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Pauschalierung
Die Pauschalierung gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 UStG
1994 (Basispauschalierung)
können nur Unternehmer in Anspruch nehmen, die die Voraussetzungen gemäß
§ 17 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 erfüllen. Die in §
17 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 normierten Voraussetzungen (keine Buchführungspflicht
und keine freiwillige Buchführung) sind für die umsatzsteuerliche
Pauschalierung ohne Bedeutung. Es kann daher zB auch eine Kapitalgesellschaft
von der Pauschalierung gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 Gebrauch machen. Auf
Grund der Verordnung des BM für Finanzen über die Aufstellung von
Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter
Berufsgruppen, (Berufsgruppenpauschalierung)
BGBl. II Nr. 382/2001, können ohne Nachweis der tatsächlichen
Aufwendungen Werbungskosten auf Grund von Erfahrungswerten geltend gemacht
werden.
Suchbegriffe: Pauschalierung, Ausgaben Pauschalierung, Basispauschalierung,
Vorsteuerpauschalierung, Werbungskostenpauschbetrag, Berufsgruppenpauschalierung
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