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Aus- und Fortbildungskosten
Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine
Berufsausübung ermöglichen.
Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten ist nur dann gegeben, wenn ein
Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit
vorliegt. Maßgebend ist die konkrete Einkunftsquelle (zB konkretes Dienstverhältnis,
konkrete betriebliche Tätigkeit), nicht ein früher erlernter Beruf oder ein
abstraktes Berufsbild oder eine früher ausgeübte Tätigkeit.
Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden
zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal
beruflicher Fortbildung ist es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten
im bisher ausgeübten Beruf dient (VwGH 22.11.1995, 95/15/0161).
Mehr zu Aus-
und Fortbildungskosten, Studiengebühr in den Lohnsteuer – Richtlinien
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