiter, BGBl. II Nr. 159/2013; Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiter, BGBl. II Nr. 160/2013; Heimarbeitstarif für die qualifizierte bzw. nicht qualifizierte Herstellung oder Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikel aller Art durch Heimarbeiter, BGBl. II Nr. 161/2013; Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb- und Bastwaren durch Heimarbeiter, BGBl. II Nr. 162/2013; Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe durch Heimarbeiter, BGBl. II Nr. 164/2013; Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren durch Heimarbeiter, BGBl. II Nr. 165/2013; Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie) durch Heimarbeiter, BGBl. II Nr. 166/2013. Freitag, 14. Juni 2013 - Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld beschlossenDer Nationalrat hat in seiner Plenarsitzung am 13. 6. 2013 eine Novelle zum KBGG mit Stimmenmehrheit verabschiedet. Damit wird es nun möglich, innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung zwischen den Kinderbetreuungsgeld-Varianten zu wechseln. Die Novelle enthält auch Klarstellungen bezüglich der Zuverdienstgrenze. Im Einzelnen sieht der Gesetzesbeschluss die Abstimmung der Zuverdienstgrenze für Bezieher/-innen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes bzw. einer Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld mit der aktuellen ASVG-Grenze vor. Der Anspruchszeitraum wird auf Kalendermonate eingeschränkt, in denen an allen Tagen Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Das erleichtert insb. Eltern, die einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beziehen, die Planung bei Rumpfmonaten. In Fällen, wo Eltern gegen eine Ablehnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes vorgehen, wird künftig das Kinderbetreuungsgeld auch während der Dauer des Gerichtsverfahrens zur Klärung der Frage der Erfüllung des Erwerbserfordernisses ausbezahlt. Donnerstag, 13. Juni 2013 - Schweiz überweist knapp über 370 Mio. Euro aus Quellensteuer an EU-StaatenGemäß dem Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wurde ab 1. 7. 2008 ein Steuerrückbehalt von 20 Prozent erhoben (sog. Quellensteuer), seit 1. 7. 2011 gilt der Höchstsatz von 35 Prozent. Der Ertrag fällt zu 75 Prozent an die begünstigten Mitgliedstaaten. 25 Prozent verbleiben der Eidgenossenschaft, wovon 10 Prozent den Kantonen zustehen. Der Bruttoertrag für das Jahr 2012 beläuft sich auf insgesamt 615,4 Mio. Schweizer Franken, das sind 499,39 Mio. Euro, davon 374,58 Mio. Euro für die EU-Mitgliedstaaten. Von dieser Summe gehen 14,5 Mio. Schweizer Franken (11,8 Mio. Euro) nach Österreich, der größte Teil (knapp ein Drittel) mit 116,7 Mio. Euro nach Deutschland, 66,3 Mio. Euro nach Italien und 57,9 Mio. Euro nach Frankreich. Donnerstag, 13. Juni 2013 - Immobilienertragsteuer gehört nicht zu den SondermassekostenIm Jahr 2012 wurde im Zug des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners dessen mit Absonderungsrechten belastete Liegenschaft freihändig veräußert. Der Verteilungsentwurf des Insolvenzverwalters sah vor, die aufgrund des Verkaufs zu entrichtende Immoblilienertragsteuer als Teil der Sondermassekosten vor Verteilung des Verkaufserlöses abzuziehen. Das Erstgericht genehmigte den Verteilungsentwurf des Insolvenzverwalters. Das Rekursgericht gab dem Rechtsmittel der Absonderungsgläubigerin Folge und bestimmte die Sondermassekosten unter Ausschluss der Immobilienertragsteuer. Der OGH bestätigte diese Entscheidung. Die Immobilienertragsteuer belastet das durch die Veräußerung erzielte Einkommen zwar mit einem fixen Steuersatz (25 %), allerdings ist auf Antrag eine Regelbesteuerung nach dem allgemeinen Tarif möglich. Es handelt sich daher grundsätzlich und ungeachtet der besonderen Einhebungsform um eine Einkommensteuer, deren Zusammenhang mit dem gesamten Vermögen des Steuerpflichtigen zwar abgeschwächt, aber doch in einem nicht zu vernachlässigenden Ausmaß gegeben ist. Gegenüber der vormaligen Spekulationssteuer, die nicht als Sondermasseforderung zu behandeln war, ist keine entscheidende Änderung eingetreten (OGH 28. 5. 2013, 8 Ob 141/12m). Mittwoch, 12. Juni 2013 - Zinsen als nachträgliche BetriebsausgabenDer Berufungswerber beendete seinen Betrieb im Jahr 2005. Nimmt die Ehegattin nach Aufgabe des Betriebes einen Kredit auf ihren Namen für eine von ihr zu erwerbende Privatliegenschaft auf, so können die aus diesem Kredit anfallenden Zinsen keine nachträglichen Betriebsausgaben des Berufungswerbers sein; dies auch dann nicht, wenn die Ehegattin einen Teil der Kreditsumme zur teilweisen Abdeckung einer ehemaligen betrieblichen Kreditverbindlichkeit des Berufungswerbers verwendet und der Berufungswerber für den Privatkredit seiner Ehegattin als Bürge und Zahler haftet (UFS 19. 4. 2013, RV/0127-K/11). Mittwoch, 12. Juni 2013 - KV-Abschluss für die glasbe- und -verarbeitende IndustrieDie Gewerkschaft PRO-GE berichtet vom Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die glasbe- und -verarbeitende Industrie, welche folgendes Ergebnis brachten: Erhöhung der KV-Löhne um 3,05 %; Erhöhung der Ist-Löhne um 2,8 %, mindestens jedoch um 45 Euro; Erhöhung der Schicht- und Nachtarbeitszulagen um 3,05 %; Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 2,8 %; Erhöhung der Aufwandsentschädigungen und Messegelder 2,6 %; Änderungen hinsichtlich der Entgeltfortzahlung. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 6. 2012 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Mittwoch, 12. Juni 2013 - Was ein „Kollektivvertrag“ im Sinne der EU-Betriebsübergangsrichtlinie?Der OGH hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob nur ein österreichischer Kollektivvertrag oder auch dessen „Nachwirkung“ ein „Kollektivvertrag“ i. S. d. EU-Betriebsübergangsrichtlinie sei (OGH 28. 5. 2013, 8 ObA 40/12h). Diese Richtlinie garantiert den von einem kollektivvertragslosen Betriebserwerber übernommenen Arbeitnehmern die Arbeitsbedingungen des alten Kollektivvertrages des Veräußerers bis zum Ablauf dieses alten Kollektivvertrages. Die Rechtswirkungen des Kollektivvertrages bleiben also nach seiner Aufkündigung für Arbeitsverhältnisse, die unmittelbar vor seinem Erlöschen durch ihn erfasst waren, so lange aufrecht, als für diese Arbeitsverhältnisse nicht ein neuer Kollektivvertrag wirksam oder mit den betroffenen Arbeitnehmern eine neue Einzelvereinbarung abgeschlossen wird. Die formelle Einordnung der Nachwirkung eines aufgekündigten Kollektivvertrages sei umstritten, so der OGH. Gegen die Einordnung der Nachwirkung als Bestandteil des Arbeitsvertrages spreche, dass ohne Günstigkeitsvergleich auch ein neuer Kollektivvertrag zum Wegfall der Nachwirkung führe. Gegen die Einordnung als Kollektivvertrag i. S. d. österreichischen Rechts spreche, dass die Nachwirkung auch durch Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien verschlechtert werden könne. Dem EU-Betriebsübergangsrecht könnte aber ein weiterer Begriff des Kollektivvertrages zugrunde liegen, fasst der OGH seine Überlegungen zusammen. Mittwoch, 12. Juni 2013 - Steuertermine im JuliAm 15. Juli 2013 sind folgende Abgaben fällig: Dienstag, 11. Juni 2013 - Abzugsfähigkeit von Spenden an Hochwasseropfer(B. R.) Nach einer aktuellen BMF-Info handelt es sich bei der „ORF-Hochwasserhilfe – Sofort“ um eine Plattform, bei der mehrere österreichische Hilfsorganisationen mitwirken. Der ORF ist Medienpartner und Mitinitiator, Träger ist das Österreichische Rote Kreuz, durch das auch die Unterstützungsleistungen für die Betroffenen durchgeführt werden. Spenden an „ORF Hochwasserhilfe - Sofort“ sind steuerlich abzugsfähig. Das Österreichische Rote Kreuz hat auch die Spendenbestätigungen auszustellen. Spenden die über die Aktion der „Kronenzeitung“ eingehen, sind laut Auskunft des BMF ebenfalls steuerlich abzugsfähig. Diese Spenden gehen an die Caritas und die stellt auch die Spendenbelege aus. Die BMF-Info ist dahingehend zu ergänzen, als auch andere Tageszeitungen, wie etwa die Oberösterreichischen Nachrichten oder die Tiroler Tageszeitung, Aktionen durchführen, deren Spenden ebenfalls steuerlich abzugsfähig sind. Montag, 10. Juni 2013 - Aktuelle Termine für die PersonalverrechnungVorlagefrist Beitragsnachweisungen für Mai 2013: Montag, 10. Juni 2013 - Regierung schlägt Einführung von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit vorDie Bundesregierung hat dem Nationalrat mit ihrem Entwurf zu einem Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 (ARÄG 2013) ein Gesetzespaket zur Einführung von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit vorgelegt (RV 2407 BlgNR 24. GP). Ziel des Vorhabens ist es, die Betreuung von Angehörigen bei einem unerwartet auftretenden Pflegebedarf zu erleichtern, etwa wenn die bisherige Betreuungsperson kurzfristig ausfällt. Außerdem sieht das ARÄG 2013 eine weitere Reduzierung der Entscheidungsträger für die Zuerkennung von Pflegegeld sowie eine verpflichtende elektronische Anmeldung von Beschäftigten bei den Gebietskrankenkassen vor. Schließlich soll auch die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen bei öffentlichen Musikaufführungen, Theatervorstellungen und Ähnlichem, was Bewilligungen und ärztliche Atteste betrifft, erleichtert werden. Montag, 10. Juni 2013 - EStR-Wartungserlass 2013 veröffentlichtMit Erlass vom 5. 6. 2013, BMF-010203/0252-VI/6/2013, erfolgt insbesondere die Anpassung der EStR 2000 aufgrund der Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2011, das Stabilitätsgesetz 2012 und das Abgabenänderungsgesetz 2012. Im Rahmen der laufenden Wartung werden zudem zahlreiche Adaptierungen vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen betreffen u. a. die Deckelung ausländischer Verluste, die Fehlerberichtigung, Ausnahmen vom Zufluss-Abfluss-Prinzip, die Einarbeitung des KESt-Erlasses, die Spendenbeünstigung, den Gewinnfreibetrag, zahlreiche Themenkomplexe rund um die neue Immobilienbesteuerung, beschränkte Steuerpflicht und Kapitalvermögen und die Forschungsprämie. Zum Volltext des EStR-Wartungserlasses 2013 in der Findok. Montag, 10. Juni 2013 - Angemessenheitsprüfung bei einem KleinbusDie Einstufung von Fahrzeugen als Kleinbus führt (neben dem für solche Fahrzeuge möglichen Vorsteuerabzug) auch für die Rechtslage vor dem 7. 1. 2002 (VO BGBl. Nr. 273/1996) dazu, dass die Angemessenheitsprüfung nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG nicht zur Anwendung kommt (UFS 17. 4. 2013, RV/0532-I/09). Freitag, 7. Juni 2013 - Vermietung und Verpachtung: Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietvertragsübernahme(B. R.) Tritt der Erwerber eines Mietobjekts in einen bestehenden Mietvertrag ein, wird seine Einkünfteerzielungsabsicht im Hinblick auf das Vorliegen einer Einkunftsquelle oder von Liebhaberei auf der Grundlage der Auslegung dieses Mietvertrags durch den Umgang des Erwerbers mit ihm, insbesondere auch mit einer noch laufenden Befristung und/oder Eigenbedarfsklausel, indiziert (BFH 22. 1. 2013, IX R 13/12). Donnerstag, 6. Juni 2013 - Voraussetzungen für Werkverkehr bzw. JobticketEin Werkverkehr ist nur dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Streckenkarte zur Verfügung stellt. Die Zurverfügungstellung einer Netzkarte ist nur dann zulässig, wenn vom Träger des öffentlichen Verkehrsmittels keine Streckenkarte angeboten wird oder die Netzkarte höchstens den Kosten einer Streckenkarte entspricht. Die Voraussetzungen, dass ein Anspruch auf das Pendlerpauschale gegeben sein muss und die Strecken- bzw. Netzkarte nicht übertragbar sein dürfen, entfallen ab 2013. Die Rechnung muss auf den Arbeitgeber lauten und hat neben den anderen Rechnungsmerkmalen den Namen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers zu beinhalten. Die Steuerbefreiung ist auch dann gegeben, wenn der Vorteil weder allen noch Gruppen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern gewährt wird (Auszug aus der BMF-Information vom 5. 6. 2013, BMF-010222/0059-VI/7/2013, zu § 26 Z 5 EStG). Donnerstag, 6. Juni 2013 - Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting verfassungswidrigDie Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die §§ 26, 26b und 32a Abs. 5 dEStG verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. 8. 2001 geändert werden. Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden (BVerfG 7. 5. 2013, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07). Donnerstag, 6. Juni 2013 - BMF-Info zu Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln und JobticketIn seiner Information vom 5. 6. 2013, BMF-010222/0059-VI/7/2013, erläutert das BMF Rechtsfragen rund um Werkverkehr und Jobticket. Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt dann vor, wenn Arbeitgeber die Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lassen. Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann das Jobticket ab 1. 1. 2013 auch Arbeitnehmern ohne Anspruch auf das Pendlerpauschale vom Arbeitgeber steuerfrei zur Verfügung gestellt werden. Das heißt, Arbeitnehmer haben für diesen Vorteil keinen Sachbezug zu versteuern. Die Information widmet sich zhlreichen Einzelfragen rund um diesen Themenkomplex. Donnerstag, 6. Juni 2013 - VfGH prüft Pensionsreform für ÖBB-BediensteteAm VfGH beginnen heute die Beratungen der Juni-Session. Unter anderem prüft der VfGH dabei auch die ÖBB-Pensionsreform aus dem Jahr 2003. Der OGH hat aus Anlass eines bei ihm anhängigen Verfahrens eines ÖBB-Mitarbeiters den Antrag an den VfGH gestellt, Regelungen im Bundesbahn-Pensionsgesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Konkret ist der OGH der Ansicht, dass mit der Pensionsreform 2003 (Budgetbegleitgesetz 2003) die Situation für ÖBB-Bedienstete – erneut – verschlechtert wurde, und zwar diesmal so gravierend, dass die Vorgangsweise verfassungswidrig ist. Für die ÖBB-Bediensteten sei ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, weil „der Kläger länger arbeiten muss, als dies seiner Erwartungshaltung entsprochen hat“, so der OGH. Die Reformen würden dazu führen, dass ÖBB-Bedienstete ihren Pension erst Jahre später (nämlich um fünf oder sogar um sechseinhalb Jahre später) antreten könnten als bei Dienstantritt gedacht. Ein solcher Eingriff in das Pensionsrecht sei zu gravierend und daher unsachlich, meint der OGH. Der VfGH muss nun entscheiden, ob die Bedenken des OGH zutreffen. Donnerstag, 6. Juni 2013 - Fahrtstrecke im Sinne des großen PendlerpauschalesUnter Fahrtstrecke i. S. d. § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG wird jene Strecke (zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) verstanden, deren Benützung mit dem Kfz nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen für die täglichen Fahrten eines Pendlers sinnvoll ist. Für die Frage nach dieser relevanten Kfz-Wegstrecke ist jene kürzeste (Fahrt-)Strecke (mit dem Pkw) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte heranzuziehen, die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch öffentliche Interessen miteinzubeziehen sind. Eine Aufteilung des Arbeitsweges derart, dass neben einer Fahrtstrecke mit dem Pkw noch zusätzlich ein Gehweg (hier: von einem einen Kilometer entfernten Parkplatz zur Arbeitsstätte) miteinbezogen wird, kommt dabei nicht in Betracht (UFS 15. 5. 2013, RV/0162-F/13). Mittwoch, 5. Juni 2013 - Vorliegen einer gewerblichen Zimmervermietung(B. R.) Bei gewerblicher Vermietung treten zu den üblichen Leistungen des Vermieters besondere Leistungen hinzu, durch die eine über bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende Tätigkeit erbracht wird. Gewöhnlicher, mit jeder Art von Vermietung verbundener Verwaltungs- und Werbeaufwand führt daher nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Gewerbliche Nebenleistungen eines Beherbergungsbetriebes sind insbesondere Verwaltung der Schlüssel, Telefonvermittlung, Zurverfügungstellung und Reinigung von Bettwäsche und Handtüchern, polizeiliche An- und Abmeldung, regelmäßige Zimmerreinigung, Frühstücksverpflegung. Gewerbliche Vermietung liegt vor, wenn eine saisonale Zimmervermietung sich auf mehr als zehn Fremdenbetten erstreckt; dies erfordert jene intensive Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr, die ihr einen betrieblichen Charakter verleiht (EStR 2000 Rz 5435). Daher ist eine Frühstückspension mit fünf Zimmern und neun Betten noch Vermögensverwaltung (VwGH 7. 10. 2003, 2000/15/0024); eine Pension mit 12 Betten hingegen bzw. die Vermietung von Appartements unter Mitvermietung der Einrichtung t bei kurzfristiger Vermietung von mehr als fünf Ferienwohnungen ein Gewerbebetrieb. Werden zusätzlich zur Vermietung von Pensionszimmern mit Frühstücksverpflegung – insbesondere bei Ausschöpfung der Kapazität von zehn Betten – auch Appartements an Feriengäste vermietet, liegt eine gewerbliche Vermietung vor. Dies trifft ebenso bei Frühstückspensionen, die zusätzlich über Ferienwohnungen verfügen und Appartementgästen gegen Aufpreis auch Frühstücksbewirtung angeboten, zu (UFS 11. 4. 2013, RV/0561-W/11; VwGH-Beschwerde zu 2013/15/0180 eingebracht). Mittwoch, 5. Juni 2013 - Sind Arbeitsverträge in einer Fremdsprache gültig?(A. G.) - Im (zur belgischen Rechtslage) ergangenen Urteil in der Rs. Las entschied der EuGH, dass das Unionsrecht einem Mitgliedstaat verbietet, von jedem Arbeitgeber mit Betriebssitz in diesem Staat zu verlangen, Arbeitsverträge bei sonstiger Nichtigkeit ausschließlich in der Amtssprache dieses Staates abzufassen (EuGH 16. 4. 2013, Rs C-202/11, Las). Anmerkung: Diese Entscheidung steht einer Regelung wie § 7d Abs. 1 AVRAG, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, Lohnunterlagen zur Kontrollzwecken (auch) in deutscher Sprache bereitzuhalten, nicht entgegen. Mittwoch, 5. Juni 2013 - BFH: Stillhalterprämien körperschaftsteuerpflichtigGemäß § 8b Abs. 2 dKStG bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a dEStG führen, außer Ansatz. Prämien, welche der Veräußerer als sog. Stillhalter für Optionsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung solcher Anteile vereinnahmt, gehören dazu nicht (BFH 6. 3. 2013, I R 18/12). Montag, 3. Juni 2013 - Finanzministerium in die Wiener Innenstadt rückübersiedeltRund 600 Mitarbeiter des BMF haben heute ihren Dienst an der neuen Adresse des Ministeriums in der Johannesgasse 5 im ersten Wiener Bezirk angetreten. 90 LKW-Fuhren und ca. 5.000 Übersiedelungskartons wurden an den neuen bzw. alten Standort des BMF übersiedelt. Nach rund fünf Jahren sind die Renovierungs- und Umbauarbeiten beendet. Neben dem Winterpalais in der Himmelpfortgasse 8 wurden das dahinterliegende Barockpalais Questenberg-Kaunitz in der Johannesgasse 5 sowie die Gebäude in der Himmelpfortgasse Nr. 6 und 9 generalsaniert. Das von der Bundesimmobiliengesellschaft angemietete Ausweichquartier in der Hinteren Zollamtsstraße wird künftig die IT-Sektion des Ministeriums, die Interne Revision, die Stabsstelle der Finanzpolizei, die Stabsstelle für Spielerschutz, die Druckerei, Teile der zentralen Büroorganisation und der Bibliotheksverwaltung sowie dem Finanzministerium nachgeordnete Wiener Finanzdienststellen beheimaten. Darüber hinaus wird das künftige Bundesfinanzgericht in der Hintere Zollamtsstraße 2b mit 1. 1. 2014 seine Tätigkeit aufnehmen. Damit entfallen kostspielige Sanierungen an alten Standorten, und die neuen „Einhauslösungen“ optimieren Abläufe und Prozesse im Sinne einer gesteigerten Verwaltungseffizienz sowie der nunmehr 100%igen Barrierefreiheit aller Standorte in Wien. |