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Kollektivvertrag
Der Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, der zwischen
kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber
abgeschlossen wird. Diese Vereinbarung hat besondere Wirkungen auf die
Arbeitsverhältnisse innerhalb des Geltungsbereiches. Grundsätzlich gilt, dass
der Kollektivvertrag nicht gegen bestehende Gesetze (Verfassungs-, Bundes-,
Landesgesetze) sowie dazu erlassene Verordnungen verstoßen darf.
Betriebsvereinbarungen und Dienstverträge müssen den Kollektivvertrag beachten
und dürfen grundsätzlich keine schlechteren Regelungen treffen.
Mehr Kollektivvertrag,
Kollektivverträge
finden Sie bei der Wirtschaftskammer.
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