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Kleinunternehmer
Unechte Steuerbefreiung für Kleinunternehmer
§ 6 (1) Z. 27: Bei Jahresumsatz nicht über € 22.000,-
§ 6 (3): Möglichkeit des Verzichtes auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung
bis zur Rechtskraft des Bescheides mit Bindungswirkungen für 5 Kalenderjahre.
ACHTUNG! Die unechte Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt nicht für
Unternehmer, die im Inland keinen Wohnsitz oder Sitz haben.
Nähere Informationen finden Sie unter den Umsatzsteuer Richtlinien auf www.steuerverein.at
oder auf www.bmf.gv.at
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