|
|
Tägliche SteuerNews ...In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.
Freitag, 3. September 2010 - Diverse Änderungen im Arbeitsrecht geplantDie Regierungsparteien haben im Parlament eine Vorlage zu gesetzlichen Adaptierungen in verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts eingebracht (880 BlgNR 24. GP). So soll künftig etwa in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben das aktive und passive Wahlalter für den Betriebsrat auf 16 Jahre gesenkt sowie das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen geändert werden, um einem internationalen Übereinkommen Rechnung zu tragen. Das Mindestalter für Beschäftigungen wird demnach von 12 auf 13 Jahre angehoben, wobei wie bisher bis zum 15. Lebensjahr nur bestimmte und vereinzelte leichte Arbeiten, etwa in Familienbetrieben, verrichtet werden dürfen. Darüber hinaus können laut dem Gesetzentwurf Sonderregelungen bezüglich der wöchentlichen Ruhezeit in Krankenanstalten künftig auch auf Betriebsebene getroffen werden. Damit erhalten etwa auch ausgegliederte Krankenanstalten die Möglichkeit, die wöchentliche Ruhezeit in die Woche nach einem Wochenenddienst zu verlegen. Von Strafanzeigen der Arbeitsinspektion, die Ärztinnen und Ärzte in Krankenanstalten betreffen, wird in Zukunft auch die Ärztekammer informiert. Freitag, 3. September 2010 - Deutsche Regierung beschloss Bundeshaushaltsbegleitgesetz 2011Der vorgelegte Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 setzt zentrale Elemente des Konsolidierungspakets der deutschen Bundesregierung für die Jahre 2011 bis 2014 um. Die in ihm enthaltenen Maßnahmen erreichen ein Entlastungsvolumen zugunsten des Bundeshaushalts von insgesamt rund 20 Mrd. Euro; weitere Einsparungen werden im normalen Haushaltsverfahren umgesetzt. Ziel bleibt ein wachstumsfreundlicher, gerechter und ausgewogener Sparkurs. Vorgesehen ist unter anderem eine Luftverkehrsteuer, die klimapolitische Akzente setzt. Ausnahmen bei der Stromsteuer und im Energiesteuergesetz für das produzierende Gewerbe werden verringert. Im Insolvenzverfahren werden die öffentliche Hand und die Sozialkassen gestärkt. Einschnitte erfolgen auch im Sozialbudget. Etwa ein Drittel der Einsparungen betrifft die Wirtschaft. So wird auch die Finanzbranche an den Kosten der Finanzmarktkrise beteiligt. Der Sozialbereich trägt ebenfalls etwa ein Drittel der Einsparungen, obwohl er mehr als die Hälfte des Bundeshaushalts ausmacht. Zum letzten Drittel tragen unter anderem Einsparungen beim öffentlichen Dienst und im Verteidigungshaushalt bei. Freitag, 3. September 2010 - Tranzparenzdatenbankgesetz in BegutachtungDas BMF hat am 1. September 2010 den Begutachtungsentwurf für ein Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz – TDBG) zur Begutachtung versendet. Derzeit wird in Österreich von der öffentlichen Hand eine Vielzahl von Leistungen erbracht, die weder für die Leistungsempfänger noch für die öffentliche Hand transparent sind. Mit dem Transparenzportal soll eine einfache und übersichtliche Abfrage der Bürger über die von ihnen bezogenen Leistungen ermöglicht werden. Die öffentliche Hand erhält dadurch die Möglichkeit, mit anonymen Auswertungen die öffentlichen Leistungen systematisch zu erfassen und die einzelnen Leistungen besser aufeinander abzustimmen. Das Transparenzportal stellt zeitnah und übersichtlich dar, welche Leistungen die öffentliche Hand erbringt. Die Daten, die im Transparenzportal dargestellt werden, werden einerseits aus bestehenden Datenbanken, andererseits aus der Transparenzdatenbank abgerufen. In der Transparenzdatenbank werden jene Leistungen der öffentlichen Hand erfasst, die nicht in einer Datenbank des Bundesministers für Finanzen, des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger oder des Arbeitsmarktservice enthalten sind. Die Begutachtungsfrist endet am 1. Oktober 2010. Donnerstag, 2. September 2010 - Information zur steuerlichen Behandlung von BonusmeilenDer VwGH hat mit Erkenntnis vom 29. 4. 2010, 2007/15/0293, entschieden, dass für den von Fluglinien und somit von dritter Seite eingeräumten Vorteil aus der Verwendung von Bonusmeilen, auch wenn dieser Vorteil zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt, keine Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer besteht. Der Zufluss des Vorteils i. S. d. § 19 EStG 1988 findet erst mit der Verwendung der Bonusmeilen statt. Erst im Zeitpunkt der Einlösung lässt sich in Geld ausdrücken, welchen Betrag sich der Teilnehmer am Vielfliegerprogramm durch die Verwendung der Bonusmeilen erspart hat. Zudem lässt sich erst nach der Einlösung der Bonusmeilen feststellen, ob diese für private oder für berufliche Zwecke Verwendung gefunden haben. Aufgrund des VwGH-Erkenntnisses hat der Arbeitnehmer den Vorteil, der ihm aus der Einlösung der durch die beruflichen Reisen erlangten Bonusmeilen für private Zwecke erwächst, im Rahmen der Veranlagung als Arbeitslohn von dritter Seite dem Finanzamt bekanntzugeben. Für jene Jahre, für die der Vorteil aus den Bonusmeilen bereits beim Arbeitgeber unter Anwendung der Regelung in LStR 2002, Rz. 222d, versteuert wurde, hat beim Arbeitnehmer eine Versteuerung des Vorteils im Rahmen der Veranlagung zu unterbleiben. Im Zuge des nächsten LStR-Wartungserlasses wird die Rz. 222d geändert werden. Das VwGH-Erkenntnis ist auch für die Kommunalsteuer sowie für den Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag anzuwenden (BMF-Information vom 24. 8. 2010, BMF-010222/0132-VI/7/2010). Donnerstag, 2. September 2010 - Europäische Arbeitsmarktstatistik: Österreich mit niedrigster ArbeitslosenquoteIm Euroraum lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im Juli 2010 – unverändert gegenüber dem Vormonat – bei 10,0 %. Im Juli 2009 hatte sie 9,6 % betragen. In der EU-27 lag die Arbeitslosenquote im Juli 2010 ebenfalls konstant bei 9,6 %. Im Juli 2009 hatte sie 9,1 % betragen, beschreibt die EU-Statistikbehörde Eurostat die aktuelle Arbeitsmarktlage in Europa. Sie schätzt, dass im Juli 2010 in der EU-27 insgesamt 23,057 Mio. Männer und Frauen arbeitslos waren, davon 15,833 Mio. im Euroraum. Gegenüber Juni hat die Zahl der arbeitslosen Personen in der gesamten Union um 45.000 und im Euroraum um 8.000 abgenommen. Gegenüber Juli 2009 ist die Zahl der Arbeitslosen in der EU-27 um 1,108 Mio. und in der Eurozone um 0,668 Mio. gestiegen. Von den Mitgliedstaaten verzeichneten Österreich (3,8 %) und die Niederlande (4,4 % in Juni 2010) die niedrigsten Arbeitslosenquoten. Die höchsten Quoten meldeten hingegen Spanien (20,3 %), Lettland (20,1 % im ersten Quartal 2010) und Estland (18,6 % im zweiten Quartal 2010). Mittwoch, 1. September 2010 - Wiedereinsetzung bei irrtümlichem Nichtversendung eines FinanzOnline-AntragesWird ein vollständig ausgefüllter Fristverlängerungsantrag in FinanzOnline von einem steuerlichen Vertreter oder einer sonst verlässlichen Kanzleiangestellten (fristgerecht und nachweislich) abgespeichert, unterbleibt jedoch irrtümlich die Versendung durch (Nicht-)Anklicken des entsprechenden Feldes, so kann – unbesehen der laufenden Fristversäumnisse bei der jährlichen Erklärungsabgabe – in diesem Punkt von einem minderen Grad des Versehens ausgegangen werden und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist möglich. Unterläuft dieser Irrtum einer Kanzleiangestellten, so ist es dabei ohne Bedeutung, ob sie die Eingabe unter Verwendung ihrer eigenen FinanzOnline-Berechtigung oder jener des steuerlichen Vertreters verfasst hat (UFS 5. 7. 2010, RV/0661-G/09). Mittwoch, 1. September 2010 - SV-rechtliche Vereinbarung zum grenzüberschreitenden ArbeitseinsatzWird ein Dienstnehmer für ein Unternehmen mit Sitz im EU-/EWR-Raum bzw. der Schweiz tätig, das in jenem Staat, dessen Rechtsvorschriften anzuwenden sind, keinen Sitz hat, ist eine Vereinbarung möglich, dass der Versicherte die Pflichten (Meldepflicht, Beitragsabfuhr etc.) des Dienstgebers übernimmt. Im Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sind für Vereinbarungen dieser Art jeweils unterschiedliche Formblätter zu verwenden, welche auf der Internetseite der NÖGKK zum Download bereitstehen. Die ausgefertigten Vereinbarungen sind dem zuständigen Versicherungsträger zu übermitteln. Mittwoch, 1. September 2010 - Ehemalige Zivildiener erhalten Zugang zu ExekutivdienstenMit einer Novelle zum Zivildienstgesetz (ZDG-Novelle 2010, RV 871 BlgNR 24. GP) soll Zivildienern künftig die Möglichkeit eröffnet werden, auch Tätigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes auszuüben, in denen das Führen einer Schusswaffe erforderlich ist. Dazu gehört etwa der Dienst bei der Polizei oder bei einem anderen Wachkörper, aber auch als Soldat; ebenso der rechtskundige Dienst beim Bundesasylamt, der zur Ausübung exekutivdienstlicher Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt. Konkret wird eine neuer § 6b ZDG eingefügt, der vorsieht, dass ein Zivildienstpflichtiger nach Ableistung des ordentlichen Zivildienstes bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres einmalig das Erlöschen seiner Zivildienstpflicht beantragen kann. Dazu hat er glaubhaft zu machen, dass er den angestrebten Dienst nur deshalb nicht versehen kann, weil er Zivildienst geleistet hat. Der Betreffende muss aber auch erklären, dass er es nicht mehr aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden. Der Antrag samt Erklärung ist bei der Zivildienstagentur einzubringen. Der Agentur ist dann innerhalb von 12 Monaten die tatsächliche Aufnahme in die entsprechende Verwendung nachweislich bekannt zu geben. Sollte der Antragsteller nicht aufgenommen worden sein, dann wird er erneut zivildienstpflichtig. |