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Einfuhr, Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhr ist ein Ergänzungstatbestand. Es soll
sichergestellt werden, dass ein Verbrauch, der durch einen Import abgedeckt
wird, mit inländischer USt belastet ist.
Dies geschieht in Form der so genannten EUSt. Die EUSt weist Besonderheiten
gegenüber der allgemeinen USt auf: Es wird die Warenbewegung erfasst, ein
Leistungsaustausch muss damit nicht verknüpft sein.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Eingangsabgabe, die von den Zollbehörden
erhoben wird.
Mehr zu Einfuhr,
Einfuhrumsatzsteuer
(EUSt) in den Umsatzsteuer – Richtlinien.
Suchbegriffe: Einfuhr, Einfuhrumsatzsteuer, EUSt,
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